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Hessen

Mann wurde fristlos gekündigt, weil er eine Lesung von Martin Sellner besuchte

In Hessen wurde ein Mann außerordentlich gekündigt, nachdem in seinem Betrieb bekannt wurde, dass er in seiner Freizeit eine Lesung von Martin Sellner besucht hatte. Wie Apollo News auf Anfrage erfuhr, klagte er dagegen beim Arbeitsgericht Gießen.

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Über 3.000 Leute demonstrierten gegen die Sellner-Lesung in Marburg.

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Ein Mann wurde von seinem Chef außerordentlich gekündigt, weil er in seiner Freizeit eine Lesung von Martin Sellner besucht hatte. Der Fall wurde am Dienstag vor dem Arbeitsgericht Gießen verhandelt, nachdem der Betroffene Klage gegen seine Entlassung eingereicht hatte. Das bestätigte das Gericht auf Anfrage von Apollo News.

Am 29. Juli 2024 hatte Martin Sellner eine Lesung aus seinem Buch „Remigration: Ein Vorschlag“ in Gladenbach im Landkreis Marburg-Biedenkopf veranstaltet. Die Lesung sollte ursprünglich in Marburg stattfinden, jedoch wurde der Veranstaltungsort kurzfristig geändert, weil es zu zahlreichen Gegenprotesten gekommen war.

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Bereits am Nachmittag vor Beginn der Lesung hatten laut Frankfurter Rundschau 1.000 Personen in Marburg einen Protestzug veranstaltet und waren zum ursprünglichen Veranstaltungsort gezogen. Wie die hessenschau berichtete, hatte es am Abend eine zweite Demonstration mit 2.500 Teilnehmern gegeben, wie die Polizei mitteilte.

Es nahmen etwa 50 Personen an der Lesung teil, die von der Polizei gesichert werden musste – einer davon war offenbar der anfangs genannte Angestellte. Nachdem dies innerhalb des Betriebs bekannt wurde, erhielt er eine fristlose Kündigung – ein Vorgehen, das eigentlich nur bei schwerwiegenden Gründen möglich ist.

Unbestätigten Quellen zufolge handelt es sich bei seinem Arbeitgeber um ein Unternehmen im Bereich der Behindertenhilfe. Der Arbeitgeber soll demnach argumentiert haben, dass der Betriebsfrieden gestört worden sei, weil der Angestellte die Lesung besucht habe.

Wie das Arbeitsgericht Gießen gegenüber Apollo News bestätigte, gab es bereits am 24. Oktober einen ersten Gütetermin, bei dem ein Vergleich angestrebt wurde. Dieser scheiterte jedoch. Am 10. Juni gab es dann einen neuen mündlichen Verhandlungstermin. Laut Gericht einigten sich die Parteien dabei auf einen Vergleich, der auch die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses beinhaltet.

mra

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144 Kommentare

  • Interessant. Wird man demnächst auch gekündigt, wenn man das falsche Buch gelesen hat?

    288
  • Frau Bohley sagte eins:

    Alle diese Untersuchungen, sagte sie, die gründliche Erforschung der Stasi-Strukturen, der Methoden, mit denen sie gearbeitet haben und immer noch arbeiten, all das wird in die falschen Hände geraten. Man wird diese Strukturen genauestens untersuchen – um sie dann zu übernehmen. Man wird sie ein wenig adaptieren, damit sie zu einer freien westlichen Gesellschaft passen. Man wird die Störer auch nicht unbedingt verhaften. Es gibt feinere Möglichkeiten, jemanden unschädlich zu machen. Aber die geheimen Verbote, das Beobachten, der Argwohn, die Angst, das Isolieren und Ausgrenzen, das Brandmarken und Mundtotmachen derer, die sich nicht anpassen – das wird wiederkommen, glaubt mir. Man wird Einrichtungen schaffen, die viel effektiver arbeiten, viel feiner als die Stasi. Auch das ständige Lügen wird wiederkommen, die Desinformation, der Nebel, in dem alles seine Kontur verliert.

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  • Der Gefeuerte kann mit einem ordentlichen Schadenersatz rechnen. Die Kündigung nur aufgrund des Besuchs bei Sellners Vorlesung wird keinen Bestand haben, wenn der Gekündigte den Betriebsfrieden nicht gestört hat.

    124
  • Dies ist ein Beispiel für die Freiheit in unserer Demokratie. In einer Demokratie dürfte es so etwas nicht geben.

    117
  • Interessant wäre: Wer hat den Arbeitnehmer denunziert?Jemand, der dort war zum spionieren?

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  • II. Informationsfreiheit

    Die Informationsfreiheit wird in Art. 5 Abs. 1 S. 1, Alt. 2 GG geschützt. Auch in Bezug auf dieses Freiheitsrecht hat das Bundesverfassungsgericht dessen Bedeutung für eine freiheitlich-demokratische Grundordnung mehrfach betont. Ein demokratischer Staat könne nicht ohne freie und möglichst gut informierte öffentliche Meinung bestehen. Die Gewährleistung zur Verschaffung von Informationen ist zwingende Voraussetzung für den Meinungsbildungsprozess.

    14
  • Weiterbildung in der Freizeit ist offenbar verboten. 😂

    70
  • Unfassbar…
    seit wann kann ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter kündigen,nur weil er eine private Veranstaltung während seiner privaten Freizeit besucht?
    Dies ist rechtlich absolut absurd und hat arbeitsrechtlich keine Chance,sprich diese willkürlich ausgesprochene fristlose Kündigung..
    Dass es wohl zu einer Wiedereinstellung kommen wird, oder gekommen ist,war vorher schon klar..
    Wie dumm dieser Arbeitgeber ist,der sich mit dem Arbeitsrecht wohl nicht auskennt,zeigte sein Verhalten.
    Vielleicht sollte man solche Leute aus ihren Ämtern entfernen,die aus ideologischen Gründen wohl gemeint haben,sie seien auf der Seite der Guten..

    NEIN–solche Leute als Vorgesetzte sind auf der Seite der Schlechten,da diese unbegründet eine fristlose Entlassung aussprechen und damit Existenzen vernichten..

    156
  • Man muss sich das schon mal vor Augen halten: Weil jemand einem Menschen zugehört hat, der eine unliebsame politische Auffassung hat, wird dieser mit den Methoden bestraft, die man eigentlich demjenigen zuschreiben würde, der die unliebsame politische Auffassung hat.

    48
  • „Arbeitgeber um ein Unternehmen im Bereich der Behindertenhilfe. Der Arbeitgeber soll demnach argumentiert haben, dass der Betriebsfrieden gestört worden sei, weil der Angestellte die Lesung besucht habe.“

    DAS EINZIGE, DAS ZÄHLEN SOLLTE:

    Behandelt ein Mitarbeiter die Behinderten
    freundlich und gut oder schikaniert und
    verachtet er sie?

  • De jure mag der Angestellte vielleicht gewonnen haben. De facto hat er das erst, wenn er bei Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mit Mobbing konfrontiert wird, was noch viel schwieriger zu fassen wäre. Der Betriebsfrieden wäre dann erneut gestört – allerdings von anderer Seite.

  • Dystopisch. Im Betrieb sollte man eine Lesung von 1984 machen.

  • Zersetzungsmaßnahme nannte man es in der DDR, denn dies war da Gang und Gebe. Frau Bohley hatte schon Recht:
    „Alle diese Untersuchungen“, sagte sie, „die gründliche Erforschung der Stasi-Strukturen, der Methoden, mit denen sie gearbeitet haben und immer noch arbeiten, all das wird in die falschen Hände geraten. Man wird diese Strukturen genauestens untersuchen – um sie dann zu übernehmen.“
    „Man wird sie ein wenig adaptieren, damit sie zu einer freien westlichen Gesellschaft passen. Man wird die Störer auch nicht unbedingt verhaften. Es gibt feinere Möglichkeiten, jemanden unschädlich zu machen. Aber die geheimen Verbote, das Beobachten, der Argwohn, die Angst, das Isolieren und Ausgrenzen, das Brandmarken und Mundtotmachen derer, die sich nicht anpassen – das wird wiederkommen, glaubt mir. Man wird Einrichtungen schaffen, die viel effektiver arbeiten, viel feiner als die Stasi. Auch das ständige Lügen wird wiederkommen, die Desinformation, der Nebel, in dem alles seine Kontur verliert.

  • Könnte Apollo News nicht ein Spendenkonto für den guten Mann einrichten?

    Oder ein Kommentator?

  • Traurig, dass immer mehr „soziale“ Arbeitgeber meinen, ihren Angestellten das Leben vorschreiben zu müssen (so auch Diakonie, Behinderteneinrichtungen). Das Privatleben und die freie Wahl hat den Arbeitgeber nichts anzugehen

  • Der AG soll froh sein, dass ein MA an solch einer Lesung teil nahm.

  • Was ist, wenn Arbeitnehmer oder Politiker zu einer Domina gehen oder in einen Swingerclub? Ist das auch ein Kündigungsgrund?

  • Ein entscheidendes Detail: Der Arbeitnehmer hatte keine MNO-Schutzmaske auf (Mund-Nase-Ohren)! Damit hat er sich potentiell infiziert. Gerade Behinderte bedürfen eines besonderen Schutzes!

    1
  • Jeder der sich mit Sellner trifft fliegt sofort aus der AFD. So schauts aus.

  • Ich musste an der Uni in der DDR einen Aufsatz zum Thema „Warum ist der Übergang vom Sozialismus zum Kommunismus ein Naturgesetz“ schreiben. Kommt bestimmt wieder.

  • ‚Laut Gericht einigten sich die Parteien dabei auf einen Vergleich, der auch die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses beinhaltet.‘

    Interessant.
    Ist jetzt der AG dem AN entgegengekommen und hat sich für die unrechtmäßige Kündigung entschuldigt oder ist der AN zu Kreuze gekrochen und hat auf sein großes Pfadfinder-Ehrenwort versprochen, nie wieder Rächte Lesungen anzuhören?

    Welcher normale Mensch will denn bei einerm solchen AG weiterarbeiten wollen?
    Eine kräftige Abfindung wäre m. E. durchaus drin gewesen.

  • Was geht es den Arbeitgeber an, was jemand in seiner Freizeit veranstaltet?? Einfach unfassbar, was der Arbeitgeber sich da geleistet hat.

  • Lächerlich, man kann es auch übertreiben.

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  • Es gibt eben keine Freiheiten mehr wo nicht politisch vorab der Rahmen im Berufsleben und Privatleben festgelegt wurde, würden manche sagen.

    Die angeblichen Rechte und Freiheiten aus dem GG (konnte) kann bei „Bedarf“ undemokratisch und unparlamentarisch per MPK beschnitten oder gar komplett ausgesetzt werden.

    Schon das man „Freiheit und Recht“ EINKLAGEN MUSS, sofern man es sich überhaupt noch leisten kann bis hin zur höchsten Instanz, zeigt wie „freiheitlich“ der Staat ist, würden manche sagen.

    Aber wehe man kündigt als Arbeitgeber seinen Angestellten, weil er Parteibuch aus grüner oder linker Ecke hat, oder bei einer Demo gegen rechts teilnahm, dann kommen Meldestellen und ngos mit Klagen und Aufmärschen bis hin zu Belagerung Betrieb und Wohnort.

    55
  • Der soziale Bereich ist eher nicht so rechtslastig geprägt. Ob der Sellnerfan da richtig aufgehoben ist/war?

    -43

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