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Berlin

Nach Fäkalien-Wurf auf das Bundesverfassungsgericht – Syrer attackiert Bundestagsgebäude und will Kanzler sprechen

Ein 48-jähriger Syrer hat erneut das Gebäude eines Verfassungsorgans angegriffen, nachdem er bereits zuvor das Bundeskanzleramt und das Bundesverfassungsgericht mit Steinen und Fäkalien beworfen hatte. Demnach will er unbedingt mit Kanzler Scholz sprechen.

Ein Syrer hat binnen weniger Tage die Gebäude von Verfassunsgorganen mit Steinen beworfen

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Ein Syrer (48) attackierte mehrere Regierungsgebäude in Berlin und Karlsruhe mit Steinen und Fäkalien, darunter das Bundeskanzleramt und das Bundesverfassungsgericht. Das Amtsgericht Karlsruhe fällte in einem Eilverfahren ein Urteil gegen den Syrer und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von insgesamt 2.400 Euro. Nun hat der Mann erneut zugeschlagen, wie die Welt berichtet.

Der Syrer warf einen Pflasterstein gegen eine gläserne Eingangstür des Paul-Löbe-Hauses, Teil des Bundestagskomplexes in Berlin. Am Samstag wurde der Mann daraufhin von einer Einsatzhundertschaft der Polizei festgenommen. Die Polizei gab am Sonntag bekannt, dass der Pflasterstein als Beweismittel sichergestellt wurde.

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Der Festgenommene wurde zur weiteren Untersuchung an den Staatsschutz des Berliner LKA überstellt. Ein Haftrichter soll nun über Untersuchungshaft entscheiden. Die Polizei gab an, der Verdächtige habe wohl aus politischer Motivation gehandelt. Konkret hieß es, dass er die Tat „aus politischen Gründen“ begangen haben soll.

Im Zuge der vergangenen Taten gestand der 48-Jährige bereits vor Gericht, Steine auf das Bundesverfassungsgericht, das Innenministerium und das Kanzleramt geworfen zu haben. Als Motiv nannte der Angeklagte, er habe damit Aufmerksamkeit für eine von ihm eingereichte Verfassungsbeschwerde erregen wollen.

Zudem soll er sich über die Situation im Gazastreifen beklagt haben und forderte ein Gespräch mit Bundeskanzler Olaf Scholz. Die Steinwürfe des Verdächtigen führten zu Sachschäden, darunter beschädigte Gebäudefassaden und Eingangstüren. In den drei bisherigen Fällen wurde er nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen oder nach seiner Verurteilung jeweils wieder auf freien Fuß gesetzt.

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