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„Klimagerechtigkeit“

Mit „Freiheitseinschränkungen“ und „moralischer Pflicht“: Ethikrat fordert klimapolitische Avantgarde

Am Mittwoch stellte der Ethikrat eine neue Stellungnahme zur „Klimagerechtigkeit“ vor. Darin enthalten: Forderungen nach „Freiheitseinschränkungen“ für Klimasünder und hohen Klima-Steuern sowie die Verankerung einer „moralischen Pflicht“ in den Köpfen der Menschen.

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Um die „Klimagerechtigkeit“ zu verbessern, empfiehlt der Ethikrat einschneidende Maßnahmen. Etwa hohe CO2-Steuern oder die Beeinflussung gesellschaftlicher Gewohnheiten. Dabei vermeidet der Ethikrat zwar das Wort „Zwang“ und betont den Stellenwert demokratischer Entscheidungen, das Gremium fordert dennoch neben der Politik auch die Unternehmen und Einzelpersonen auf, nach klimaneutralen Konsum- und Produktionsalternativen zu suchen.

Auf 130 Seiten bezieht der Ethikrat in einem am Mittwoch vorgestellten Dokument Stellung zur „Klimagerechtigkeit“. Neben Ausführungen und Erklärungen zum Weltklima finden sich hier Forderungen nach Tempolimits und mehr Elektromobilität, aber auch Empfehlungen an die Politik, die Bürger und die Unternehmen. Letztere werden ganz besonders in die Pflicht genommen – zum Beispiel durch den Wunsch nach einer noch höheren CO2-Steuer. Derzeit werden pro Tonne CO2 ganze 45 Euro fällig, im vergangenen Jahr waren es noch 30 Euro.

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In diesem Kontext fordert der Ethikrat auch eine „überproportionale Bepreisung besonders klimaschädlicher Produkte oder Dienstleistungen“. Außerdem könnte aus solchen Steuern eine „pauschale Pro-Kopf-Rückvergütung“ für die Bürger entwickelt werden. Ein Konzept für ein solches Klimageld legten die Grünen längst vor.

Das Prinzip: Jeder Bürger erhält einen Pauschalbetrag. Wer also wenig CO2 ausstößt und dementsprechend geringere Abgaben zahlen muss, erhält folgerichtig mehr Geld und kann sogar Gewinne machen, wenn kein CO2 ausgestoßen wird. Dadurch sollen derartige Angebote „für finanzstarke Personen unattraktiver“ gemacht werden, meint auch der Ethikrat.

„Freiheitseinschränkung“: politische Schritte gegen Klimasünder

Wie gerecht ein solches Angebot beispielsweise für Pendler ist, erörtert das Gremium aber nicht. Vielmehr erklärt der Ethikrat weiter, wie man wohlhabende Personen oder Unternehmen noch einschneidender in die Pflicht nehmen könnte. So könnte der CO2-Preis pro Tonne beispielsweise „mit den persönlichen Emissionen exponentiell ansteigen“, schlägt der Rat vor.

Weil die „Steuerungswirkung“ einer CO2-Bepreisung bei wohlhabenden Personen, die „sich auch erhebliche Aufpreise für sehr hohe Emissionen leisten können, begrenzt ist“, werden deshalb „ordnungspolitische Instrumente“ in Betracht gezogen. Hierzu zählt der Ethikrat persönliche Emissionsobergrenzen, die nicht überschritten werden dürfen oder sogar „das Verbot besonders klimaschädlicher Produkte oder Dienstleistungen.“

Darüber hinaus sollen auch Politik und insbesondere die Medien einen „lösungsorientierten Diskurs“ und Perspektiven für ein gutes Leben in einer klimaneutralen Gesellschaft ohne „weiteres Wachstum von Konsum und Ressourcenverbrauch“ ermöglichen. Damit fordert der Ethikrat Konsumgrenzen für den Verbraucher oder anders: eine Vorschrift, wer was und bis zu welchem Grad kaufen darf.

Das Gremium zeigt sich zwar oberflächlich bemüht, demokratische und freiheitliche Grundrechte hervorzuheben, erklärt dann aber wiederum: Um zu verhindern, dass Menschen in ihrer Freiheit die Klimagerechtigkeit anderer gefährden, bedarf es „gegenseitiger Freiheitseinschränkungen“ – das könnten exekutive Maßnahmen gegen Personen sein, die beispielsweise zu viel CO2 ausstoßen. Sind diese Emissionen zu hoch, soll „staatlich mit Freiheitseinschränkungen interveniert werden.“

Dass die Klimaideologie längst zu einer Pseudoreligion geworden ist, beweist der Ethikrat auch an anderer Stelle. Ähnlich wie das Christentum die Erbsünde, also die Schuld von Geburt an, propagiert, leitet der Ethikrat aus dem menschlichen Handel eine „moralische Pflicht für Einzelpersonen“ ab, aus welchem heraus deren Verhalten verändert werden soll.

Ethikrat möchte Verhalten der Gesellschaft beeinflussen

Eine solche scheinbar freiwillige, moralische Verpflichtung wird auch Nudging genannt. Nudging-Methoden beschreiben die „Verbesserung“ einer Situation durch kleine, kaum spürbare Eingriffe in das persönliche Leben, an die sich die Menschen immer mehr gewöhnen. Genau solche Methoden scheinen dem Ethikrat vorzuschweben.

Denn obwohl das Gremium Unternehmen nicht zu zusätzlichen Gebühren und Einzelpersonen nicht zu emissionsärmeren Lebensstilen zwingen möchte, fordert es doch eine klimafreundliche Steuergesetzgebung und eingreifende Maßnahmen. Um diese umzusetzen, müsste die Gesellschaftsordnung verändert werden und auf Klimapolitik eingestellt werden, erklärt der Ethikrat ganz implizit.

„Individuelle Beiträge mögen klein sein, bleiben aber moralisch relevant“, offenbart der Bericht. Dementsprechend sollte sich klimafreundliches Verhalten „habitualisieren und zur Routine“ werden, um die gesellschaftlich wahrgenommene Verantwortung zu verbreiten. „Die Bewältigung des Klimawandels erfordert eine sozial-ökologische Transformation, die mit hohen investiven, materiellen wie immateriellen Kosten verbunden ist“, erklärt der Ethikrat zu guter Letzt.

Was bereits in den Corona-Jahren deutlich wurde, zeigt sich zunehmend verstärkt: Der Ethikrat sollte eigentlich die Interessen des gesellschaftlichen Querschnitts nüchtern abwägen und vertreten. Stattdessen hofiert der Rat staatliche Beschlüsse und leistet keinen Widerspruch. Pseudo-Argumente, die auf die Wichtigkeit der Freiheit und Demokratie hinweisen, werden in den luftleeren Raum geblasen und von der aktivistischen Nuance übertönt, mit der das Gremium mittlerweile gegen ein normales und bürgerliches Leben ankämpft.

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