Brandenburg
Lehramtsreferendarin wegen Compact-Tätigkeit entlassen: Gericht bestätigt Entscheidung
Eine Lehramtsreferendarin in Brandenburg wurde aus dem Beamtenverhältnis entlassen, weil sie zuvor als Moderatorin für das rechte Compact TV tätig war und das nicht angegeben hatte. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte nun den Rauswurf.
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Eine Lehramtsreferendarin in Brandenburg ist mit ihrer Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gescheitert, nachdem sie wegen mutmaßlicher Verbindungen in rechtsextreme Kreise aus dem Beamtenverhältnis entlassen wurde. Das Gericht bestätigte, dass das Land Brandenburg die Ernennung der Frau aufgrund „arglistiger Täuschung“ rechtmäßig zurücknehmen durfte. Der entsprechende Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist nicht anfechtbar. Bereits zuvor war die Frau mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht in Frankfurt (Oder) gescheitert.
Kern des Falls ist, dass die angehende Lehrerin wesentliche Teile ihrer beruflichen Vergangenheit verschwiegen haben soll. Zwar hatte sie nach Angaben des Oberverwaltungsgerichts über ihre vorherigen Tätigkeiten informiert, jedoch soll sie ihre Rolle als Moderatorin für Compact TV, den Nachrichtensender des rechten Compact-Magazins, verheimlicht haben.
Im Juli dieses Jahres wurde Compact von Bundesinnenministerin Nancy Faeser verboten, da es laut ihr als „zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“ gilt. Neben der Printausgabe, die mit einer Auflage von 40.000 Exemplaren vertrieben wird, gehört auch die Videoplattform Compact TV zu den Hauptprodukten der Compact-Magazin GmbH. Allerdings wurde das Verbot des Magazins vom Bundesverwaltungsgericht im Eilverfahren vorläufig aufgehoben.
Das Verwaltungsgericht in Frankfurt (Oder) hatte den Antrag der Lehramtsreferendarin mit der Begründung abgelehnt, dass sie nicht die „für die Berufung in das Beamtenverhältnis erforderliche Gewähr der Verfassungstreue“ biete. Auch das Oberverwaltungsgericht befand, dass die Rücknahme der Ernennung rechtmäßig sei. Selbst wenn es theoretisch möglich erscheine, dass der Frau nach Abwägung aller bekannten Umstände die Berufung in das Beamtenverhältnis nicht grundsätzlich verwehrt bliebe, sei die Entscheidung des Landes Brandenburg durch die „arglistige Täuschung“ gerechtfertigt.
Soweit, so gut – demzufolge müßte aber auch eine gewisse Person, die zig verschiedene Lebenslaufversionen vorgelegt und bis heute nicht ihren Abschluß an einer Londoner Uni nachgewiesen hat, ebenfalls wegen arglistiger Täuschung aus dem Amt entfernt werden.
Wie war dies mit dem GG keiner darf wg. politischer, usw. Einstellung ?
Hieran erkennt man, wie die ganzen Ämter usw, unterwandert sind, wie das GG mit Füßen getreten wird.
wann genau hat Deutschland sogar den letzten Anschein von Rechtsstaatlichkeit aufgegeben?
Gab es (vor allem bei Lehrern und Lehramtsreferendaren) bereits Rücknahmen der Ernennung zum Beamten bei Leuten, denen man Verbindungen zum Linksextremismus nachwiesen konnte?
Zum Verfassungsgericht!
Warum verschweigt man so etwas? Das ist doch für jeden sichtbar und nur eine Frage der Zeit bis es entdeckt wird. Man sollte schon zu seinen Tun und Handeln stehen, auch wenn es manchmal Konsequenzen mit sich bringt. Nur so geht man aufrecht durchs Leben. Allerdings sehe ich hier durch das Gericht auch den Verhältnismäigkeitsgrundsatz verletzt. Letztlich müsste sie nach dieser Argumentation auch jeden Stuhlgang angeben. Beruflich ist die Arbeit bei Compact völlig irrelevant.
Was ist mit den Mitgliedern und Sympathisanten der ANTIFA wie Frau Faeser welche für solche Publikationen ebenfalls geschrieben hat?
Das Urteil verstöst gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz aber in Berlin sind gewisse Richter und Staatsanwälte samt Teile des LKA 521 korrupt. Ich kann das blegen. Gefälschte Datumsangaben in Akten, Falschaussagen, versuchte Vernichtung von Beweismitteln durch Staatsanwälte. Richter im Amtsgericht Mitte welche ALLES an Hausdurchsuchungsbefehlen durchwinken (z.B. bei Kritiken am RBB damals im RBB Skandal! Oder auch Meinungen zu Coronamaßnahmen im RBB Forum -> Volksverhetzung + Gefahr im Verzug). Es war auch „Zufall“, dass man WOCHEN später, nach RBB Skandal, erst die Räumlichkeiten durchsuchte nach Beweisen. Vernichtung von Beweismitteln dauert halt.
Berlin ist ein FAILED STATE in dem Justiza ein Nickerchen hält.
Und sofern es jemanden interessiert was ich schrieb: Der Redaktion ist meine e-Mail-Adresse bekannt.
Islamische Gewalt an Schulen und Universitäten ist mittlerweile im Lehrkörper verankert und viele Lehrer und Professoren schützen dieses System.
Gilt nur für Brandenburg oder? In anderen Bundesländern kann die Frau sich weiterhin als Lehrerin bewerben und Beamtin werden oder?
Die Begründung, dass sie nicht alles offenlegte ist der Aufhänger.
Mir stellt sich jetzt nur noch die Frage ob sie in den Beamtenstand gelangt wäre, wenn sie das vorher offengelegt hätte. Weil sich die Dame dann auf das GG berufen hätte können. „Niemand darf wegen… seiner politischen Einstellung benachteiligt werden.“
Korruptistan wie es singt und lacht.
Villa Kunterbunt der Nancy Faeser ist voll auf Kurs! Obwohl immer mehr Anti-Deutsche Aussagen Faeser kommen, wird die Politik der Zerstörung weiter geführt!
„Arglistige Täuschung“ – Warum sind Scholz, Van der Leyen&Co dann noch in Amt und Würgen?! Der Tippfehler ist Absicht, der korrekte Begriff Würde wäre unpassend…
Die Tätigkeit kann durchaus als Zusatzqualifikation gelten mit der Befähigung, direkt die Schulleitung zu übernehmen. Alles in Ordnung mit der Perle.
Das ist der neue Dreiklang Politik, Medien und Justiz. Insofern wird es auch kein Urteil des Verfassungsgerichtes in Thüringen zur Frage wie die Geschäftsordnung zu deuten ist. Wir hatten mal einen guten Bundespräsidenten, nicht so einen wie Wulf Gauck oder Steinmeier, der hieß Heinemann ein knorriger Typ und fest in seinen Überzeugungen. Der sagte mal in deutschen Gerichten wird ein Urteil gefällt und leider nicht immer Recht gesprochen.
in der Schweiz sind die Lehrer nicht verbeamtet und die Schweiz hat das bessere Bildungssystem.
Beamtete Lehrer in einem Unrechtsstaat sind ein echtes Problem wie die inszenierte Corona Plandemie eindrücklich bewiesen hat.
Arglistige Täuschung zur Verfassungstreue….niemand darf wegen seiner politischen Ansichten….liebe Richter!
Offensichtlich hat man aber in ihrer Tätigkeit selbst nichts Verwerfliches gefunden. Um also dem Kontaktschuldargument zu entfliehen, stürzt man sich auf formale Aspekte.
Wann werden diejenigen entlassen, die laut RKI-Daten nachweislich, gelogen, betrogen, manipuliert haben, zum gesundheitlichen und finanziellen Schaden der gesamten Republik???
Achso, die bekommen Verdienstkreuze, Lob, Anerkennung …
Ist es nicht „arglistige Täuschung“ wenn sog. „Schutzsuchende“ bei ihrem Antrag sich 8-12 Jahre JÜNGER machen, um z.B. als 24-Jähriger als 16-jähriger Minderjähriger durchzugehen – wie der somalische Messermörder in Würzburg beispielsweise und ZAHLLOSE andere, falsche Angaben in Bezug auf Herkunft, Land, Grund ihres Gesuchs machen etc.. Hat das in diesem Land irgendwelche Folgen???
Bleibt sie dann bis zum 2. Examen als Angestellte drin ? Sollte man schon noch klarstellen !
Bitte, liebe Lehramtskandidatin, klagen Sie vor dem BVG wegen Diskriminierung aufgrund pol. Einstellung. Wenn Sie nicht klar und offen zur Verletzung geltendes Rechts aufgerufen haben, darf Ihnen mit dieser Begründung nicht der Beamtenstatus entzogen werden, insbesondere nicht das Beamtenverhältnis auf Widerruf, wobei es sich im Referendariat ja handelt.
Arglistige Täuschung wird uns hier von der Regierung und den nicht unabhängigen Gerichten geboten. Laut Grundgesetz kann niemand der edlen Frau derartigen Sachverhalt vorwerfen.
Demokratie in diesem Land ist leider wohl Geschichte.
Jüngstes Beispiel ist die Eröffnungssitzung im Thüringer Landtag.
Dann dürften solche Leute wie Baerbock nicht einmal im Amt sein ,wegen vorsätzlichen Betrug und Fälschung ( Lebenslauf )