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Baden-Württemberg

Nannte Habeck „Vollidiot“: Ex-Richter wegen Beleidigung verurteilt

Der ehemalige Richter Werner H. wurde in Reutlingen wegen Beleidigung und Volksverhetzung verurteilt: Er nannte Habeck in einer E-Mail "Vollidiot" und äußerte sich auf Facebook abfällig über Migranten. Werner H. bestreitet die Vorwürfe, sieht sich als Opfer eines Missbrauchs seines Accounts und geht gegen das Urteil in Berufung.

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Der ehemalige baden-württembergische Richter Werner H. wurde aufgrund von Beleidigung und Volksverhetzung vom Amtsgericht Reutlingen verurteilt. Der Grund dieses Urteils liegt in einer E-Mail und in einem Facebook-Beitrag. In der besagten E-Mail bezeichnete er Habeck mehrfach als „Vollidiot“ und verglich seine Beliebtheit mit „Hundekot“. Laut H. solle sich Habeck „verpissen“.

In seiner Verteidigung erklärte der ehemalige Richter, dass seit Regierungsantritt der Grünen „alles den Bach runter“ gehe. Bei der Formulierung „Vollidiot“ habe er lediglich den altgriechischen Begriff wortgetreu gedeutet. Dieser bedeute so viel wie „Stümper“.

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Werner H. verteidigt sich mit dem Argument der Meinungsfreiheit und behauptet, dass der Inhalt der E-Mail lediglich ein Zitat und nicht seine eigene Schöpfung sei. Zudem betonte er, dass das Gedicht zwar „nicht gut, aber spaßig“ sei, weshalb er es auch an einen breiten Empfängerkreis gesendet habe. Zusätzlich zu den Vorwürfen der Beleidigung wird Werner H. auch Volksverhetzung vorgeworfen. Auf Facebook soll er Migranten unter anderem als „Vergewaltiger“ und „Abschaum“ bezeichnet haben.

Werner H. weist diese Anschuldigungen von sich und gibt an, jemand müsse seinen Account missbraucht haben, um ihm zu schaden. Nachdem ein Psychiater Werner H. als schuldfähig eingestuft hat, wird er schließlich zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 130 Euro verurteilt. Trotz der Diagnose, dass er „nicht krankhaft verrückt“ sei, merkt der Psychiater an, dass sich im Alter bestimmte Persönlichkeitsmerkmale verschärften.

H. blickt auf eine langjährige Karriere bei einer Zivilkammer des Stuttgarter Landgerichts zurück. Seit 2009 ist er im Ruhestand. Allerdings befindet er sich nun auf der Anklagebank, was sowohl für ihn als auch für die Justiz Baden-Württembergs eine neuartige Situation ist. Werner H. hat bereits angekündigt, gegen das Urteil in Berufung zu gehen, und bezeichnet den zuständigen Staatsanwalt als „durchgeknallt“.

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Habeck erstattete selbst Strafantrag

Laut Informationen der Bild stellte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck selbst den Strafantrag gegen Werner H. Es ist nicht das erste Mal, dass Habeck Strafanzeige wegen Beleidigung erstattet. Im Januar dieses Jahres erklärte die Staatsanwaltschaft Hamburg, dass ein Verfahren aufgrund von Beleidigung und übler Nachrede wegen Geringfügigkeit eingestellt wurde. Damals zeigte Habeck ebenfalls einen Mann an, der ihn im Internet als „Vollidioten“ betitelte.

Zwar räumte die Staatsanwaltschaft Hamburg ein, dass die an Habeck gerichtete Beleidigung grundsätzlich „ehrverletzend“ sei. Allerdings müsse man in diesem Falle die Strafbarkeit der Aussage „im Zuge einer Güter- und Interessenabwägung“ als nichtig anerkennen. In Reutlingen sah man das jetzt offenbar anders.

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