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Sondervermögen

„Klimaneutralität“: Mit diesem Satz soll das folgenschwere CDU-Versprechen ins Grundgesetz

Die Klimaneutralität bis 2045 soll ins Grundgesetz geschrieben werden, teilte Friedrich Merz am Freitag mit. Jetzt haben Union und SPD gemeinsam mit den Grünen einen Antrag vorgelegt. In nur einem Satz wird die brisante Grundgesetzänderung definiert.

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Im Wahlkampf wetterte Friedrich Merz noch gegen die Wirtschaftspolitik der Grünen – jetzt hat er sie übernommen.

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Dass Friedrich Merz die Klimaneutralität Deutschlands ins Grundgesetz aufnehmen möchte, sorgte auch innerhalb der Union für Unruhe. Einige CDU-Politiker meinten verteidigend, diese Formulierung solle gar nicht als Ziel bis 2045 ins Grundgesetz aufgenommen werden. In den Sozialen Netzwerken wurde seit Freitagmittag immer wieder kolportiert, es handele sich um ein zweckgebundenes Ziel, das somit keinen Verfassungsrang habe.

Wirft man einen Blick in den neuen Antrag, den Union, SPD und Grüne nach der Einigung am Freitag gemeinsam auf den Weg brachten, um das Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden kommende Woche im Bundestag zu beschließen, wird deutlich: Die Klimaneutralität wird als Ziel festgeschrieben, allerdings in nur einem Satz hinter dem Sondervermögen versteckt.

Weil die Grünen, deren Stimmen Union und SPD brauchen, um das Vorhaben noch im alten Bundestag durchzubringen, eine Zusammenarbeit bis Freitag ablehnten, legte die Union nach: 100 Milliarden für den Klimaschutz in Form von Einzahlungen in den Klima- und Transformationsfonds sowie die Überführung des Klimaziels bis 2045 ins Grundgesetz.

„Der Bund kann ein Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und für zusätzliche Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 mit einem Volumen von bis zu 500 Milliarden Euro errichten“, heißt es daher jetzt in dem Antrag. Zuvor war an dieser Stelle keine Rede von der „Erreichung der Klimaneutralität bis 2045“ gewesen.

Juristisch könnte die Frage über die Gewichtung der Formulierung in Zukunft ein Nachspiel haben: Während die eine Seite behauptet, damit sei das Ziel zweckgebunden und habe keinen Verfassungsrang, sieht die andere Seite die Gefahr von Klagen gegen den Staat und andere Akteure. Denn: Wenn sich die Bundesregierung, Unternehmen oder sogar Privatpersonen angeblich nicht an dieses Ziel halten, könnten sie gegen das Grundgesetz verstoßen.

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Die Formulierung macht also deutlich: Die Klimaneutralität soll nicht im Rahmen des Sondervermögens erreicht werden, sondern es sollen eben „zusätzliche Investitionen“ gerechtfertigt werden. Damit ist faktisch davon auszugehen, dass dem Ziel Verfassungsrang zugesprochen werden kann.

Aufgenommen wurde in dem neuen Antrag zudem der Begriff „Zusätzlichkeit“. Die Grünen befürchteten, dass die Investitionen in Höhe von 500 Milliarden Euro auch durch Umverteilung aus den anderen Ressorts ermöglicht werden. Jetzt sind explizit zusätzliche Investitionen vorgesehen, die nur aus dem schuldenfinanzierten Sondervermögen stammen dürfen.

Auch die Erhöhung der Einzahlungen in den Klima- und Transformationsfonds in Höhe von 50 Milliarden wurde geändert: Stattdessen zahlt die Bundesregierung künftig 100 Milliarden Euro für den Klimaschutz, auch das wurde jetzt in dem neuen Antrag verschriftlicht. Nach der tagelangen Ablehnung der Grünen ist die Union somit am Freitag endgültig eingeknickt und hat sich somit die für eine Grundgesetzänderung notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit gesichert.

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