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Bahnbrechender Gerichtsprozess

Muss AstraZeneca Schmerzensgeld zahlen, weil Informationen über Impfnebenwirkung zurückgehalten wurden?

In einem Impfschadensprozess ist es zu einer entscheidenden Wendung gekommen: Impfstoff-Hersteller AstraZeneca könnte verpflichtet werden, Schadensersatz zu zahlen, weil er eventuell bereits vorliegende Informationen über Impfnebenwirkungen zu spät öffentlich machte.

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Im März 2021 ließ sich Ramona Klüglein mit dem Covid-19-Impfstoff von AstraZeneca impfen – damals das einzige verfügbare Vakzin in Deutschland. Kurz danach erlitt die 33-Jährige eine sogenannte Darmvenenthrombose, die dazu führte, dass ihr drei Meter ihres Darms entfernt werden mussten. Sie gilt seither als stark eingeschränkt und arbeitsunfähig. 

Einen Tag nach ihrer Impfung gab die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) noch bekannt, dass Thrombosen bei geimpften Personen nicht häufiger auftreten würden als in der Durchschnittsbevölkerung. Allerdings forderte die EMA den Impfstoff-Hersteller AstraZeneca schon damals auf, sämtliche Nebenwirkungen ausführlicher zu beschreiben. Auch die Ständige Impfkommission (STIKO) schätzte das Vakzin von AstraZeneca zu diesem Zeitpunkt als sicher ein.

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Erst im April 2021 wurde der Impfstoff aufgrund steigender Thrombose-Meldungen infolge der Impfung nur noch für über 60-Jährige empfohlen. Zu spät für Klüglein. Deshalb zog sie vor das Landgericht Hof und klagte auf bis zu 60.000 Euro Schadensersatz. Zuerst wurde sie abgewiesen – sie legte daraufhin Berufung ein, über die nun vor dem Oberlandesgericht Bamberg (OLG) verhandelt wird.

Hielt AstraZeneca Informationen zurück?

Nun zeigt sich, dass sich der Prozess Klügleins zum Präzendenzfall für andere Impfgeschädigte entwickeln könnte. Wie das Gericht am Montag mitteilte, gehe man davon aus, „dass die Klägerin nicht mit dem Impfstoff der Beklagten geimpft worden wäre, wenn das Risiko einer Darmvenenthrombose in der Fachinformation der Beklagten dargestellt gewesen wäre.“ Genau hier versteckt sich eine bahnbrechende Neuerung in der Verhandlung: Das OLG verhandelt offensichtlich die Anklage nicht auf Basis einer Fehlerhaftigkeit des Impfstoffes (wie es im Vorfeld von einigen Medien behauptet worden war), sondern aufgrund von möglicherweise vom Hersteller zurückgehaltenen Informationen über Nebenwirkungen des Impfstoffes. 

Das Gericht möchte nun klären, ob die Nebenwirkungen, die Klüglein erlitt, zum Zeitpunkt ihrer Impfung bereits bekannt waren. In diesem Falle hätte der britische Pharmakonzern höchst fahrlässig gehandelt, indem er diese Informationen nicht kommunizierte. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass das Unternehmen zu diesem Zeitpunkt noch nicht ausreichend über das Thrombose-Risiko Bescheid wusste, also auch nicht darauf hinweisen konnte. 

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Gericht: Thromboserisiko war zum Zeitpunkt der Impfung schon bekannt

Letzteres hält das OLG nun offenbar für unwahrscheinlich. Im aktuellen Hinweisbeschluss erfährt man, dass „die von der Klägerin angeführten Nebenwirkungen schon im Zeitpunkt der Zulassung bekannt gewesen und bei dieser berücksichtigt worden“ seien. Nicht nur der Hersteller, sondern auch die zuständigen Zulassungsbehörden wussten also von dem Risiko einer Darmvenenthrombose – und ließen den Wirkstoff dennoch zu.

Das bedeutet auch: Die Impfnebenwirkung Klügleins war ein kalkuliertes Risiko in der Kosten-Nutzen-Abwägung der Zulassungsbehörde. Weil der Impfstoff so dringend für die Bekämpfung der Pandemie gebraucht wurde, wurden derartig schwere potentielle Nebenwirkungen in Kauf genommen. Der Impfstoff wurde zugelassen und Informationen über diese schwerwiegende Komplikation vermutlich von AstraZeneca vorerst zurückgehalten. 

Nun muss das Gericht entscheiden, ob Klüglein zum Zeitpunkt ihrer Impfung genug über mögliche Impfnebenwirkungen informiert gewesen war. Dieses Urteil steht noch aus. Vorerst haben Klüglein und AstraZeneca Gelegenheit, sich zu dem Beschluss zu äußern. 

Die aktuelle Debatte über Impfschäden ist größer denn je – momentan werden über 200 Fälle vor deutschen Gerichten verhandelt. Der neue Beschluss der OLG könnte nicht nur ein persönlicher Lichtblick für Klüglein sein, sondern auch Einfluss auf die Prozesse anderer Impfgeschädigten haben. Bisher hatte AstraZeneca jede Haftung strikt abgelehnt, auch auf Vergleiche ließ sich der Pharmakonzern nicht ein.

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