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„Querdenken 711“

Michael Ballweg vor Gericht: Staatsanwaltschaft klagt erneut wegen Betrug

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart klagt Michael Ballweg erneut an, obwohl das Landgericht Stuttgart das Verfahren gegen den Querdenken-Mitgründer im Herbst nicht eröffnen wollte. Einmal mehr geht es um Betrug in rund 9.500 Fällen und eine halbe Million Euro.

Jetzt soll sich Michael Ballweg doch wegen Betrugs in 10.000 Fällen vor Gericht verantworten. Der „Querdenken 711“-Mitgründer war im vergangenen Frühjahr aus der Untersuchungshaft entlassen worden, im Oktober beschloss das Landgericht Stuttgart das Hauptverfahren wegen versuchten Betrugs und Geldwäsche vorerst nicht einzuleiten – doch die Staatsanwaltschaft reichte Beschwerde ein, der das Oberlandesgericht Stuttgart im Januar folgte.

In einer erneuten Anklageschrift wirft die Staatsanwaltschaft Stuttgart dem 49-Jährigen laut Süddeutscher Zeitung jetzt versuchte Steuerhinterziehung und versuchten Betrug in 9.450 Fällen vor. Ballweg soll finanzielle Mittel, die er eigentlich für „Querdenken 711“ sammelte, veruntreut und für private Zwecke genutzt haben.

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Es geht um eine Summe von rund 575.000 Euro, die Ballweg zum Teil in sein Privatvermögen geleitet, zum anderen Teil als Darlehen an das von ihm gegründete Software-Unternehmen „Media Access GmbH“ überwiesen haben soll.

Ballweg und dessen Anwalt, Ralf Ludwig, bestreiten die Vorwürfe. Gegenüber der SZ erklärte Ludwig, sein Mandant habe mehr Geld in „Querdenken 711“ investiert, als Zuwendungen für die Bewegung eingegangen seien.

Bereits in der im Herbst abgelehnten Anklageschrift warf die Staatsanwaltschaft Ballweg die Veruntreuung von mehr als 500.000 Euro an Spendengeldern vor, die eigentlich „Querdenken 711“ zugutekommen sollten. Ballweg soll dabei die „rechtswidrige Herkunft der eingeworfenen finanziellen Zuwendungen in mittlerer sechsstelliger Höhe durch vier Bargeldauszahlungen verschleiert“ haben.

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Nachdem das Landgericht das Hauptverfahren zunächst nicht eröffnen wollte, gab das Oberlandesgericht der Beschwerde der Staatsanwaltschaft recht. Der in der letzten Anklageschrift vorgetragene Punkt der Geldwäsche wird zwar nicht weiter verfolgt, Ballweg sei des versuchten Betrugs aber hinreichend verdächtig, beschloss das Gericht.

Eine erneute Festsetzung in Untersuchungshaft muss Ballweg aber nicht fürchten, weil das Oberlandesgericht keine Fluchtgefahr vermutet. Bis April 2023 saß Ballweg neun Monate lang in U-Haft – letztlich wurde der Haftbefehl als auch die Klage ausgesetzt. Jetzt wagt die Staatsanwaltschaft einen neuen Versuch: bei einer Verurteilung wegen Betrugs drohen bis zu zehn Jahre Haft.

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