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Landtagspräsident

Neue Regeln: CDU und BSW wollen AfD-Kandidaten im Thüringer Landtag verhindern

Durch eine Änderung der Geschäftsordnung wollen CDU und BSW einen AfD-Landtagspräsidenten in Thüringen verhindern. Eigentlich stünde der AfD als stärkster Fraktion dieser Posten zu.

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CDU und BSW wollen die Geschäftsordnung des Landtages ändern, um den Zugriff der AfD auf das Amt des Landtagspräsidenten zu verhindern. Gemäß der aktuellen Regelung hätte die AfD das Vorschlagsrecht für den Landtagspräsidenten. Dieses steht traditionsgemäß immer der stärksten Fraktion zu. Nun soll beantragt werden, dass bereits im ersten Wahlgang Kandidaten von allen Fraktionen für das Amt nominiert werden können. Dies ist bisher erst im dritten Wahlgang möglich.

Die AfD, die die Höcke-Vertraute Wiebke Muhsal für das Amt des Landtagspräsidenten vorgeschlagen hat, lehnt diesen Vorstoß vehement ab. Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD, Torben Braga, bezeichnet die geplante Änderung als rechtlich fragwürdig. Gegenüber Welt erklärte der Parlamentarier und wirft den anderen Fraktionen vor, ihre Position willkürlich geändert zu haben. „Ich glaube nicht, dass der Landtag vor der Wahl eines Präsidenten über eine neue Geschäftsordnung abstimmen kann. Die Rechtslage ist hier sehr eindeutig.“ Die anderen Fraktionen und die Verwaltung des Landtags hätten ihre Meinung hier plötzlich geändert: Sie seien bisher der Auffassung gewesen, „dass die Geschäftsordnung keine Änderung oder Klarstellung benötige, wenn man einen AfD-Präsidenten verhindern wolle“, sagte Braga weiter. „Spätestens im dritten Wahlgang sei dies möglich. Warum nun dieser Sinneswandel?“

Tatsächlich erscheint die Änderung der Geschäftsordnung unnötig – sie vermeidet im Endeffekt lediglich zwei Wahlgänge im Landtag. Denn nach der aktuellen Regelung könnten ab dem dritten Wahlgang ohnehin andere Kandidaten vorgeschlagen werden.

„Beobachter“ fürchten laut Welt jedoch, dass der Alterspräsident, den ebenfalls die AfD stellen würde, keine Vorschläge der anderen Parteien zulassen könnte. Der Alterspräsident ist der älteste Abgeordnete des jeweiligen Parlaments und leitet die Wahl des Landtagspräsidenten. Sollte das passieren, drohe ein langwieriges Verfahren vor dem Verfassungsgericht – und ohne Landtagspräsident ist der Landtag nicht arbeitsfähig. Es könnte auch keinen neuen Ministerpräsidenten wählen, eine Regierung könnte nicht konstituiert werden.

Für die Änderung wird eine Mehrheit von 45 Stimmen im Landtag benötigt. CDU und BSW betonen, dass es darum gehe, die Handlungsfähigkeit des Parlaments und die demokratische Integrität des Thüringer Landtags zu bewahren, um ein langwieriges Gerichtsverfahren zu vermeiden. „Wir dürfen es nicht zulassen, dass der Thüringer Landtag als Institution beschädigt wird“, erklärt der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Andreas Bühl. Es brauche „einen Landtagspräsidenten, der das Format und die charakterliche Eignung besitzt, seine Aufgabe als Hüter der Demokratie zu erfüllen“.

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