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Täter-Opfer-Umkehr

LKW-Fahrer verurteilt: Der perfide Sieg der Letzten Generation

Im Juli dieses Jahres verlor ein Lkw-Fahrer bei einer Sitzblockade der Letzten Generation die Nerven, zerrte die Klimakleber von der Straße und fuhr dann mit seinem Lkw auf sie zu. Nun wurde er wegen versuchter Nötigung verurteilt. Doch das Urteil wirft Fragen auf.

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Im Mittwoch, den 12. Juli dieses Jahres entstand ein Video, das auf den Sozialen Medien viral ging. Darin zu sehen: Ein Lkw-Fahrer, der Klimakleber der letzten Generation erst von der Straße zerrte, dann mit dem LKW auf sie zufuhr und einen „Aktivsten“ ein Stück weit vor dem Wagen herschob. Dieser LKW-Fahrer ist nun wegen versuchter Nötigung verurteilt worden. 1.800 Euro Strafe (60 Tagessätze) soll der 41-Jährige zahlen und obendrauf erhält er ein viermonatiges Fahrverbot. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, sein Anwalt hat bereits angekündigt, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. 

Es ist ein zweischneidiges Urteil. Einerseits ist es kaum nachzuvollziehen. Ein sichtlich unter Druck stehender Arbeiter trifft auf selbstgerechte Aktivisten, die ihn mit ihrer Straßenblockade nötigen, stehenzubleiben und in seinem Versuch, dieser Nötigung zu entkommen, ist er nun wegen versuchter Nötigung dran. Für einen Lkw-Fahrer bedeutet ein Fahrverbot im Grunde Berufsverbot. Fast zweitausend Euro dürften für ihn eine Menge Geld sein. Dieses Urteil ist hart. Vor allem, weil der LKW-Fahrer diese Auseinandersetzung nicht begonnen hatte. 

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Für die tausenden Twitter-User, die den Mann noch am selben Tag, an dem sie das Video gesehen hatten, verurteilt haben, war der Fall klar: Auf der einen Seite unschuldige Passanten, die doch nur friedlich auf der Straße sitzen wollten, auf der anderen Seite der aggressive Lkw-Fahrer, der sie körperlich angriff und sogar überfahren wollte. Die einen mit Klebstoff, der andere mit Lkw bewaffnet. Beim Kräftemessen unterliegen da eindeutig die Klimakleber. Doch es gibt einen Grund, weshalb auch das Festkleben auf die Straße im juristischen Sinne als Gewalt bezeichnet wird. 

Denn dieses Urteil ist genau das, was die Letzte Generation erreichen wollte. Nicht nur die Autofahrer, die ihretwegen im Stau stehen, sind ihre Opfer, sondern die, die ihretwegen vor Gericht stehen. Ohne die Autonomie des Lkw-Fahrers und damit seine Verantwortung für sein eigenes Handeln abstreiten zu wollen – die Letzte Generation zwingt mit jeder ihrer Aktionen die Menschen, die das Pech haben, auf sie zu treffen, eine Entscheidung zu treffen: Überfahre mich oder unterwerfe dich mir. Dabei baut ihre ganze Strategie darauf auf, dass ihr Gegenüber sich im Gegenteil zu ihnen an die Rechtsordnung hält und ihr Leben und ihre körperliche Unversehrtheit über die eigenen Interessen stellt. 

Das perverse Spiel der Letzten Generation

Es ist ein perfides Spiel, in dem es – egal wie die Autofahrer entscheiden – immer nur einen Gewinner geben kann: Die Letzte Generation. Entweder ihr Protest sorgt für Aufmerksamkeit, weil über Stunden eine hohe Anzahl von Autos vor ihnen Halt machen muss, manchmal legen sie damit ganze Stadtteile lahm. Oder er sorgt für Aufmerksamkeit, weil mal ein Autofahrer ausrastet, sie wegzerrt, beschimpft oder anfährt. Dann ist das Geschrei groß. Harte Konsequenzen werden gefordert, die Leute sind schockiert, selbst die Kritiker der Letzten Generation melden sich zu Wort und distanzieren sich. Einmal die Nerven verloren und schon steht man ganz alleine da und muss sein Leben einem Anwalt anvertrauen. 

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Man steht vor Gericht, ist plötzlich kriminell. Weil man sich gewehrt hat, gegen selbstgerechte Studienabbrecher aus der oberen Mittelschicht, die endlich mal was erleben wollten und sich deshalb das Recht genommen haben, die Zeit anderer zu stehlen. Für manche ist diese Zeit sehr kostbar. Die Klimakleber können das nicht nachvollziehen. Alles und jeder hat sich ihren Weltuntergangsfantasien unterzuordnen. Ihre persönlichen Befindlichkeiten stehen über den persönlichen Befindlichkeiten anderer, sie waren hier zuerst auf der Straße. Und nun sind sie das Opfer des Risikos, das sie selbst verursacht haben. 

Willst du mich überfahren oder willst du dich mir unterwerfen? Solche Fragen sollte man nicht stellen, wenn nicht auf beide Antwortmöglichkeiten vorbereitet ist. Aber das waren die Klimakleber auch nicht. Sie wussten genau, was sie taten, und worauf sie sich einließen, als sie sich auf diese Straße setzten. Die Kamera war bereit, schon bevor der Lkw überhaupt auf die Straße einbog. Daher ist der Tathergang so gut dokumentiert. Sie waren nicht unvorbereitet. An diesem Tag gewannen sie ihren langersehnten Jackpot.

Trotzdem glimpflich davon gekommen?

Und damit kommen wir zur anderen Seite des Urteils. Der tragischen Frage, ob der Lkw-Fahrer in all seinem Unglück mit diesem Urteil nicht doch Glück gehabt hat. Noch am Tag des Zwischenfalls, dem 12. Juli, meldete sich Andreas Voß zu Wort. Er ist der Communication Director Central Europe für die Air Liquide Group – der Firma, dessen Name einige Twitter-User auf dem Lkw im Video entziffert hatten. Er gab bekannt, dass er das Speditionsunternehmen aufgefordert habe, den Fahrer nicht weiterhin für seine Firma fahren zu lassen. 

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Das reichte allerdings noch nicht. Empörte User bedrängten Voß, dass die bloße Aufforderung nicht reiche – immerhin arbeite für sie ein versuchter Killer. Wenig später gab er bekannt, dass der Fahrer den Job verloren hat. Dazu kam die Stellungnahme der Polizei Stralsund, die Ermittlungen gegen den LKW-Fahrer einleitete. Sein Führerschein wurde beschlagnahmt, er konnte endgültig nicht mehr arbeiten und war für seinen Lebensunterhalt auf Spenden angewiesen. Schließlich klagte die Staatsanwaltschaft ihn an – vorsätzlicher gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, versuchte Nötigung und versuchte gefährliche Körperverletzung, lautete der Vorwurf. 

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Wenn es nach dem wütenden Mob im Internet gegangen wäre, hieße es dazu noch versuchter Mord. Nicht wenige Hobby-Juristen wollten in dem Video einen eindeutigen Tötungsvorsatz erkennen, mit seinem Lkw als Waffe. Die Richterin des Amtsgerichts Stralsund wies diesen Vorwurf ab. Die Strafbahre Handlung lag für sie nicht im Anfahren des Lkw, da man dem Fahrer nicht nachweisen könne, dass er gesehen hatte, dass sich vor ihm wieder die Klimakleber befanden, die er nach seiner Vorstellung von der Straße gezerrt hatte. Sie verurteilte ihn für das gewaltsame Zerren von der Straße – beziehungsweise der Versuch, da er sie nicht wirklich von der Straße gezogen bekam. 

Das Amtsgericht musste überhaupt entscheiden, da der 41-Jährige einen Strafbefehl abgelehnt hatte, nach dem er 5.400 Euro hätte zahlen müssen und seinen Führerschein für ein Jahr los geworden wäre. Im Vergleich sind 1.800 Euro und vier Monate ohne Führerschein eindeutig milder. Doch mit diesem Urteil tun sich Fragen auf. Alle hatten den Fokus auf das Anfahren mit dem Lkw gelenkt. Dass die (potentiell) strafbare Handlung aber nun gar nicht in diesem Anfahren bestand, sondern im Wegziehen von der Straße, ist überraschend. Denn was tat er denn hier? Er wehrte sich gegen eine Nötigung gegen ihn – er versuchte quasi, die Klimakleber dazu zu nötigen, eine strafbare Handlung gegen ihn zu unterlassen. Wenn sogar das Anfahren mit dem Lkw nicht strafbar war – wie passt das zusammen? Das wird in der Berufung zu klären sein.

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