Verfassungsschutz
Landtagspräsidentin will „extremistischen“ AfD-Mitarbeitern einfach das Gehalt streichen
Die bayerische Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) fordert „extremistischen“ Mitarbeitern von Abgeordneten das Gehalt zu streichen. Entsprechende Regelungen müssten schnellstens im Abgeordnetengesetz verankert werden.
Ein wesentlicher Grundsatz der Freiheit des Mandats ist es, dass Abgeordnete selbst darüber entscheiden, welche Mitarbeiter sie einstellen wollen. Im Bayerischen Landtag könnte hiermit allerdings bald Schluss sein. Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) erklärte in einer Pressekonferenz prüfen zu wollen, ob Mitarbeitern, die vom Verfassungsschutz als „extremistisch“ eingestuft werden, die Gehälter gestrichen werden können.
Sie erklärt, es sei eine „schwierige, gefährliche Lücke“, dass solche Maßnahmen bisher von keinem Parlament in Deutschland ergriffen wurden. Dass „Verfassungsfeinde von Steuergeldern bezahlt“ werden, sei schlicht ein unerträglicher Zustand, so Aigner. Bayern solle nicht mehr darauf warten, dass andere Parlamente reagieren. Der Landtag in München solle selbst vorangehen und die entsprechenden rechtlichen Grundlagen im Abgeordnetengesetz verankern.
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Erste vorbereitende Maßnahmen hat nun Aigner selbst in die Wege geleitet. Als Präsidentin des Landtags ist sie befugt, dem Wissenschaftlichen Dienst des Landtags, Aufträge zu erteilen. Aigner hofft offenbar darauf, ihr Anliegen, „Extremisten“ von der Gehaltsliste der AfD-Abgeordneten zu streichen, von der Landtagsverwaltung mit einem Rechtsgutachten untermauern zu können. Sie erklärt: „Ich habe deshalb die Landtagsverwaltung gebeten, ein Rechtsgutachten in Auftrag zu geben und dieses Rechtsgutachten würden wir dann den Fraktionen zur Verfügung stellen“.
Erst vor kurzem veröffentlichte die tagesschau eine Recherche, der zufolge rund 100 AfD-Mitarbeiter vom Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft werden. Apollo News-Recherchen zeigten allerdings, dass ein Großteil dieser Mitarbeiter allein deshalb als rechtsextrem gezählt wurden, weil sie Mitglieder von AfD-Landesverbänden bzw. der Jungen Alternative sind, die vom Verfassungsschutz entsprechend eingestuft werden. Auch Bundestagspräsidentin Bärbel Bas erklärte in Folge dieser Recherche dennoch, dass „Schutzmaßnahmen“ gegen AfD-Mitarbeiter vorbereitet werden müssten. Es müsse zwingend vermieden werden, dass „Extremisten“ im Bundestag „ein und ausgehen“ könnten.
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Genau extremisten das Gehalt streichen !!!!! Super Idee!!! Dann bekommt kein grünen Abgeordneten mehr Geld und die hälfte von spd und dem rest der Kommunistenbande !!! Man spart man da Kohle,!!!!
Solange alle und alles im demokratischen Rahmen läuft, sollten solche Äußerungen nicht notwendig sein.
Dh Frau Aigner bewegt sich ausserhalb des demokratischen Rahmens.
Wie war das mit Hass und Hetze im Netz. Auch solche Äußerungen sind für mich „Hass und Hetze“.
Frau Aigner hasst die AfD und alles was damit zusammenhängt. Und Sie hetzt Menschen auf.
Ich verstehe immer mehr, warum 33 passiert ist. Wenn es nicht schon zu spät ist.
Erstaunlich, hinter wie vielen Fassaden der selbsternannten Demokraten ein undemokratisches und totalitäres Gedankengut steckt. Wer so etwas äußert, gehört nach meiner Auffassung direkt aus seinem politischen Amt entfernt.
Und wer bestimmt was Extremismus ist? Ein SPD Genosse, ein Gericht, sie selbst? Demokratie besteht aus unterschiedlichen Ansichten. Die Demokratie ist aktuell in Gefahr von den angeblichen Demokratieschützern.
Kümmert sich eigentlich noch jemand um politische Aufgaben oder reden die 8 Stunden am Tag darüber wie sie die AFD bekämpfen können? Das ist so als würde man in der Schule das ganze Jahr über die Sitzordnung reden.
Art 3 Grundgesetz
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Frage: wann wurde das abgeschafft?
Man sollte solchen Abgeordneten das Gehalt und sämtliche Privilegien streichen.
So langsam reichts.