CDU-Gruppe
Plötzlich beginnt in der Union die Debatte, das Heizungsgesetz doch nicht abzuschaffen
Die CDU-interne Gruppe Klimaunion hat ein Gutachten zum Heizungsgesetz veröffentlicht, das zu dem Schluss kommt, dass eine Abschaffung des Heizungsgesetzes verfassungsrechtlich schwierig wäre. Daher solle man das Gesetz beibehalten, heißt es.

Der CDU-nahe Verein Klimaunion hat ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das sich mit der Frage befasst, ob das Heizungsgesetz wieder abgeschafft werden könnte. Der scheidende CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann, der Vorsitzende der Klimaunion ist, stellte das Gutachten vor. Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass eine bloße Abschaffung des Heizungsgesetzes verfassungsrechtlich problematisch wäre. Damit ist intern in der CDU eine Debatte um den Umgang mit dem Heizungsgesetz angestoßen. Zuerst berichtete darüber Table.Media.
Die Jura-Professoren Christian Calliess und Gregor Kirchhof, die das Gutachten verfassten, kommen zu dem Schluss, dass es aufgrund von Grundgesetz und EU-Recht „eine Art normatives Nicht-Verschlechterungsprinzip“ gebe. Praktisch bedeutet dies, dass „Deutschland jetzt zu einem effektiven Klimaschutz verpflichtet ist“. Denn Gesetzesänderungen, die für den Klimaschutz von Nachteil sind, dürften nur vorgenommen werden, wenn „vorrangige Gemeinwohlinteressen diese rechtfertigen“.
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Heilmann, der auch Mitglied im Ausschuss für Klimaschutz ist, warnt darum vor einer Rücknahme des Heizungsgesetzes ohne gleichwertige Alternativen. Eine bloße Abschaffung sei verfassungsrechtlich problematisch: „Wir können seine zentrale Wirkung nicht zurücknehmen, ohne gegen die Verfassung zu verstoßen, wenn wir nicht eine ähnlich wirksame Maßnahme beschließen würden.“ Allerdings seien Detailänderungen möglich.
Das Gutachten sei in Auftrag gegeben worden, um „der neuen Regierung rechtzeitig zu sagen, was verfassungsrechtlich geht und was verfassungsrechtlich nicht geht“. Laut Ansicht der Klimaunion habe es auch aus der CDU verfassungswidrige Vorschläge gegeben, konkret die im Wahlprogramm aufgestellte Forderung, die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes, also das Heizungsgesetz, wieder zurückzunehmen. Im Wahlprogramm hatte die CDU geschrieben: „Das Heizungsgesetz der Ampel schaffen wir ab.“ Doch schon im Sondierungspapier von Union und SPD war vom Heizungsgesetz nicht mehr die Rede.
Im RTL-Nachtjournal spezial am Dienstag sagte Friedrich Merz, dass man die „überbordenden Sozialausgaben“ nun „auf den Prüfstand stellen“ müsse. Dazu gehöre auch das Heizungsgesetz. „Wir stehen jetzt vor harten Entscheidungen, neue Prioritäten setzen zu müssen“, sagte er. Doch intern ist die Debatte durch das Gutachten angestoßen. Der energiepolitische Sprecher der Unionsfraktion, Mark Helfrich, ist auch Teil der Klimaunion. Helfrich sprach sich in der Öffentlichkeit auch für eine Reform, aber nie explizit für eine Abschaffung des Heizungsgesetzes aus.
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Mich wundert gar nichts mehr. Meine Gegenmaßnahme: Auswandern!
Wer hat denn etwas anderes erwartet?
Die Union bricht zu 100% Ihre Wahlversprechen und das man „Verfassungen“ ändern kann, haben sie ja gerade erst Gestern eindrucksvoll bewiesen.
Die Grünen sind die Taktgeber. Merz ist nur Beiwerk.
„Plötzlich“ … schnappt die chinesische Fingerfalle zu, denn das GRÜNgesetz verlangt es seit gestern so – und wieder hat die deutsche Christdemagogie einen vorgeblichen Sachzwang erschaffen, für dessen Folgen sie nicht verantwortlich gemacht werden will.
Danke, liebe CDU-WÄHLER!
Wenn das EU-Recht keine anderen Möglichkeiten zulässt, bleibt folgenden Regierungen in der Tat dann ja nur ein „Dexit“ um diesen Wahnsinn wieder rückgängig zu machen.
Eigentlich eine logische Konsequenz.
Aha. Traurig wie der Wähler getäuscht wird. Für mich ist das ganz klar Vorsatz und sie kommen damit durch.
„[…]wenn „vorrangige Gemeinwohlinteressen diese rechtfertigen““
Wie wäre es denn mit der Rechtfertigung „damit Bürger in Deutschland im Winter nicht erfrieren“?
Man muss oftmals gar nicht so kompliziert denken – Umbauten sind bei vielen älteren Bausubstanzen nicht möglich, Mieter haben eh keine Wahl, ergo darf das Heizungsgesetz nicht angewandt werden, da dies den Menschen physisch schaden würde. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit steht im GG sehr weit oben und sticht alles darunter aus.
Laien-Argumentation Ende 😉
„Wir können seine zentrale Wirkung nicht zurücknehmen, ohne gegen die Verfassung zu verstoßen, wenn wir nicht eine ähnlich wirksame Maßnahme beschließen würden.“
Welche Wirkung hat denn das Heizungsgesetz aber auch alle anderen Maßnahmen die man angeblich für das Klima trifft überhaut und das NACHWEISLICH?
Alle Maßnahmen die ergriffen werden, basieren lediglich auf nicht prüfbaren Behauptungen.
Das stand doch schon so sehr deutlich im Entwurf des neuen CDU Grundsatzprogrammes drin, was ist da jetzt die Überraschung? Genau wie die Co²-Erhöhung und vieles mehr.
War doch klar. Mam muss nur den Aussagen von Merz vor der Wahl folgen und das genaue Gegenteil davon wird er umsetzen.