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Mannheim

Landschaftsgärtner, Alleinstehend, Verurteilt wegen rechter „Hate Speech“ – Was über Alexander S. bisher bekannt ist

Wie Polizei und Staatsanwaltschaft mitteilten ist Alexander S. ein 40 Jahre alter Landschaftsgärtner. Er wurde in der Vergangenheit wegen Körperverletzung, Trunkenheit im Verkehr und „Hate Speech“ verurteilt. Letztere Tat wurde als politisch rechts eingestuft.

Auf einer Pressekonferenz der Polizei und der Staatsanwaltschaft wurden erste detailliertere Angaben zu Alexander S. gemacht

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Die Polizei und die Staatsanwaltschaft aus Mannheim haben am Abend ein gemeinsames Statement zu der Amokfahrt in Mannheim abgegeben, bei der mindestens zwei Menschen ums Leben gekommen sind. Dabei wurden auch erstmals einige detailliertere Angaben zu dem Täter Alexander S. gemacht.

Der leitende Oberstaatsanwalt Romeo Schüssler erklärte, dass ein Ermittlungsverfahren wegen zweifachen Mordes und mehrfachen versuchten Mordes gegen Alexander S. eingeleitet wurde. Weiter erklärte er: „Nach bisherigen Erkenntnissen können wir ausschließen, dass es sich um eine politisch motivierte Tat handelt.“

Vielmehr habe man „konkrete Anhaltspunkte auf eine psychische Erkrankung“. Einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung des Mannes habe man erwirkt. Dieser Beschluss werde derzeit vollzogen und man erhoffe sich hieraus weitere Erkenntnisse. Weiteres könne man zu diesem frühen Zeitpunkt der Ermittlungen jedoch noch nicht sagen.

Auf Nachfrage erklärte man weiter, dass sich der gesundheitliche Zustand von Alexander S. etwas stabilisiert hätte. Vernommen werden konnte der Mann noch nicht. Weiter erklärte man auf der Pressekonferenz, dass Alexander S. Landschaftsgärtner sei. Ob er derzeit einer bezahlten Arbeit nachgegangen sei, konnte nicht beantwortet werden. Kinder habe der Mann keine. Auch ist Alexander S. nicht verheiratet. Über eine etwaige Partnerin sei ebenfalls nichts bekannt. Man gehe davon aus, dass der Täter allein lebe.

Zudem habe Alexander S. einige Vorstrafen vorzuweisen. Diese würden jedoch schon länger zurückliegen. Vor über 10 Jahren sei er wegen Körperverletzung verurteilt worden. Zudem sei er wegen Trunkenheit im Verkehr aufgefallen. 2018 habe der Mann eine Tat begangen, die der Oberstaatsanwalt unter dem Begriff „Hate Speech“ zusammenfasst. Konkret habe er ein Bild unter einem Facebook-Kommentar kommentiert. Die entsprechende Äußerung sei als politisch rechts eingestuft worden. Ermittlungen in diese Richtung würden weiterlaufen. Die entsprechende Strafe habe er gezahlt.

Polizeipräsidentin Ulrike Schäfer äußerte sich zum konkreten Vorgehen der Polizei. Um 12:14 Uhr sei „eine unzählige Anzahl von Notrufen“ eingegangen. Zunächst ging man noch von einem Unfall aus. Schnell wurde jedoch klar, dass es sich um eine „gezielte Fahrt“ mit einem kleinen Pkw handelte und „bewusst mehrere Personen“ erfasst wurden.

Aufgrund von Zeugenhinweisen konnte man unmittelbar die Fahndung nach dem Tatfahrzeug aufnehmen. Um 12:26 Uhr habe man das verlassene Fahrzeug aufgefunden. Sowohl in der Stadt als auch bei den Einsatzkräften sei die Betroffenheit groß. Mehr als 300 Polizeibeamte seien heute im Zusammenhang mit der Tat im Einsatz gewesen.

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