Nordrhein-Westfahlen
„Mehr Vielfalt, mehr Cash!“: Ministerium vergibt mehr Fördergelder an „diverse“ Start-Up-Gründer
„Mehr Vielfalt, mehr Cash!“, heißt es vom grün-geführten Wirtschaftsministerium in Nordrhein-Westfalen. Dieses will künftig mehr staatliche Fördergelder an Start-Ups mit „diversen“ Gründerteams verteilen.
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„Mehr Vielfalt, mehr Cash!“, heißt es in einem Instagram-Post des Wirtschaftsministeriums von Nordrhein-Westfalen. Denn um „ein starkes Zeichen für ein diverses Start-up-Ökosystem“ zu setzen, werden „geschlechtergemischte Gründungsteams mit einem Extra-Zuschuss“ beim sogenannten Gründerstipendium gefördert. Zukünftig bekommen Teams, in denen mehrere Geschlechter vertreten sind, 300 Euro im Monat mehr als Gründer, die in einem Team nur mit dem gleichen Geschlecht oder alleine ein Start-Up gründen. Für Teams ohne Geschlechtervielfalt bleibt das Stipendium bei 1.200 Euro im Monat auf ein Jahr begrenzt. „Weil Vielfalt sich nicht nur kulturell, sondern auch finanziell lohnt!“, schreibt das Ministerium.
Zuständig für das Förderprogramm ist die grüne Wirtschafts- und Klimaministerin Mona Neubauer. In einem Statement zur extra Förderung von Diversität in Start-Ups verweist sie auf Studien, die „positive Effekte auf Gesellschaft, Umwelt und Belegschaft“ belegen, wenn es Vielfalt in der Führung eines Unternehmens gibt.
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Überdies macht sie keinen Hehl daraus, dass mit dem neuen Förderprogramm auch gezielt auf die Zusammensetzung von Start-Ups Einfluss genommen werden soll. „Mit dem neuen Zuschuss zum Stipendium ermutigen wir Einzelgründerinnen und -gründer sowie gleichgeschlechtliche Teams, auf Vielfalt zu setzen und ihr Gründungsteam zu erweitern.“
Sollte während der Förderung durch das Stipendium ein Gründerteam aufgrund des Austritts von einem oder mehreren Gründern nicht mehr divers sein, hat dies für die verbliebenen Gründer Konsequenzen. In diesem Fall wird die Förderung für die Zukunft widerrufen. Bereits ausgezahlte Förderungen werden jedoch „anteilig, entsprechend der noch ausstehenden Fördermonate des Stipendiums, zurückgefordert“, wie es in der Richtlinie zur Förderung heißt.
Um in den Genuss des Stipendiums zu gelangen, muss man zunächst einen Auswahlprozess bestehen, bei dem eine Jury über die Start-Up-Idee urteilt, bevor man die Förderung beantragen kann. Bisher haben sich 8.107 Gründer für das Programm beworben. Von der Jury wurden 5.348 Gründer zur Förderung empfohlen. Der Frauenanteil unter den Stipendiumsempfängern lag zwischen April 2024 und April 2025 bei 28,4 Prozent. Ein Gründerteam kann aus bis zu drei Gründern bestehen.
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Wo bleibt da das Gleichstellungsgesetz?
Niemand darf wegen seinem Geschlecht benachteiligt werden.
Und jetzt wollen sie die nicht-diversen benachteiligen.
Ein Fall für’s Bundesverfassungsgericht.
Irgendwann mündet Vielfalt in Einfalt.
Es gab mal Zeiten in Deutschland, da wurde die Intelligenz und die Qualifikation gegfördert. Das waren die goldenen Zeiten von Deutschland. Nun wird nur noch Geld irgend welchen Ideologischen Ideen hinter her geschmissen. Hoffentlich prüfen die, ob die Mitarbeiter der Vielfalt Start ups wenigstens rechnen und schreiben können.
Bei 1 Merz-Billion kann man schon mal Fördergelder einfach so verschleudern. Ist ja nur das Geld der anderen.
Während in der Privatwirtschaft leitende Angestellte inzwischen höchstrichterlich zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie das fremde Vermögen der Aktionäre veruntreuen, scheint für die Spitzen von Behörden hierzulande ein anderer Maßstab zu gelten. Sogar Minister können offenbar selbst dann noch straflos ausgehen, wenn bereits im Ansatz untriftig ist, wofür sie gleichsam aus der vollen Hand heraus öffentliche Gelder ausreichen. Sich dabei auf „Studien“ zur Rechtfertigung zu berufen, ohne jemals deren Qualität einer Überprüfung unterzogen zu haben, ist dabei besonders unverfroren.
Ein Staat, der nicht nur Bedingungen setzt, sondern Ergebnisse vorgibt, verlässt das Terrain demokratischer Selbstbestimmung. Denn nicht das Ministerium, sondern das Wahlvolk bestimmt die Richtung – über Politik, nicht über Personalpolitik.
Gibts es das Gleichstellungsgesetz noch oder ist das für die Behörden variabel?🤔
Ich würde ja eher wirtschaftlich gute Ideen und Kompetenz fördern. Aber was weiß ich schon 🤔
„Ein Gründerteam kann aus bis zu drei Gründern bestehen.“
Also auch auch zwei oder auch nur einem Gründer.
(Pardon, Gründer:innen und -außen natürlich).
Würde mich dann mal interessieren, welche Kriterien angelegt werden, wenn es sich lediglich um einen Gründer handelt?
Die Frau hat den Durchblick- wie man auf dem Foto sieht.