Prüfungsbericht
„Nicht wirksam“: Bundesrechnungshof übt scharfe Kritik an Bürgergeld-Sanktionen
Der Bundesrechnungshof kritisiert, dass Bürgergeld-Sanktionen weitgehend wirkungslos bleiben, weil selbst hartnäckige Pflichtverstöße kaum Konsequenzen haben.
Der Bundesrechnungshof hat sich mit Bürgergeldempfängern beschäftigt, die über Jahre hinweg ihre Pflichten ignorieren, Termine versäumen und dennoch staatliche Unterstützung erhalten. Das Ergebnis der Prüfung: Die vorgesehenen Strafen greifen zu wenig. Laut einem Bericht der Prüfer, der dem Haushaltsausschuss im Bundestag vorgelegt wurde und aus dem die Süddeutsche Zeitung (SZ) zitiert, seien die üblichen Sanktionen „nicht wirksam“.
Im Klartext bedeutet das: Leistungen werden weiter gezahlt, selbst wenn Betroffene nie zu Gesprächen im Jobcenter erscheinen. Für die Analyse sichteten die Rechnungsprüfer 265 zufällig ausgewählte Fälle von Personen, die in den Akten als unkooperativ vermerkt waren. Dabei stießen sie auf Bürgergeldempfänger, die offenbar noch nie ein Gespräch mit der Arbeitsvermittlung geführt hatten. Selbst wenn ihre Bezüge um 30 Prozent gekürzt wurden, änderte sich ihr Verhalten häufig nicht, so die SZ.
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In einem Prüfbericht heißt es beispielsweise: „Kunde kommt grundsätzlich zu keinem Termin. Leider keine Möglichkeit, Leistungen komplett einzustellen. Sanktionen bis 30 Prozent bringen keinen Erfolg – sind dem Kunden egal.“ Ein anderes Beispiel beschreibt: „Die leistungsberechtigte Person hatte zum Zeitpunkt der Erhebungen seit knapp 15 Jahren kein Gespräch mehr im Jobcenter mit der Arbeitsvermittlung.“ Auch ein weiterer Fall zeigt das Problem: Eine Person hatte zuletzt im Januar 2016 an einem Beratungsgespräch teilgenommen. Seither legte sie bei anstehenden Terminen stets eine Krankschreibung vor – telefonisch sei sie ebenfalls nicht zu erreichen gewesen.
Manche Leistungsbezieher umgehen Sanktionen offenbar dadurch, dass sie ein Mindestmaß an Kontakt zum Jobcenter aufrechterhalten. Der Rechnungshof verweist auf einen Fall, in dem gegen eine Person zwar Sanktionen ausgesprochen wurden – diese reagierte jedoch gelegentlich, etwa mit einem Brief oder einem kurzen Erscheinen am Empfang. Infolge dessen nahm die Behörde die Maßnahmen wieder zurück. Das Jobcenter selbst resümierte: „Eine Einstellung der Leistungen wegen fehlender Erreichbarkeit ist somit insgesamt nicht möglich.“
Vor dem Hintergrund milliardenschwerer Lücken in der mittelfristigen Finanzplanung plant die Bundesregierung bereits im Herbst eine grundlegende Neuordnung des Sozialstaats. Im Koalitionsvertrag hatten sich Union und SPD darauf verständigt, das Bürgergeld in eine „neue Grundsicherung für Arbeitssuchende“ zu überführen. Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) kündigte an, im Oktober einen Gesetzentwurf vorzulegen. Dass die Maßnahmen weitgehend genug sein werden, wird jedoch vielfach bezweifelt.
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Bald ist es vorbei mit der Kritik, wenn die SPD Frau die Vorsituende des Bund3srechnungshofs wird.
absolut !!
Vielleicht der Vollständigkeit halber:
Die SPD-Frau ohne Qualifikation für die Leitung des Bundesrechnungshofes!
(Dafür ist eigentlich die Qualifikation als Volljurist erforderlich; Frau Geywitz ist aber nur Diplom-Politologin. Das ist ein reiner Versorgungsposten für eine an der eigenen Unfähigkeit gescheiterte Sozialisten-Ministerin.)
„Der Bundesrechnungshof kritisiert…“
Wie oft hat der Bundesrechnungshof schon etwas (zu Recht!) kritisiert? Aber es blieb doch immer ohne Konsequenzen. Da könnte man ihn eigentlich doch abschaffen? Kostet nur Steuerzahlergeld ohne Wirkung.
Dann müsste man dem Rechnungshof neue Rechte verschaffen, Anweisungen oder gar Strafen aussprechen darf er nicht.
Über die nötigen Gesetze entscheidet Wer … ?
Und abschaffen …? So ganz ohne Feigenblatt …?
Jaaanäääähhhh … DAS würde ja selbst Michel merken 😮
@Blauer Spökes
Niemand sagt, dass ab dem ersten versäumten Termin direkt sanktioniert werden muss. Zudem gibt’s auch einen zusätzlichen SMS-service, der einen Tag vorher den Termin nochmal meldet.
Ich stelle mir das so vor und sehe da kein Problem:
Spätestens ab dem dritten versäumten Termin sollte doch mal ein Duo zur Adresse geschickt werden, um die Situation vor Ort zu prüfen. Ein (Video)Telefontermin sollte bei ständiger Krankheit auch reichen.
Es gibt schließlich eine Mitwirkungspflicht und es sollte nicht nur bis 30% sanktioniert werden. Wenn jemand keine Termine wahrnehmen kann, kann er auch nicht 8 Stunden täglich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Dann muss via Amtsarzt seine Arbeitsfähigkeit untersucht werden. Klappt das auch nicht, müssen die Zahlungen eingestellt werden und er kann sich Lebensmittelgutscheine abholen und später dann nach einer Notunterkunft fragen. Ggf. kann man der Person auch vorher einen Sozialarbeiter zuweisen, der sich aktiv um den Menschen kümmert – es gibt schließlich genug Menschen die z.b. beim anstehenden Termin pünktlich vor der Tür stehen, sich einfach wieder umdrehen und gehen.
Wenn du eine Ladung zum Gericht bekommst, aber nicht erscheinst und eine Strafe bekommst, weil der Brief auf dem normalen Postwege verloren ging, wie fändest du das?
Mit Arbeitslosen macht man das aber so, denn Jobcenter versenden Ladungen nicht via Einschreiben, wer nichts kriegt hat dann Pech.
Menschen 2. Klasse?
Wenn die Linken vorbringen, dass es ja nur sehr wenige Totalverweigerer gebe, dann muss man sich das vor Augen führen, wie schwer es Jobcenter Mitarbeitern gemacht wird, jemanden zum Totalverweigerer zu deklarieren.
andere verpflichten sich einen Job zu suchen. Selber nie in Bürgergeld gewesen, aber tatsächlich einen Monat davor, in 18 Monaten der Arbeitslosigkeit mehr als 300 Bewerbungen versendet, auf wirklich alles was angeboten wurde. Mit zwei abgeschlossenen Ausbildungen war ich „überqualifiziert“, zu Deutsch und/oder zu alt mit Mitte 50. Wortwörtlich zu hören bekommen:“Wir müssen erst Menschen einstellen die sich hier ein Leben aufbauen wollen:“ Personalchef zu meinem Schwiegervater:“ 45 Jahre in der selben Firma? Sie haben ja gar nichts kennengelernt.“Selbe zu mir:“Sie haben in 25 Jahren 2x den Arbeitgeber gewechselt? Sie wissen wohl nicht was Sie wollen?“ Kurz vor dem Bürgergeld dann durch Beziehungen eine Stelle bekommen auf die es kaum Bewerber gibt weil zu anspruchsvoll und für manche unverständlich, schlecht bezahlt, viele unbezahlte Stunden für Vorbereitungen und Nacharbeiten. Heute bin ich Rentner, arbeite auf 534 Euro in dem Job aber weiter, weil es keiner machen will.
Jede Gemeinde-jede Stadt- sollte verpflichtet werden, Jobangebote von ansässigen Firmen zu veröffentlichen.
Im Internet und in Papierform an der Rathaustür.
„Früher“ war es üblich, sich auf Stellenangebote in Tageszeitungen zu bewerben.
Ich wüßte tatsächlich gar nicht, wie man heute erfahren kann, wo wer welche Arbeitsplätze –auch für Hilfsarbeiten-anbietet.
Wenn ich arbeitslos werde brauche ich einen Job und da habe ich mich drum zu kümmern. Lebenslauf verfassen, Bewerbungen schreiben, Stellenanzeigen durchforsten, telefonieren und natürlich beim Jobcenter nach Stellen fragen.
Was soll der Mist mit dem Warten auf Einladung? Wer will was von wem? Ich bin der Ansicht der Arbeit suchende ist in der Pflicht sich um einen Termin zu kümmern und nicht das Jobcenter ihn zu erwischen. Der Arbeit suchende ist in der Bringschuld. Und wer sich Jahrelang um keinen Termin kümmert braucht offensichtlich keinen Job und auch kein Geld.
Dem Jobcenter die Schuld zu geben oder womöglich der Post weil der hochgeschätzte Arbeitslose keine rechtlich Einschreibesichere Einladung mit rotem Teppich bekommen hat finde ich abstrus. Wenn ich Arbeit will krieg ich beim Jobcenter auch einen Termin.
Vielleicht sollte man sich in regelmäßigen Abständen einen Stempel dort abholen müssen damit das mit der Kommunikation funktioniert.
Bundesrechnungshof und Hinterhof einer Mietskaserne sind gleichermaßen wirkungsvoll.
Natürlich gibt es Politiker, die nichts ändern wollen, sie leben ja besonders gut damit! Was aber, wenn der Steuergeldfluß weg ist? Leben wir dann alle auf Pump und die Eigenheimbesitzer zahlen Horrosteuern?
Und dann gibt es das Deutschlandticket noch für 9 Euro, kostenlosen Zooeintritt, Zuschuss zur Geburt, Zuschuss für Schulmaterial, Kita kostenlos.
Arbeitende müssen das alles zusätzlich zu Heizung und Miete oder Kredite , Versicherungen, Müllgebühren, Kita/Krippengebühren, KFZ-Steuer, Schülerfahrkarten ….. Netto bezahlen.
So viel Brutto verdient kaum eine Familie der „Zivilgesellschaft“.
Es geht nicht darum, Menschen in Arbeit zu bringen, sondern, Menschen zu sanktionieren. Die Misere des Staates wird auf die schwächsten abgewälzt. Ich bestreite nicht, dass es einige solcher Schmarotzer gibt, doch die breite Masse sind arbeitswillig, nur die angebotenen Jobs sind nicht vorhanden um diese Massen zu vermitteln. Bürgergeldempfänger werden nicht qualifiziert, um diese anschließend als Fachkräfte vermitteln zu können. Dies offenbart deutlich, die Verlogenheit der Politik. Es geht darum, die stetig wachsenden Kosten für das Bürgergeld zu minimieren. Am einfachsten ist dies bei der eigenen Bevölkerung, während man das Land mit „Fachkräften“ überschwemmt, welche fast ausnahmslos im Bürgergeld landen, da nicht vermittelbar weil keine deutsch Kenntnisse und fehlender Berufsabschlüsse. Das sind die wahren Ursachen. Das Ziel ist die Gesellschaft zu spalten und gegeneinander aufzubringen und Sozialstandards abzubauen!
Alles was die CDU anleiert ist nicht wirksam, das freut die SPD.
Zum Glück muss man sich keine „Koalitionsgespräche“ anhören – eine Übelkeit weniger.
Und wieder bestimmen Gerichte die Politik! Wir können uns das gesamte Politbüro sparen und fragen gleich Behörden oder Richter!
Eine rein rechtliche Sache.
Sofern das Jobcenter die „Einladung“ (sanktionsbewehrter Verwaltungsakt) nicht ordnungsgem. zustellt und der Sanktionierte klagt, wird das in aller Regel vom Sozialgericht gekippt, sofern das Jobcenter keinen Nachweis erbringen kann.
Sinn und Zweck dieser Übung ist Vorbeugung gegen Willkür. Meiner Ansicht nach sollte es kein Problem sein den gesetzlichen Vorgaben, nämlich rechtssichere Zustellung von Verwaltungsakten, nachzukommen. Würde auch die Sozialgerichte enorm entlasten, so wie die tatsächliche Spreu vom Weizen trennen.
Betone, Verwaltungsakte müssen rechtssicher zugestellt werden. So sagt es das deutsche Gesetz. Jobcenter müssen sich nur daran halten!!!!
Leute, Leute, klar Blaue Hetzer ist wohl hier um zu hetzen aber, wenn er/sie halt damit recht hat, dann muss man auch keinen Daumen runter geben, denke ich.
„Sofern das Jobcenter die „Einladung“ (sanktionsbewehrter Verwaltungsakt) nicht ordnungsgem. zustellt und der Sanktionierte klagt, wird das in aller Regel vom Sozialgericht gekippt, sofern das Jobcenter keinen Nachweis erbringen kann.“
Wenn dem so ist, dann ist doch offensichtlich, dass unser Staat gar kein Interesse daran hat Sozialschmarotzern das Geschäft zu beenden. Ich denke, das wir auch durch die Eindrücke des Beitrags offensichtlich und wenn nicht, dann sollte man schon noch eigeständig erkennen können, dass der Staat alles asoziale fördert und vom sozialen fordert, 1 zu 1.
mit fakten und tatsachen kann leider nicht jeder etwas anfangen…
und zu deiner fehlinterpretation. viele die es betrifft wehren sich nicht. da steckt system dahinter, um menschen negativ darzustellen und sanktionen zu generieren.
wie gesagt, die gesetzeslage ist eindeutig. die jobcenter halten sich nicht daran. offensichtlich für einige kein problem. auch die unnötig verursachten kosten, die unterm strich der steuerzahler tragen muss, denn auch sozialgerichte, anwählte, beratungsstellen, etc. leben nicht von luft. liebe und menschlichkeit alleine.
alles Einzelfälle … die uns Steuerzahler auf der Nase herumtanzen, während der Familienclan im 500er-Benz um die Ecke parkt ….
Wer eigenständig seinen Job kündigt und keinen neuen Job hat, bekommt 3 Monate lang kein Arbeitslosengeld.
Warum soll das bei Bürgergeldbeziehern rechtlich nicht möglich sein?
Wer tatsächlich kein Geld hat, wird dann schon schnellstens zum Amt kommen.
Es sei denn, man hat noch 40.000 Euro Schongeld -jede weitere Person 15.000 Euro– auf dem Konto oder im Sparstrumpf.
Unser Rechtsstaat hat komplett die Bodenhaftung verloren.
meine Freundin Dumba sagt: wenn etwas für`n Arsch ist, dann der Bundesrechnungshof. Hat jemals eine Rüge, oder Kritik des BRH folgen für die kritisierten, oder gerügten ? Man könnte den BRH genauso gut auflösen und mit dem Geld Klimaschutzprojekte auf dem Mond fördern. Das Ergebnis bleibt das selbe !!