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LNG-Exporte

Lässt die Biden-Regierung jetzt aus Klimagründen ihre Verbündeten im Stich?

Die Biden-Regierung stoppt neue Anträge zur Ausfuhr von verflüssigtem Erdgas (LNG) – aus Klimagründen. Dabei verließen sich genau darauf Länder wie Deutschland, nach dem Wegfall von russischem Gas. Lässt Biden die nun aus ideologischen Gründen im Stich?

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Die Biden-Administration setzt die Genehmigung ausstehender Anträge für den Export von verflüssigtem Erdgas (LNG) in Länder aus, mit denen die Vereinigten Staaten keine Freihandelsabkommen haben. Das betrifft demnach auch Länder wie Deutschland, die nach der Gasversorgungskrise durch vorherige Abhängigkeiten von Russland darauf als Ersatz angewiesen sind. Als wesentlichen Grund für den Schritt nennt die Biden-Regierung Umweltbedenken im Zusammenhang mit dem Klimawandel.

Während des vorübergehenden Stopps soll das Energieministerium die Leitlinien überprüfen und aktualisieren, die für die Erteilung von Genehmigungen verwendet werden. Das Weiße Haus erklärte in einem „Fact Sheet“ am Freitag, dass die wirtschaftlichen und Umweltanalysen, die das Ministerium derzeit verwendet, etwa fünf Jahre alt seien.

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Diese Analysen „berücksichtigen nicht mehr ausreichend Aspekte wie potenzielle Energiekostensteigerungen für amerikanische Verbraucher und Hersteller über die aktuellen Genehmigungen hinaus oder die neueste Bewertung der Auswirkungen von Treibhausgasemissionen“, meint das Weiße Haus. Die Pause ermöglicht Ausnahmen für unvorhergesehene und unmittelbare „nationale Sicherheitsnotfälle“.

Präsident Joe Biden erklärte in einer Stellungnahme, dass seine Regierung während dieses Zeitraums „einen genauen Blick auf die Auswirkungen von LNG-Exporten auf Energiekosten“ werfen werde, sowie auf „die Energieversorgung Amerikas und unsere Umwelt“.

Nach Angaben des Weißen Hauses ist die USA der weltweit größte Exporteur von LNG, wobei etwa die Hälfte der Exporte im letzten Jahr nach Europa ging. Energieministerin Jennifer Granholm meinte gegenüber Reportern am Donnerstag, dass der Stopp „bereits genehmigte Exporte nicht beeinträchtigen wird“. Er würde „auch nicht unsere Fähigkeit beeinträchtigen, unsere Verbündeten in Europa, Asien oder anderen Empfängern bereits genehmigter Exporte zu versorgen.“ Allerdings bräuchte es für künftige Exporte an Verbündeten dann Sondergenehmigungen.

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