Brandenburg
Lehramtsreferendarin wegen Compact-Tätigkeit entlassen: Gericht bestätigt Entscheidung
Eine Lehramtsreferendarin in Brandenburg wurde aus dem Beamtenverhältnis entlassen, weil sie zuvor als Moderatorin für das rechte Compact TV tätig war und das nicht angegeben hatte. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte nun den Rauswurf.
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Eine Lehramtsreferendarin in Brandenburg ist mit ihrer Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gescheitert, nachdem sie wegen mutmaßlicher Verbindungen in rechtsextreme Kreise aus dem Beamtenverhältnis entlassen wurde. Das Gericht bestätigte, dass das Land Brandenburg die Ernennung der Frau aufgrund „arglistiger Täuschung“ rechtmäßig zurücknehmen durfte. Der entsprechende Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist nicht anfechtbar. Bereits zuvor war die Frau mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht in Frankfurt (Oder) gescheitert.
Kern des Falls ist, dass die angehende Lehrerin wesentliche Teile ihrer beruflichen Vergangenheit verschwiegen haben soll. Zwar hatte sie nach Angaben des Oberverwaltungsgerichts über ihre vorherigen Tätigkeiten informiert, jedoch soll sie ihre Rolle als Moderatorin für Compact TV, den Nachrichtensender des rechten Compact-Magazins, verheimlicht haben.
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Im Juli dieses Jahres wurde Compact von Bundesinnenministerin Nancy Faeser verboten, da es laut ihr als „zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“ gilt. Neben der Printausgabe, die mit einer Auflage von 40.000 Exemplaren vertrieben wird, gehört auch die Videoplattform Compact TV zu den Hauptprodukten der Compact-Magazin GmbH. Allerdings wurde das Verbot des Magazins vom Bundesverwaltungsgericht im Eilverfahren vorläufig aufgehoben.
Das Verwaltungsgericht in Frankfurt (Oder) hatte den Antrag der Lehramtsreferendarin mit der Begründung abgelehnt, dass sie nicht die „für die Berufung in das Beamtenverhältnis erforderliche Gewähr der Verfassungstreue“ biete. Auch das Oberverwaltungsgericht befand, dass die Rücknahme der Ernennung rechtmäßig sei. Selbst wenn es theoretisch möglich erscheine, dass der Frau nach Abwägung aller bekannten Umstände die Berufung in das Beamtenverhältnis nicht grundsätzlich verwehrt bliebe, sei die Entscheidung des Landes Brandenburg durch die „arglistige Täuschung“ gerechtfertigt.
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Soweit, so gut – demzufolge müßte aber auch eine gewisse Person, die zig verschiedene Lebenslaufversionen vorgelegt und bis heute nicht ihren Abschluß an einer Londoner Uni nachgewiesen hat, ebenfalls wegen arglistiger Täuschung aus dem Amt entfernt werden.
Wie war dies mit dem GG keiner darf wg. politischer, usw. Einstellung ?
Hieran erkennt man, wie die ganzen Ämter usw, unterwandert sind, wie das GG mit Füßen getreten wird.
wann genau hat Deutschland sogar den letzten Anschein von Rechtsstaatlichkeit aufgegeben?
Gab es (vor allem bei Lehrern und Lehramtsreferendaren) bereits Rücknahmen der Ernennung zum Beamten bei Leuten, denen man Verbindungen zum Linksextremismus nachwiesen konnte?
Zum Verfassungsgericht!
Warum verschweigt man so etwas? Das ist doch für jeden sichtbar und nur eine Frage der Zeit bis es entdeckt wird. Man sollte schon zu seinen Tun und Handeln stehen, auch wenn es manchmal Konsequenzen mit sich bringt. Nur so geht man aufrecht durchs Leben. Allerdings sehe ich hier durch das Gericht auch den Verhältnismäigkeitsgrundsatz verletzt. Letztlich müsste sie nach dieser Argumentation auch jeden Stuhlgang angeben. Beruflich ist die Arbeit bei Compact völlig irrelevant.
Was ist mit den Mitgliedern und Sympathisanten der ANTIFA wie Frau Faeser welche für solche Publikationen ebenfalls geschrieben hat?
Das Urteil verstöst gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz aber in Berlin sind gewisse Richter und Staatsanwälte samt Teile des LKA 521 korrupt. Ich kann das blegen. Gefälschte Datumsangaben in Akten, Falschaussagen, versuchte Vernichtung von Beweismitteln durch Staatsanwälte. Richter im Amtsgericht Mitte welche ALLES an Hausdurchsuchungsbefehlen durchwinken (z.B. bei Kritiken am RBB damals im RBB Skandal! Oder auch Meinungen zu Coronamaßnahmen im RBB Forum -> Volksverhetzung + Gefahr im Verzug). Es war auch „Zufall“, dass man WOCHEN später, nach RBB Skandal, erst die Räumlichkeiten durchsuchte nach Beweisen. Vernichtung von Beweismitteln dauert halt.
Berlin ist ein FAILED STATE in dem Justiza ein Nickerchen hält.
Und sofern es jemanden interessiert was ich schrieb: Der Redaktion ist meine e-Mail-Adresse bekannt.