Nach Urteil
„Nicht bereit, mich zu beugen“: Le Pen will weiterhin bei Präsidentschaftswahl antreten
Marine Le Pen zeigte sich nach ihrer Verurteilung kämpferisch. Sie will, trotz des Entzugs des passiven Wahlrechts, eine Präsidentschaftskandidatur anpeilen. „Ich bin nicht bereit, mich einer Ablehnung der Demokratie so leicht zu beugen“, so die Politikerin.
Von

Am Dienstag wurde die französische Oppositionspolitikerin Marine Le Pen durch ein Pariser Gericht wegen der Veruntreuung öffentlicher Gelder zu vier Jahren Haft, zwei davon auf Bewährung, verurteilt. Zusätzlich wird Le Pen für fünf Jahre das passive Wahlrecht entzogen. Da zumindest dieser Teil des Urteils umgehend vollstreckt wird, wird die Oppositionspolitikerin aller Voraussicht nach nicht an der kommenden Präsidentschaftswahl im Jahr 2027 teilnehmen können.
Doch Le Pen, die in Umfragen derzeit vor allen anderen Kandidaten liegt, möchte sich nicht einfach so geschlagen geben. Am Montagabend äußerte sich die Politikerin erstmals öffentlich zu ihrer Verurteilung in der Nachrichtensendung des französischen Fernsehsenders TF1. Dabei kritisierte sie das Urteil scharf, zeigte sich jedoch auch kämpferisch. „Ich bin nicht bereit, mich einer Ablehnung der Demokratie so leicht zu beugen“, so die Ikone der französischen Rechten.
Werbung
Kein Richter könne beschließen, in eine Wahl wie die Präsidentschaftswahl einzugreifen. Denn genau das sah Le Pen hinter dem Urteil: Das sei eine politische Entscheidung gewesen, so die Politikerin. „Die Richterin hat es sich zur Aufgabe gemacht, die vorläufige Vollstreckung der Nichtwählbarkeit durchzuführen, meinen diesbezüglichen Einspruch wirkungslos zu machen und so zu verhindern, dass ich für das Amt des Präsidenten der Republik kandidiere und gewählt werde“, so Le Pen weiter.
Die Politikerin kündigte an, gegen das Urteil in Berufung zu gehen; sie werde alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen. Dem Gericht warf sie dennoch eine Untergrabung des Rechtsstaats vor, da mit der vorzeitigen Vollstreckung des Urteils ihr Recht auf einen Einspruch gegen die Entscheidung eingeschränkt werden würde.
Werbung
Wie Le Pen trotz des Urteils als Präsidentschaftskandidatin antreten möchte, ist unklar. Ein Berufungsverfahren wird sich wohl noch über Jahre hinziehen. Unterdessen läuft alles darauf hinaus, dass der Vorsitzende von Le Pens Partei, dem Rassemblement National, Jordan Bardella, statt ihrer für das Amt des Präsidenten kandidiert. Auch er hat wahrscheinlich sehr gute Chancen, die Wahl zu gewinnen.
Bei Tichys Einblick war gestern hierzu ein Artikel zu lesen. Im Europarlament wird es von vielen Abgeordneten in Wahlkämpfen praktiziert, wofür Le Pen angeklagt wurde.
Dann sollten aber jetzt auch alle anderen EU Abgeordneten verurteilt werden
Richtig, Blaupause für D. Es ist beängstigend und die Bürger schauen weg oder verdrängen.
Sie kämpfen mit allen Mitteln um an der Macht zu bleiben. Das hat mit Demokratie und Gewaltenteilung nichts mehr zutun
Ein politisches Kaltstellen, was überall in Europa läuft. Ich wünsche Frau Le Penn viel Kraft und und alles Gute. Die Mächte, die einen Totalitarismus aufbauen wollen, dürfen nicht siegen.
Ich mache mir große Sorgen um die Demokratie in Europa.
Nach Rumänien jetzt Frankreich.
Da soll noch einer dieser „EU Demokraten“ Kritik an Erdogan üben.
Bin gespannt, ob sich die Franzosen das gefallen lassen.
Würde mal behaupten, Blaupause für D …was lassen sich die Franzosen gefallen…
Ein eindeutig politisches Urteil. Eine Schande für Frankreich.
Encore une fois, il faut une révolution.
Maintenant, c’est à vous, les Francais:
Marchons, marchons!
Mal sehen, wann Bardella vor Gericht steht.
Das wird ein Sturm entfachen, das die Gelbwestenbewegung wie ein Kleinkindergeburtstag aussehen lassen wird…!
Die Franzosen sind da nicht so lau wie wir Deutschen ….
Frankreich modernisiert sein Wahlrecht: Künftig entscheidet nicht mehr das Volk, wer kandidieren darf, sondern die Justiz – vorausgesetzt, die Kandidatin liegt in den Umfragen vorne. Im Fall Marine Le Pen nennt man das jetzt „vorsorgliche Demokratiesicherung“. Um Wahlen planbarer zu machen, soll ein neues Verfahren eingeführt werden: das „personalisierte Passivverbot“ – ein dynamisches Wahlausschlussverfahren mit politischer Feinjustierung. Le Pen kündigte bereits an, notfalls als Symbolfigur einer „metaphysischen Kandidatur“ aufzutreten. Alternativ wolle sie als Partei, Idee oder vage Hoffnung antreten – je nachdem, was die Justiz weniger störend findet. Das Justizministerium dementierte politische Motive und erklärte, es handle sich um „juristische Frühblüte“ im Dienste der Republik. Der „1. April“ zeigt: Satire und Realität lassen sich manchmal kaum noch unterscheiden.
Warum aber hat sie sich gegenüber Dr. Weidel so interessant verhalten. Das verstehe ich immer noch nicht, da war sie nicht solidarisch….why?
100 000 Euro Strafe, 5 Jahre Entzug des passiven Wahlrechts, 4 Jahre Haft, davon 2 Jahre Fussfessel. Wow! Dieses Urteil soll wohl bis in jede nonkonformistische Partei hineinreichen und als Warnung gereichen. Mir fehlt da ehrlich gesagt die Verhältnismässigkeit, da offenbar, anders als bei Martin Schulz, Geld für persönliche Interessen abgezweigt wurde. Vergleicht man das Urteil mit Christine Lagarde, kann man zu keinem anderen Schluss kommen. Und da ging es um ganz andere Summen:
https://www.tagesspiegel.de/politik/gericht-spricht-christine-lagarde-schuldig-aber-keine-strafe-3793372.html
Ich frage mich warum den die heutige EZB Präsidentin Lagarde nicht so hart verurteilt wurde , denn auch sie wurde schuldig der Unterstützung
der Veruntreuung von Staatsgelder für schudlig gesprochen !
19.06.2019 „Die Chefin des Internationalen Währungsfonds (IWF), Christine Lagarde, ist von einem Pariser Gericht schuldig gesprochen worden: Sie hat demnach in ihrer Amtszeit als französische Finanzministerin fahrlässig zugelassen, dass Dritte Staatsgelder veruntreuen. Eine Strafe erhält sie jedoch nicht. “
Nun fragt man sich schon warum ,? Es sollte jetzt jedem klar, sein was hier gespielt wird
Qui, je suis Marine!
Das Urteil hat eine große Dose Würmer geöffnet. Die Urteilsbegründung lässt sich auf gängige EU Praxis anwenden. Wir werden nun eine beispiellose Aufdeckung von Zweckentfremdung offizieller Mitarbeiter, Material und Geld erleben.
Jordan Bardella soll Le Pen nach seiner Wahl umgehend zu seiner Premieministerin machen.
Das wäre dann keine Volkswahl, sondern eine Ernennung!
Wir sind nicht Amerika!!!
Ich habe mich ein wenig eingelesen, was genau der Vorwurf ist, den man Frau Le Pen macht. Letztlich geht es darum, daß Geld, das Frau Le Pen als Abgeordnete des Europaparlaments für ihre Tätigkeit zur Verfügung stand, zweckentfremdet wurde, um es für die Parteiarbeit einzusetzen. Das ist nicht in Ordnung. Aber so machen es alles. Wenn man daher Frau Le Pen die Kandidatur für politische Ämter verbietet, müßte man das wohl für 99,96 % aller anderen Abgeordneten auch tun. Daß dem nicht so ist, zeigt, daß es sich um ein politisches Urteil handelt. Es geht nur darum, die Privilegien der Machtelite zu sichern und eine gefährliche Konkurrentin auszuschalten. Und ich frage mich: Wo ist der prinzipielle Unterschied zu den Vorkommnissen in der Türkei? Auch dort will Präsident Erdoğan einen gefährlichen Gegner „neutralisieren“. Nun mag es keine direkte Verbindung von Präsident Macron zur Richterin im Fall Le Pen geben, aber klar ist, daß das Urteil ganz in seinem und seiner Kumpane Sinne ist.
Ich,als Le Pen Wähler würde einfach ihren Namen auf den Wahlzettel schreiben und daneben mein Kreuz machen!
WIE weit entfernt davon waren wir beim Coronaimpfwahn mit den Diskriminierungsorgien? Wir waren knapp vor einer Impfpflicht und auch ich wäre dann mit erhobenem Haupt in die Zelle gegangen und hätte mich NICHT gebeugt!
Macron,der hinterhältigste Feigling,den es in Frankreich jemals gab.
„der Vorsitzende von Le Pens Partei, dem Rassemblement National, Jordan Bardella, statt ihrer für das Amt des Präsidenten kandidiert. Auch er hat wahrscheinlich sehr gute Chancen, die Wahl zu gewinnen“ Merken diese Schlauberger nicht, das vermutlich irgendwann der Tag kommen wird, an denen die dann gewählten (unerwünschten) Politiker das Recht in gleicher Weise beugen werden, nur eben diesmal gegen Sie ? Die entsprechenden „Vorbilder“ haben sie ja dann……
„Kein Richter könne beschließen, in eine Wahl wie die Präsidentschaftswahl einzugreifen.“
Kann er offensichtlich doch.
Was soll das? Überlasst die Realitätsleugnung doch lieber den Linken und akzeptiert, dass es in der Unserdemokratie® nun mal so läuft.