Werbung

Neuer Anlauf geplant: Ampel will weibliche Dienstgrade bei der Bundeswehr einführen

Die Ampel plant weibliche Dienstgradbezeichnungen für Soldatinnen einzuführen. Die Bundesregierung stößt damit eine Debatte aus dem Jahr 2020 wieder an und versucht sogar eine Verordnung des Bundespräsidenten zu unterlaufen. Das Vorhaben könnte noch auf erheblichen rechtlichen Widerstand stoßen.

Werbung

2020 wurde eine heftige Debatte über die Dienstgradbezeichnungen bei der Bundeswehr geführt. Ressortchefin Annegret Kramp-Karrenbauer plante damals neben der männlichen auch die weibliche Form der Dienstgradbezeichnung einzuführen. Nach heftiger Kritik – nicht zuletzt von Soldatinnen – wurden die Pläne jedoch zurückgestellt und die Debatte von Kramp-Karrenbauer beendet.

Gegen alle Widerstände plant die Ampel nun das Vorhaben doch noch in die Tat umzusetzen. Eine entsprechende Bestimmung ist Teil ihres Gleichstellungsfortentwicklungsgesetzes für die Streitkräfte. In Paragraph 4 des Gesetzentwurfes heißt es: „Für die Soldatinnen können weibliche Formen der Dienstgradbezeichnungen festgesetzt werden.“ Vom Bundeskabinett wurde das Gesetz bereits am Mittwoch gebilligt. Nun ist noch die parlamentarische Zustimmung erforderlich.

...
...

Innerhalb der Truppe stößt der Plan jetzt schon auf Kritik. Soldatin Hülya Süzen erklärte auf Twitter etwa: „Ich will keine Hauptfrau sein“.

Hier klicken, um den Inhalt von twitter.com anzuzeigen

Das Vorhaben der Ampel kommt dabei durchaus überraschend. 2021 wurde von Frank-Walter Steinmeier die Neufassung der bis dahin unveränderten Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldatinnen und Soldaten unterzeichnet. Etwa die Bezeichnung von Soldatinnen als Offizierin oder Unteroffizierin wurde hier gebilligt. Die eigentlichen Dienstgradbezeichnungen werden aber nach wie vor ausschließlich in der männlichen Form aufgeführt.

In ihrem Kampf um eine vermeintliche Gleichstellung und geschlechtergerechte Sprache, plant die Ampel demnach sogar eine Verordnung des Bundespräsidenten zu unterlaufen. Die Ampel-Pläne könnten folglich noch Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen werden. Wie das Bundesverfassungsgericht im Falle einer Klage entscheiden würde, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden.

Werbung