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Justiz

Millionenkosten: Wegen Bürgergeld-Erhöhung kriegen auch Beamte mehr Geld

Wegen der Erhöhung des Bürgergeldes müssen die Länder jetzt auch Beamten mehr Geld zahlen. Grund ist ein verfassungsgerichtlich festgelegtes Lohnabstandsgebot für Staatsdiener. Das wird die Länder jeweils zweistellige Millionenbeträge kosten.

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Deutschland unterhält einen kostspieligen öffentlichen Dienst – und wird jetzt noch mehr für ihn zahlen. Da das Bürgergeld seit dem Jahreswechsel erneut gestiegen ist, müssen die Länder nun nachziehen und ihren Beamten wiederum auch mehr Geld zahlen.

Grund dafür ist die Haltung des Bundesverfassungsgerichts: Karlsruhe fordert eine Mindestdifferenz von 15 Prozent zwischen der Bezahlung von Beamten und der Höhe des Bürgergeldes. Da dies jetzt auf einige Beamte im Justizvollzugsdienst nicht mehr zutrifft, erhalten sie nun höhere Bezüge.Die Bundesländer stehen dadurch vor erheblichen Mehrausgaben in zweistelliger Millionenhöhe aufgrund der gestiegenen Bürgergeldzahlungen.

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Beispielsweise erhalten Beamte in Mecklenburg-Vorpommern rückwirkend ab Anfang 2023 insgesamt etwa 20 Millionen Euro mehr, in Schleswig-Holstein sind es 23,5 Millionen, und Hamburg gibt sogar 62 Millionen mehr aus.

Aufgeblähter Apparat wird zum Kostenrisiko

Diese Entwicklung lässt sich auf zwei Arten interpretieren. Erstens könnten Beamte, die bereits gut verdienen, zunehmend unbezahlbar werden. Mit einem Durchschnittsjahresgehalt von rund 50.000 Euro und einer fast unkündbaren Anstellung sowie einem Ausscheiden aus dem Dienst mit 63 Jahren und einem Ruhegehalt von 3240 Euro stehen sie im Vergleich zu anderen Arbeitnehmern in einer komfortablen Position. Vor diesem Hintergrund stellt der Ökonom Bernd Raffelhüschen den immer weiter aufgeblähten Beamtenapparat in Frage. So forderte der Freiburger Rentenexperte, den Beamtenstatus auf hoheitliche Aufgaben zu beschränken. Also auf Justiz, Polizei und Finanzverwaltung im engeren Sinne. „Es ist nicht einzusehen, warum Uni-Professoren oder Lehrer verbeamtet sein müssen“, sagte Raffelhüschen laut Focus Online. „Das hätte nie passieren dürfen.“

Andere, etwa CDU-Chef Merz, beziehen sich stattdessen auf die Höhe des Bürgergelds. Mit rund 3000 Euro, die einer vierköpfigen Familie inklusive Wohn- und Heizkostenzuschüssen zustehen, ist es im europäischen Vergleich großzügig bemessen. CDU-Chef Friedrich Merz teilt diese Ansicht und plädiert dafür, das Bürgergeld wieder zu senken, insbesondere im Hinblick auf die Kindergrundsicherung, das Bürgergeld und das Heizungsgesetz.

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