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Ludwigshafen

Oberbürgermeisterwahl bleibt ohne AfD-Kandidat: Bundesverfassungsgericht lässt Joachim Paul abblitzen

Joachim Paul (AfD) bleibt von der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen ausgeschlossen. Das Bundesverfassungsgericht hat seine Beschwerde als unzulässig verworfen.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde von Paul als unzulässig zurückgewiesen (IMAGO/NurPhoto)

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Der AfD-Politiker Joachim Paul darf endgültig nicht an der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen teilnehmen. Das Bundesverfassungsgericht nahm seine Verfassungsbeschwerde erst gar nicht zur Entscheidung an und wies sie als unzulässig zurück. Die Entscheidung wurde am Dienstag bekannt gegeben. Paul hatte versucht, über das höchste deutsche Gericht doch noch eine Zulassung zur Wahl zu erzwingen.

Bereits zuvor hatten sowohl das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße als auch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entsprechende Eilanträge abgelehnt. Mit dem Karlsruher Beschluss ist der Rechtsweg auf Bundesebene verbraucht, eine Anfechtung ist nicht mehr möglich. Offen bleibt jedoch, wie der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz über eine weitere Verfassungsbeschwerde Pauls entscheiden wird. Doch auch hier stehen die Aussichten auf Erfolg für Paul wohl eher schlecht.

Mit sechs zu einer Stimme votierte der örtliche Wahlausschuss dafür, den AfD-Landtagsabgeordneten nicht zur Wahl zuzulassen, da Zweifel an seiner Verfassungstreue bestünden. Bemerkenswert ist dabei nicht zuletzt, dass Paul noch zu Jahresbeginn ohne Probleme bei den Landratswahlen im Rhein-Pfalz-Kreis antreten konnte.

In der entscheidenden Sitzung trug Wahlleiterin und Interimsoberbürgermeisterin Jutta Steinruck ein Gutachten des rheinland-pfälzischen Verfassungsschutzes vor. Zuvor hatte sie die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier ebenso wie den Verfassungsschutz um eine Bewertung gebeten. Das Papier der Behörde listete mehrere Umstände auf, die als bedenklich gewertet wurden.

Unter anderem ein Treffen Pauls mit dem österreichischen Identitären-Chef Martin Sellner sowie seine Aussagen bei einem AfD-Forum in Ludwigshafen, wo er vom „Bevölkerungsaustausch“ im Stadtteil Hemshof sprach, seien demnach problematisch. Diese Hinweise genügten den Ausschussmitgliedern als Grundlage, um seine Verfassungstreue anzuzweifeln und ihm damit die Kandidatur zu verwehren. Es ist das erste Mal, dass es einem Landtagsabgeordneten verwehrt wird, an einer Kommunalwahl teilzunehmen.

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101 Kommentare

  • Das werden mir meine Enkelkinder niemals abkaufen dass Deutschland mal ein funktionierender Rechtsstaat war in dem das Verfassungsgericht unabhängig war und die Regierung massregelte.

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    • Es ist eh ein fragwürdiger Begriff Rechtsstaat.

      Denn wenn ein Staat Recht spricht, kommt so etwas heraus.
      In diesem Staat wird nämlich durch wen die Posten besetzt, äh „gewählt“ (aktuell in Hinterzimmern abgesprochen)?

      Die einzigen die urteilen dürften sind die WÄHLER, aber genau jenen hat man das Wahlrecht in „unsererDemokratie“ somit entzogen.

      Herr Paul der „wählbar“ war fürs Landesparlament, ist es nicht für einen OB Posten -erkennt da jemand Logik drin???

      • Ja, Unsere Demokraten reagieren panisch.

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    • nur gerichte die grundsätzlich zu euren gunsten entscheiden sind gute gerichte, oder?

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      • Gerichte die UNPARTEIISCH entscheiden sind gute Gerichte!
        Aber woher sollst du so etwas auch wissen?

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      • Nein! Es wäre schon ausreichend, wenn die Gerichte die rechtlichen Grundlagen ohne Ansehen der Person und deren Meinung anwenden würden.

        Die Gründe für die Einstufung als Rechtsradikaler sind im Übrigen lächerlich:
        Kontaktschuld gib es im deutschen Recht nicht. Insofern darf sich Herr Paul im gleichen Raum aufhalten, wie Herr Sellner, ohne dass der Staat dies beanstanden dürfte. Und von einem „Bevölkerungsaustausch“ in einem Stadtteil von Ludwigshafen bei einem Bevölkerungsanteil mit Migrationshintergrund von mehr als 71% (im Stadtteil Hemshof/Nord im Dezember 2023; Quelle: Ludwigshafen.de) zu sprechen ist wohl auch eher der Realität geschuldet, als rechtsradikal.

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      • Auch wenn das nur Deine üblich Provokation ist, die Väter der Verfassung
        waren sich bewusst dass die grösste Gefahr für den Bürger von einem übergriffigen Staat ausgeht, deswegen ist Gewaltenteilung und ein Abwehrrecht gegenüber dem Staat essentiell für die Freiheit des Individuums. Jetzt haben sich die Parteien nicht nur den Staat zur Beute gemacht, sondern auch die vormals (mehr oder weniger) unabhängige Justiz. Das Problem ist unabhänig davon ob Altparteien oder die Afd die Regierung stellt.

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      • Kenne kein Gerichtsurteil, dass einen Oberbürgermeister Kandidaten einer anderen Partei verboten hat. Bitte Beispiel nennen.

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      • Je mehr du dich an den Blauen abreagierst, je mehr Zustimmung wird sie bekommen.

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      • Bei dem ist „Blau“ keine Farbe, sondern ein Zustand.

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      • sag ich doch. unparteiisch sind die nur, wenn ihr recht bekommt. 😉

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      • wie auch immer, ihr habt mal wieder verloren. und nur darauf kommt es an und nicht auf euch besserwisser hier. ich halte unser verfassungsgericht für kompetenter als euch!!! 😉

        -2
      • „Das bedeutet, dass irgendwelche Pöstchen-Inhaber in einem Wahlausschuss uns Bürgern willkürlich das passive Wahlrecht entziehen können.“

        Genauso ist es, bis in die entscheidenden Gerichte hinein.
        So geht Demokratie und Rechtsstaat.
        Was sie uns in der Schule darüber erzählt haben waren nur Unterhaltungsgeschichten, um die Stunde voll zu kriegen.

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      • Das bedeutet, dass irgendwelche Pöstchen-Inhaber in einem Wahlausschuss uns Bürgern willkürlich das passive Wahlrecht entziehen können. Höchstrichterlich bestätigt. Normalerweise geschieht das Straftätern, die zu mindestens zwei Jahren Haft verurteilt wurden.

        Und freuen Sie sich nicht darüber P.B.

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        • Freuen Sie sich nicht darüber, P.B.

          Denn sobald die AfD das Sagen hat wird es andersherum sein. Höchstrichterlich bestätigt.

          Sie können gerne auf ein AfD Verbot hoffen. Dann springt die Werte-Union in die Lücke.

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      • Na, grüne Pappnase. Alles Gut?

        4
  • Weil sie ganz genau wissen wie die Wahl mit dem AfD Kandidaten ausgehen würde 🙂
    Da wird schon mal betrogen und gelogen um das zu verhindern…

    • Manche fragen sich, mhm, wenn man NICHT wählen kann und darf, sollten es dann andere dürfen?

      Wie machte es eine Gruppe die unzufrieden waren bundesweit, vor allem in Berlin und durch Polizei weites gehend beschützt wurden?
      Sie hatten Kleber dabei und setzten sich in die Landschaft.
      Manche würden hinweisen, man kennt das Datum und Orte, fehlt halt nur noch der Weg zum Baumarkt, oder?

    • Nö, der lag in der Wählergunst nicht weit vorne.

      -72
      • Haste wieder deine Glaskugel gefragt? Die erzähl dir doch nur was du hören willst, mit der Realität hat das doch garnix zu tun 🤣🤣🤣

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      • ich meine, dass an das sogar berichtet hatte. kannst ja mal recherchieren. 😉

        -1
      • @Blaue Blitzbirnen
        Nun ja, diesen veröffentlichten Umfragen ist halt nicht unbedingt zu trauen. Meist konvergieren sie gegen das gewünschte Ergebnis.
        Ein gutes Beispiel finde ich den „rechten Merz“ im Januar/Februar. Die AfD-Werte waren relativ konstant, meine ich….tatsächlich hat Merz allerdings durch sein nach Aschaffenburg-Gewetter und die Abstimmung mit der AfD sehr viele unentschlossene blau-schwarz-Wähler für sich einnehmen können, nach dem Motto: Union reicht für den Wechsel. Die Werte für die AfD müssten demnach zwischenzeitlich deutlich höher gewesen sein.
        Und da Statistiken schon massiv geschönt werden, ist es bei diesen Umfragen eher so, dass sie Meinung machen statt spiegeln.
        Es gibt sicherlich ehrliche Umfragen….von denen erfährt nur keiner, aber sie führen zum Ausschluss der Kandidaten.

        0
  • Der Verfassungsgerichthof Rheinland-Pfalz hat auch schon entschieden, die Klage wurde zurückgewiesen:
    https://verfgh.justiz.rlp.de/fileadmin/justiz/Gerichte/Verfassungsgerichtshof/Dokumente/Entscheidungen/VGH_B_27-25_und_VGH_A_28-25_Beschluss_vom_17-09-2025_Rn_anonym.pdf

    Einen tollen Rechtsstaat haben wir!

    • Wobei die Erwartungen beim Landes-Verfassungsgerichtshof wohl von vornherein im negativen Bereich lagen.

      Wie soll man es positiv formulieren? In einem Arbeitszeugnis könnte man schreiben, der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz war stets rührend bemüht. 🙂

    • Das ist eine Lehrvorführung, wie „unsere Demokratie“ funktioniert…

    • Das ist leider kein Rechtsstaat! Wir leben in einer Diktatur. Gemerkt haben es nur die Ossis!

    • Wir haben gar keinen!

  • Ich dachte immer, dass Arbeitsverweigerung ein Grund zur fristlosen Kündigung ist.

    • Soweit ich weiß, kann man Richtern nicht kündigen?
      Also, Was soll’s … Widdewiddewitt …

  • Bernd Rüthers (Professor für Zivilrecht und Rechtstheorie, *1930, +2022) schrieb in seiner grundlegenden Schrift zur Rechtstheorie: „Die Perversion der Rechtsordnung im Nationalsozialismus fand, vor allem in der Anfangsphase, überwiegend durch Richtersprüche und die sie anleitende rechtswissenschaftliche Literatur statt. Der junge NS-Staat brachte nur auf Teilgebieten (z.B. Betriebsverfassung, … u.ä.) gesetzgeberische „Reformen“ zustande. Weite Bereiche des Rechts wurden durch Auslegung, besser: „Einlegung“ im Sinne der neuen herrschenden Ideologie umgestaltet.“

    • Wobei man schon einräumen muss, dass man damals als Richter auch wesentlich mehr riskiert hat als heute, wenn man „nicht mitgemacht“ hat.

      Die Hypothese wäre dann, dass es vielleicht auf die Härte des Drucks gar nicht so sehr ankommt und auch – für politisch „erwünschte Urteile“ – schon viel subtilere Signale reichen, wie etwa in der gegenwärtigen Situation.

      Tiefere Ursache sind stattdessen wahrscheinlich mehr grundsätzliche soziologische Probleme der Richterschaft – etwa dass sich zu Jura als Fach zumindest überwiegend obrigkeitshörige Menschen hingezogen fühlen, und dann von den wenigen eher zivilcouragierten Juristen wiederum nur wenige den Richterberuf anstreben.

  • „Ich habe den moralischen Standpunkt aufgegeben. Die Moral (…) ist die Mutter des Fanatismus und der Verblendung.“
    Albert Camus *1913 +1960, franz. Schrifts. u. Philosoph, NP 1957

  • Vermutlich ist die Beschwerde nicht angenommen worden, weil nicht das Bundesverfassungsgericht, sondern der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof dafür zuständig ist. Insofern war das leider erwartbar.

    • Der BGH hätte nicht anders entschieden. Im Gegenteil, ich bin sicher die Instanzen sind abgesprochen.

      • „Im Gegenteil, ich bin sicher die Instanzen sind abgesprochen.“
        Wessen Sie sich „sicher“ sind, ist letztlich vollkommen irrelevant.

        0
  • Also es geht erst einmal um abgelehnte Eilanträge und Beschwerden, ein Hauptsacheverfahren hat es noch nicht gegeben. Sollte er im Hauptsacheverfahren gewinnen, muss die Wahl wiederholt werden, auch hier gibt es vermutlich noch zwei Instanzen.

  • „Wir haben die gesamte Führung fast aller Berliner Sicherheitsbehörden ausgetauscht und dort ziemlich gute Leute reingebracht. Bei der Feuerwehr, der Polizei, der Generalstaatsanwaltschaft und auch beim Verfassungsschutz. Ich hoffe sehr, dass sich das in Zukunft bemerkbar macht.“
    Benedikt Lux, innenpolitischer Sprecher der Berliner Grünen

    …mittlerweile wohl auch bei den Gerichten!

    • Genau das, was ich immer gesagt habe, das ist kein Rechtsstaat, mehr eine Bananenrepublik!

  • In aller Stille hat AfD-Fraktionsvize Beatrix von Storch Kontakt zum Weißen Haus und der Administration von Donald Trump aufgenommen. Am Montag wurde die Berliner Abgeordnete gemeinsam mit dem Bürgermeisterkandidaten von Ludwigshafen, Joachim Paul, in Washington empfangen. NIUS war live dabei.

    https://www.nius.de/politik/news/nius-exklusiv-jetzt-schaltet-sich-die-us-regierung-ein-afd-kandidat-paul-im-weissen-haus-zu-gast/ffe957ed-1877-4d1c-8a0d-65ef9b8477db

  • Wir werden uns hier an vieles gewöhnen müssen. Auch wir werden an einen Punkt kommen, wo uns die Freiheit der 1980er und 1990er Jahre fremd vorkommt.
    Ich wollte auch nicht glauben, dass Frauen mal im Iran und Afghanistan Minirock getragen haben, bis ich die Fotos gesehen und Berichte dazu gelesen hatte.

    • „Ich wollte auch nicht glauben, dass Frauen mal im Iran und Afghanistan Minirock getragen haben, bis ich die Fotos gesehen und Berichte dazu gelesen hatte.“
      Spricht nicht für Sie.

  • Nun, das ist keine Meldung, weil das Ergebnis zu erwarten war. Und wer dies für meldens- oder mit emotionaler Anteilnahme für kommentierenswert hält, hat keine Vorstellungen vom Juristenhandwerk:

    Ein Jurist setzt sich mit einer SACHfrage erst dann auseinander, wenn dies UNvermeidlich ist. Kann er dies vermeiden, indem er FORMALJURISTISCHE Mängel feststellt, wird er die Sachfrage formal abweisen. Und ein kundiger Jurist stellt niemals eine Frage, deren Antwort er nicht bereits kennt. Das ist – kurz gesagt – das kleine juristische 1×1.

    • Ist es nicht. Aber das würde zu weit führen.

      • Doch genau so läuft es. Meiner Meinung nach noch schlimmer. S. mein Kommentar oben.

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    • @Bendix: Exakt

  • Die Geschehnisse tragen nicht zum Glauben an eine unabhängige Justiz in Deutschland bei.

  • Vom Bundesverfassungsgericht ist in so einer Sache nichts Ernsthaftes mehr zu erwarten.

    Ich würde an der Stelle der AfD mal ein paar dieser Fälle sammeln, um die systematische Benachteiligung beweisen zu können, und es dann vor dem EGMR versuchen.

    • ausgerechnet beim EGMR. Der ausgerechnet die Schweiz aufgrund einer Anzeige von „Omas gegen rechts“ verurteilt hat, weil es zu wenig gegen den Klimawandel (!) unternimmt. Total sinnlos.

      • Stimmt zwar.

        Ich könnte mir aber trotzdem vorstellen, dass man dort beim EGMR ziemlich Bauchschmerzen hat, Kandidaten bei Wahlen aufgrund zusammengeklöppelter Geheimdienst-Gutachten auszuschließen.

        Der EGMR muss halt schon auch irgendwie mit allen Mitgliedsstaaten klar kommen, auch den mit anderen Mehrheiten regierten – das werden die in ihre Überlegungen mit einbeziehen.

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    • @Maillot: das wäre ein Versuch wert.

    • Stephan Maillot.: So ein Bullshit.
      Von wem werden sie für solche Aussagen bezahlt?

      -16
      • Bärbel, bist Du es?

        2
  • Das ist doch schon seit der ersten Instanz ein Justizskandal allererster Güte.

  • Die Amerikaner beobachten ,,unsere Demokratie“ seit geraumer Zeit genau…
    Mal sehen, wie Musk und Präsi Trump jetzt reagieren werden.
    Weidel, mein Kanzler.

    Grüß Gott.

  • War zu erwarten, nicht nur in der Pfalz.

  • Nicht zuständig. nicht zulässig ist mittlerweile nichts neues. Politisch brisante Fragen werden abgebügelt. Man will Politiker ja nicht wehtun.

  • Also, wer jetzt noch meint, in einer Demokratie hier zu leben, dem ist nicht mehr zu helfen.

  • Ein aus Politikern bestehender städtischer Wahlausschuss darf also nach Gutdünken entscheiden, seinen stärksten politischen Gegner von der Wahl auszuschließen – und das BVG schaut sich die Beschwerde dagegen nicht einmal an?

    Wer sich immer noch fragt, wo wir eigentlich leben: in einer funktionierenden Demokratie jedenfalls nicht, denn dort wäre so ein Vorgehen ein Unding.

  • Ein BUNDES-Verfassungsgericht ohne Verfassung ist aber zulässig. (Augenzwinker)

    Auf Landesebene ist das was anderes mit deren individuellen Verfassungen.

    Wenn man Wählern das AKTIVE Wahlrecht nimmt und den Herrn Paul das passive Wahlrecht ist es KEINE demokratische sondern FRISIERTE Wahl!!!

    Denn diese Entscheidungen/“Rechtsprechungen“ richteten sich NICHT nur gegen den Kandidaten.

  • Ich habe solch eine Nichtentscheidung befürchtet. Die Verfassungsrichter wissen, daß, wenn sie sich inhaltlich mit der Sache auseinandersetzen würden, nicht viel von den Vorwürfen gegen Herrn Paul übrigbleiben würde. Sie wollen es aber zugleich nicht mit den etablierten Machthabern verderben. Also ziehen sich auf formale Gründe zurück. Diese scheinen mir an den Haaren herbeigezogen. Durch diese Entscheidung der Verfassungsrichter bekommen CDUCSUSPDFDPGRÜNELINKE nun fortan die Möglichkeit in die Hand, die Opposition einfach von Wahlen auszuschließen. Man bleibt unter sich, die lästigen Störenfriede sind außen vor. Eine Katastrophe für die deutsche Demokratie. Es wird nicht gut ausgehen. Für alle nicht.

    • Für welche Demokratie? Wenn solche Entscheidungen möglich sind, dann ist es, auch wenn bisher auf eine Stadt bezogen, keine Demokratie mehr. Wir sollten nicht so tun, als ob.

      • Wenn man die Demokratie in D mit einem Facebook-Beziehungsstatus bezeichnen wollte, müsste man wohl sagen „es ist kompliziert“ 🙂

        Klar ist jedenfalls, dass das Bundesverfassungsgericht so ziemlich die letzte Institution ist, die hier etwas Positives beitragen kann.

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      • Ich zitiere mich selbst: „Eine Katastrophe für die deutsche Demokratie.“
        Daß eine Katastrophe schwere Schäden verursacht, versteht sich von selbst. Demokratie hat man nicht, sondern muß man sich täglich hart erarbeiten. Es gibt deswegen keine 100-Prozent-Demokratie. Vielleicht hatten wir in den Neunzigerjahren eine 90-Prozent-Demokratie. Für heute eine konkrete Zahl zu nennen, fällt schwer, aber von 90 Prozent sind wir inzwischen weit weg, sehr weit weg.

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  • So geht „UnsereDemokratie“…

  • Einen Landtagsabgeordneten nicht zur Bürgermeisterwahl zulassen ist zulässig, der Rechtsweg dagegen ist nicht zulässig. Das verstehen nur Paragrafenreiter der Grand Prix -Dressur. Wieher, wieher.

  • Wer hat anderes erwartet in diesem Rechtsstaat?

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