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Dresden

Nach Messerangriff auf US-Bürger: US-Botschaft fordert „ganze Härte des Gesetzes“ ein

Die US-Botschaft in Berlin verurteilt den brutalen Messerangriff auf einen US-Bürger in Dresden aufs Schärfste. Von den deutschen Behörden fordert man, die Nutzung der „ganzen Härte des Gesetzes“ zur Bestrafung der Täter ein.

Von

Die US-Botschaft in Berlin

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Die US-Botschaft in Berlin hat sich nach der Messerattacke auf einen US-Bürger am vergangenen Wochenende erstmals zu Wort gemeldet. Auf X erklärten die Amerikaner, dass man den „brutalen Angriff auf einen US-Bürger in Dresden aufs Schärfste“ verurteile. „Während er mutig eingriff, um einen Mitreisenden zu schützen, wurde er brutal angegriffen. Wir fordern die deutschen Behörden auf, die Täter rasch vor Gericht zu stellen und sie mit der ganzen Härte des Gesetzes zu bestrafen“, hieß es weiter. Sicherheit sei „kollektive Verantwortung“. Zudem betonte die Botschaft: „Niemand ist sicher, solange nicht alle sicher sind.“

Auch das Opfer selbst äußerte sich kurz nach der Tat in einem Video über soziale Medien. Der 21-Jährige, der mit einem Messer verletzt worden war, begann seine Botschaft mit den Worten: „Wenn ihr alle gedacht habt, Europa und im Besonderen Deutschland hätten kein Problem mit Migration, dann lasst mich ein bisschen Wissen mit euch teilen.“ Nach eigenen Angaben habe er die Aufnahme nur wenige Minuten vor der Entlassung eines Tatverdächtigen aus dem Polizeigewahrsam gemacht.

Unterdessen meldete sich auch Richard Grenell, ehemaliger US-Botschafter in Deutschland und Sondergesandter unter Präsident Donald Trump, zu Wort. Auf X schrieb er: „Merz muss verstehen, dass die Leute die Schnauze voll haben von schwachen, woken Reaktionen.“

Zur Tat selbst veröffentlichte die Bild-Zeitung neue Details. Demnach soll der Syrer Majd A., der zunächst im Zusammenhang mit dem Angriff genannt wurde, nicht für die Messerstiche verantwortlich sein. Laut dem Bericht habe er den Amerikaner mit Faustschlägen attackiert. Die schweren Verletzungen soll dagegen ein Mittäter verursacht haben, der nach der Tat mit einem E-Scooter floh. Dieser Syrer sei wegen gefährlicher Körperverletzung, räuberischen Diebstahls und unerlaubter Einreise polizeibekannt.

Delivered by AMA

Von offizieller Seite gibt es bislang keine umfassende Einschätzung. Das sächsische Innenministerium erklärte auf Anfrage der Berliner Zeitung: „Die polizeilichen Ermittlungen zum Sachverhalt dauern an. Bewertungen oder Schlussfolgerungen setzen eine stabile und valide Kenntnis des Tatherganges voraus.“

ha

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77 Kommentare

  • Grenells Forderungen sind für ’schland eher illusorisch.
    Siehe allein schon, dass der Mittäter freigelassen wurde, weil er „nur“ Faustschläge verteilt hatte.
    Aber es ist gut, dass dieses Verbrechen international Aufsehen erregt.

    • #Nachfrager

      Das müssen sie die Polizei fragen, wie das geht, nicht mich !

    • #Kokolores

      Wo steht das denn mit den 14 Tagen Haft OHNE RICHTERLICHE ANORDNUNG ?

      Würde mich echt interessieren ! Oder war/ist das Kokolores ?;-)

    • #Ostvertreter

      Das sehen sie leider NICHT richtig ! Es ist hier von DARF (!!), NICHT „muss“ ! Diese Möglichkeit kommt nur in Ausnahmefällen zum Tragen, die besonders schwer wiegen, wobei diese BEURTEILUNG für jeden Tatbeteiligten gesondert getroffen werden MUSS.

      Der eine Syrer dessen man schnell habhaft wurde, hatte das Opfer „lediglich“ mit Faustschlägen attackiert. Das ist zwar für sich betrachtet wahrlich SCHLIMM GENUG, aber kein Grund zur Haftanordnung, denn dann müssten sie bei nahezu jeder Schlägerei Haft anordnen. Das kriegen sie aber bei KEINEM HAFTRICHTER durch !
      Es müssen insoweit BESONDERE UMSTÄNDE vorliegen, damit aufgrund dieser gesetzlichen Grundlage eine Haftanordnung realistischerweise in Betracht kommt. Daran fehlt es bei dem „faustschlagenden“ Syrer.

      Beim anderen Kollegen sieht es natürlich GANZ ANDERS aus, aber den haben sie – jedenfalls nach meinem Informationsstand, leider noch nicht.

      • Das verstehe ich, wenn ich das aber richtig gelesen habe, war doch auch der „Gast“ polizeibekannt, wegen anderer Taten, hätte man da denn nicht, wegen Widerholung handeln müssen?

        1
      • Oder noch anders gefragt, kann die USA eine Auslieferung der Beiden fordern, um sie dort vor Gericht zu stellen, oder geht das nicht, weil der Retter hier lebt, wenn ich das richtig gelesen habe. Oder war der nur zu Besuch?

        Wenn die USA die Forderung stellen kann, und D dazu verpflichtet ist, die Beiden, wenn denn auch der andere gefunden wird, zu überstellen, dann denke ich, dass die beiden nicht mit einem Du, Du davon kommen würden.

        0
    • Wenn kein gesetzlicher Haftgrund gegeben ist MÜSSEN sie ihn freilassen, so unbefriedigend das ist. Die Staatsanwaltschaft hat die Gesetze nicht gemacht.

      -58
      • Die neuen Polizeigesetze erlauben es Jedermann ohne Grund für 14 Tage einzusperren.

        Wird aber nur auf deutsche Coronamaßnahmenskeptiker angewandt.

        70
      • Ich finde den Einwand interessant und weiß nicht, ob es keinen gesetzlichen Grund gibt, jemanden festzuhalten, der einem anderen, der obendrein in der Minderzahl ist, Faustschläge verpasst. Plus das Belästigen der beiden Frauen. Reicht das wirklich nicht aus?

        34
      • § 112 Strafprozessordnung: Voraussetzungen der Untersuchungshaft; Haftgründe
        (3) Gegen den Beschuldigten, der einer Straftat nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 oder § 13 Absatz 1 des Völkerstrafgesetzbuches oder § 129a Abs. 1 oder Abs. 2, auch in Verbindung mit § 129b Abs. 1, oder nach den §§ 176c, 176d, 211, 212, 226, 306b oder 306c des Strafgesetzbuches oder, soweit durch die Tat Leib oder Leben eines anderen gefährdet worden ist, nach § 308 Abs. 1 bis 3 des Strafgesetzbuches dringend verdächtig ist, darf die Untersuchungshaft auch angeordnet werden, wenn ein Haftgrund nach Absatz 2 nicht besteht.

        Wenn ich das richtig verstehe:

        „soweit durch die Tat Leib oder Leben eines anderen gefährdet worden ist,“

        dann hätte hier Untersuchungshaft angeordnet werden müssen, ohne wenn und aber, denn 226 sagt schwere Körperverletzung, also warum hat hier die STA nicht reagiert?

        2
      • #twsan

        Was haben Fehlentscheidungen in anderen Fällen – denen mutmaßlich staatskriminelle Motive zugrunde lagen (!) – mit einer korrekten Gesetzesanwendung im konkreten Fall zu tun ??

        0
      • Dieser Syrer sei wegen gefährlicher Körperverletzung, räuberischen Diebstahls und unerlaubter Einreise Polizei bekannt.
        Potzblitz reicht das nicht.

        21
      • Der Mann ist,,-Flüchtling“,also besteht nach §112StPO der Haftgrund,,Fluchtgefahr“.😉Ausserdem ist er bereits wegen gefährlicher KV nach §224 Stgb polizeibekannt.Somit ist davon auszugehen,,daß der Beschuldigte ,im Falle einer Verurteilung,eine empfindliche Freiheitsstrafe zu erwarten hat und sich der Strafverfolgung entziehen wird“(Karlsruher Kommentar zur StPO).

        11
      • Bei Ausländern, die kein Assüül haben, besteht keine Fluchtgefahr?? Es haben sich schon so einige (kriminelle) sogar Doppelstaatler abgesetzt!!

        17
      • Sie können einfach nicht, weil sie keine Kapazitäten mehr frei haben … dann müssten sie aber zugeben, dass es viel zu viele sind, das ganze ein Riesenfehler war und dieser Staat harmlos und fertig ist – nachvollziehbar dass sie das nicht wollen.

        8
      • Was gab es denn bei Ballweg für einen „gesetzlichen Haftgrund“? Oder bei den Rollator-„Putschisten“ mit Pfeil-und-Bogen sowie Luftgewehr – bei denen zudem vor jeder Verhandlung absolut JEDE Körperöffung genauestens auf Waffen inspiziert wird. Mehr Erniedrigung geht wohl kaum mehr.
        Die Gefahr einer Wiederholung der Tat ist im „besten Deutschland das wir je hatten“ jedenfalls bei bestimmten Gruppen noch lange kein Haftgrund.
        Gern warten Sta und Haftrichter auf eine Tat-Wiederholung – um dann wieder bedauernd von „fehlendem Haftgrund“ zu schwadronieren.
        Der Elefant im Raum – die Doppelstandards, die in Deutschland zur NORMALITÄT geworden sind – bleibt geflissentlich ungesehen.
        Da können schwarz-rot-grüne Politik und von denen durchpolitisierte Institutionen lange schwadronieren:
        Der AfD unterstellt man Verfassungsfeindlichkeit – während Schwarz-rot-grün Verfassungsfeindliches offen und ungeniert ausspricht UND durchzieht.

        7
      • Da Staatsanwaltschaft hat die Gesetze nicht gemacht, soweit stimmt sogar ihr Kommentar.
        Die Staatsanwaltschaft hat die Gesetze aber auch nicht ausreichend angewendet.
        Und nun zu ihnen persönlich,
        Beschöniger und Verklärer, wie sie, sind ein großer Teil des Problemes,
        wegen Personen wie ihnen kommt die Staatsgewalt mit so etwas durch und Kriminelle frei.
        Sie sollten sich nur schämen.

        6
      • @Potzblitz….Ach ja, DER Syrer, der schon einschlägig vorbestraft ist, befindet sich AUF DER FLUCHT ihr Schlaumeier !
        Ja wenn er auf der Flucht ist und Polizei bekannt ( Name , Adresse ) , dann kann man ihn eben nicht finden . Oder wie geht das.

        0
      • Solche schwachsinnigen Kommentare, bar jeder auch nur homöopathischen Ahnung, liest man selten. Leute, informiert euch, BEVOR ihr schreibt !

        Ach ja, DER Syrer, der schon einschlägig vorbestraft ist, befindet sich AUF DER FLUCHT ihr Schlaumeier !

        -1
  • Hoffentlich erwischen sie den Uwe…!

    • Uwe: Der über 50jährige australische Austauschstudent auf Jungesellenabschied?

      Achtzehn Euro sechsunddreißig!

      • Wenn’s nicht so teuer wäre könnte man darüber lachen.
        Teuer in jeder Hinsicht.

        13
  • Der Amerikaner weiß doch gar nicht, wie glimpflich er davongekommen ist. Hätte er den Angreifern auch nur ein Haar gekrümmt, säße ER jetzt im Gefängnis. Wer den Fall Sven G. noch nicht kennt, einfach mal „Sven G Student Messer“ googeln.

    • Nein, ein anderer Aspekt ist wichtig: Nämlich DASS ER NOCH LEBT !

  • Ich haette mir die Nationalgarde gewuenscht.

    • plus Hufeisennase-Alcatraz
      😉

  • Um unsere Justiz zu beschreiben
    einfach den Fall umkehren !

    Rechtsradikale greifen Migrant mit Messer an ,
    “ Gutmensch “ greift ein und wird schwer verletzt !

    Finde den Fehler !

    • Da würde in der Tat die ganze Republik AM RAD DREHEN…

      So ist das, im besten Deutschland, das es jemals gab. Allein 4 x MerKILL gewählt, der tumbe Michel. Das muss man sich immer wieder vergegenwärtigen.

  • Das wird jetzt zum Politikum mit der ganzen Härte des Spiegelbildes.

  • Könnte mir vorstellen, daß Trump für D die Zölle erhöht, wenn sich hier nichts ändert oder die Verteidigungsbereitschaft wegen zunehmender Demokratiedefizite zurückfährt.

    • Richtig so!!!

  • Aber das wird doch gemacht! Die ganze Härte des Gesetzes wird doch bei ‚Gedankenverbrechen‘ angewandt. Bademäntel sind der Renner hierzulande.
    Alle anderen ‚Vorkommnisse‘ sind nur tägliches Aushandeln des Zusammenlebens……

  • „Härte“ des „Gesetzes“ gibt’s nur bei satirischer Kritik an der Polit-„Elite“. Wenn die US-Botschaft schlau ist, schafft sie das Opfer zügig außer Landes oder verleiht ihm diplomatische Immunität.

    • Stimmt , auf den Punkt gebracht!
      Danke.

  • Gehen Sie weiter…es gibt nichts zu sehen.

  • Mitgegangen mitgegangen. Beide unverzüglich zurück nach wo immer auch. Liebe US – Regierung, führen Sie bitte Ihr Besatzungsmandat aus und schicken Sie uns Ihre Nationalgarde. Unsere Politiker sind leider unfähig nach Recht und Gesetz zu handeln!

    • Super!

  • Die ganze Härte des Gesetzes wird so aussehen, dass jemand ein nicht verarbeitetes Traumata feststellt.

    Das teure Leben in der Psychiatrie finanziert dann der Steuerzahler.

    • Von mir war noch am Wochenende eine psych. Erkrankung diagnostiziert worden. Jetzt sind die Anwälte des armen Syrers am Ruder. Bei dem Ami wird ja wohl Schadensersatz zu holen sein!?
      😉

  • Kennzeichen Dumm wieder zu einem starken Kennzeichen D machen. Nur, mit wem machbar?
    Die Unionswähler haben die Union gewählt, um links abzuwählen, wie von Münchhausen versprochen. Bekommen haben sie wieder mal linke Politik und das noch verschärft zur Vorgängerregierung. Dieses Phänomen ist allerdings nicht nur in der Bundespolitik zu beobachten. Es ist wie eine Epidemie in der Union. Ihre Wähler wollen das eine, ihre von ihnen gewählten Abgeordneten aber machen genau das Gegenteil. Ist nicht der Souverän der Auftraggeber und die Abgeordneten seine Vertreter? So sollte eigentlich Demokratie funktionieren.

    • Und sie haben die Union gewählt, damit Fritze dafür sorgt, dass endlich Taurus nach Kiew geschickt werden und der 3. WK ausgelöst wird. Schlau sind sie wirklich, diese CDU-Wähler…nicht wahr ?

  • So wie die US-Justiz im Fall Grant Harrison die volle Härte des Gesetzes angewandt hat?

  • Die USA fordern eine Bestrafung mit der „ganzen Härte des Gesetzes“ für den Syrer, der einen US-Bürger in Deutschland mit einem Messer schwer verletzt hat – und da heißt es immer, die Amerikaner hätten keinen Sinn für Humor. Bestrafung? Eines „Flüchtlings“? In Deutschland? Der war gut.

  • Gilt das auch für Täter der USA? Mir fällt da ein Fall ein…..ein US-Soldat der Mörder ist….

  • Welche Härte?
    Die gibt es nur gegen die eigenen Bürger.

  • Die Amerikaner kennen die deutsche Justiz nicht. Das WAR bereits die ganze Härte des Gesetzes. Er darf frei herumlaufen, bekommt maximal Bewährung und wird von uns weiter gut versorgt.

  • „Niemand ist sicher, solange nicht alle sicher sind.“ Die Aussage ist logisch falsch. Sind von 100 99 sicher, so sind sie es, auch wenn eine Person leider gefährdet ist.

    -18
  • Die Botschaft sollte sich wohl überlegen was sie da fordert. Das geht ganz schnell nach hinten los und der US-Bürger sitzt hier wegen tätlichem Angriff ein.

    -10
  • Moin ,totales Versagen und dann immer das alte Gesabbel.
    Wenn die momentanen Politiker nicht in der Lage sind die Bürger zu schützen müssen welche her die das können. Punkt..

  • Präsident Trump müsste unserem Held eine Medaille verleihen und das ganze mit einem großen Medialen Ereignis. Von unserer sogenannten Elite hört man nichts….

  • Der Mittäter ist auf freiem Fuß. Das IST bereits die „ganze Härte des Gesetzes“ in Deutschland.

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