Berlin
Messerangriff durch Afghanen – Opfer querschnittsgelähmt
In Berlin kam es zu einer schweren Messerattacke. Wie Apollo News von der Staatsanwaltschaft erfuhr, handelte es sich bei Opfer und Täter um Afghanen.
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In Berlin ist es zu einer schweren Straftat gekommen. In einem Park im Berliner Stadtteil Zehlendorf hat laut Meldung der Berliner Polizei am Dienstag ein 23-Jähriger einen 21-jährigen Mann niedergestochen. Gegenüber Apollo News sagte ein Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft, bei dem Täter und dem Opfer handele es sich um Afghanen.
Das zuständige Fachkommissariat der Polizeidirektion konnte mit Unterstützung der Bundespolizei bereits am Dienstagabend gegen 21:30 Uhr am Berliner Ostbahnhof den dringend tatverdächtigen 23-Jährigen aus Afghanistan festnehmen, der sich nach intensiven Ermittlungen selbst bei der Polizei gestellt hatte. Zu einer möglichen Verbindung zwischen Täter und Opfer ist laut der Berliner Staatsanwaltschaft noch nichts bekannt. Man ermittelt nun gegen den 23-Jährigen wegen schwerer Körperverletzung, Ansatzpunkte für einen Tötungsvorsatz, so ein Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft gegenüber Apollo News, gebe es bisher nicht. Auch über die Hintergründe der Tat sei noch nichts bekannt.
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Das 21-jährige mutmaßliche Tatopfer wird nach den schweren Verletzungen aufgrund des Messerangriffs voraussichtlich trotz einer Notoperation querschnittsgelähmt bleiben. Der 21-Jährige erlitt laut der Polizei und Staatsanwaltschaft Stichverletzungen im Rücken und im Bereich der Brustwirbelsäule sowie eine Schnittwunde im Gesicht. Alarmierte Rettungskräfte brachten den Afghanen, nachdem er in der Parkanlage gefunden wurde, sofort in ein Krankenhaus, in dem er notoperiert werden musste.
Der Tatverdächtige befindet sich derweil in Polizeigewahrsam. Er soll noch heute einem Ermittlungsrichter vorgeführt werden, der über den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Erlass eines Haftbefehls entscheiden wird, so die Polizei und die Staatsanwaltschaft in einer gemeinsamen Pressemitteilung.
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Das ist keine Körperverletzung. Das ist versuchter Mord, oder Totschlag.
Rechtlich ist das definitiv keine Körperverletzung da ein bei einem solchern Angriff immer mit dem Tod des Opfers zu rechnen ist, oder dieser beabsichtigt ist, dann Mord.
Normalität in Deutschland, die nur noch ein Achselzucken bewirkt.
Afghanen gehören nach Afghanistan.
Täter und dem Opfer handele es sich um Afghanen.
Jetzt wird es für den Richter schwer ,wem soll er jetzt Recht zu sprechen und wem nicht.
Ist kein Almann dabei….
„Wir brauchen noch mehr knallhart verpflichtete Antiaggressionskurse.“, sagte der Vorsitzende einer ehemaligen Volkspartei.
„Stichverletzungen im Rücken und im Bereich der Brustwirbelsäule sowie eine Schnittwunde im Gesicht.“
Hört sich für mich nicht nach Körperverletzung an, denn im Rücken/Brustwirbelsäule heißt für mich hinterrücks, so dass das Opfer arg und wehrlos gewesen sein muss.
https://messerinzidenz.de/
Hier kann man deutlich sehen, wie viele es bisher gab, heute waren es bereits drei, aber Frau Faeser behauptet ja immer noch, es seien „Einzelfälle“.
Und wer zahlt die OP und Krankenhausrechnung, weiter ReHa und dann Rente nach dem Opferentschädigungsgesetz usw. ?
Trotz alledem wünsche ich dem Opfer eine gute Besserung.