Merz-Paket
Klimaneutralität im Grundgesetz: Amthor widerspricht rechtlichen Befürchtungen
Philipp Amthor weist die Befürchtungen zurück, dass die geplante Grundgesetzänderung zur Klimaneutralität rechtlich bindend wird. „Die Frage, wie ‚Klimaneutralität bis 2045‘ erreicht werden soll, bleibt eine politische Entscheidung“, erklärt er.
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Deutschland will als erstes Land weltweit bis 2045 klimaneutral werden – und plant, dieses Ziel sogar ins Grundgesetz zu schreiben. Diese Einigung wurde am Freitag von CDU-Chef Friedrich Merz als Teil eines Kompromisses mit den Grünen verkündet.
„Der Bund kann ein Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und für Maßnahmen zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 im Volumen von bis zu 500 Milliarden Euro errichten“, heißt es in dem Antrag.
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Doch die Frage, wie verbindlich diese Regelung ist, könnte juristisch problematisch werden. Während die einen sagen, dass das Ziel lediglich zweckgebunden und ohne Verfassungsrang ist, befürchten andere, dass es zu Klagen gegen den Staat oder Unternehmen kommen könnte, wenn diese das Ziel nicht einhalten. Wenn sich etwa die Bundesregierung, Unternehmen oder Privatpersonen nicht an die Klimaneutralität halten, könnte das als Verstoß gegen das Grundgesetz gewertet werden.
Laut Philipp Amthor (CDU) schafft die Grundgesetzänderung jedoch keine verfassungsrechtliche Verpflichtung zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045. In einem Gastbeitrag für die Welt schreibt er: „Die Frage, wie ‚Klimaneutralität bis 2045‘ erreicht werden soll, bleibt eine politische Entscheidung, jedoch keine zwingende Vorgabe des Verfassungsrechts.“ Amthor erklärt weiter, dass die Änderung des Grundgesetzes lediglich eine „Zweckbestimmung für begrenzte Verschuldung“ darstelle, die es dem Staat ermögliche, Kredite für Klimaschutz und Infrastruktur aufzunehmen.
„Klimaneutralität wird durch die Neuregelung im Grundgesetz lediglich eine Zweckbestimmung für begrenzte Verschuldung, aber kein selbstzweckhaftes Rechtsprinzip, das andere Rechtspositionen verdrängen könnte“, schreibt er. Auch die Befürchtungen, dass der Staat künftig gezwungen sein könnte, streng klimaneutrale Maßnahmen umzusetzen, weist Amthor zurück. Diese Entscheidung müsse weiterhin in der Politik und nicht vor Gericht getroffen werden.
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Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler sieht das anders. Er erklärt gegenüber Apollo News: „Ich halte die Idee, ein konkretes Politikziel wie etwa Klimaneutralität bis 2045 in die Verfassung zu schreiben, für sehr unklug.“ Der Sinn des Grundgesetzes sei es, „die ‚ewigen‘ Grundwerte einer Gesellschaft und eines Staates rechtlich verbindlich festzuschreiben“. In dieser Tradition hätten die Mütter und Väter des Grundgesetzes fundamentale Werte wie die Menschenwürde, das Rechtsstaatsprinzip oder den Demokratiegrundsatz verankert. „Klimaneutralität 2045 ist kein solcher Grundwert“, so Boehme-Neßler weiter.
Wenn sich Union, SPD und Grüne mit ihrem Antrag durchsetzen, könnte das einen grundlegenden Kurswechsel bedeuten. Klimaneutralität wäre dann „nicht mehr nur ein politisches Ziel, über das Wähler in Wahlen abstimmen können, sondern eine zwingende rechtliche Verpflichtung“, warnt Boehme-Neßler. „Das ist unter Demokratiegesichtspunkten inakzeptabel.“ Und weiter: „Die Wähler können in Zukunft wählen, was sie wollen, am Politikziel: Klimaneutralität 2045 ändert sich nichts.“ Gerade das Demokratieprinzip sei „der gute Grund dafür, dass eine Verfassung normalerweise keine so konkreten Politikziele enthält“.
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Wenns nicht bindend ist, gehörts auch nicht ins GG.
Das dürften auch viele „Vereine“ und NGOs anders sehen, die vermutlich jetzt schon die Klageschriften vorbereiten.
Vielleicht sollte sicher Herr Amthor mal überall schlau machen, wie viele Klagen es unter dem Deckmantel des Umwelt- und Klimaschutzes bereits gab.
Dann hoffe ich mal auf Hubsi, dass er stark bleiben möge.
Ich sehe Boehme-Neßler völlig im Recht.
Warum eine Eintragung ins GG, wenn man es so nicht verstanden haben will?
Wenn künftig jede Regierung ihre langfristigen Ziele ins GG schreibt, braucht die jeweilige Folgeregierung eine 2/3 Mehrheit, um sie wieder zu entfernen – ansonsten sind diese Ziele in Stein gemeißelt, egal wer anschließend regiert. Politikwechsel Fehlanzeige – selbst bei völlig anderen Regierungsparteien.
Das kann nicht im Sinne des GG sein, dass immer nur den rechtsstaatlichen Rahmen bieten soll – sozusagen die Leitschnur, an der sich die Gesetzgebung zu orientieren hat.
Hier wird eine grundsätzliche Abkehr von der bisherigen Praxis vollzogen – und das auch schleichend und unauffällig – und wenn es jemand merkt, wird es noch bestritten.
Allein das ist schon merkwürdig und zeigt, dass hier zielstrebig rote Linien überschritten werden, die 75 Jahre lang gegolten haben.
Wenn der Begriff „Klimaneutralität“ im Grundgesetz festgeschrieben wird und die Klimaneutralität bereits bis 2045 zu erreichen ist, also fünf Jahre früher als es im Pariser Klimaabkommen für das Jahr 2050 vereinbart worden ist, werden den aggressiven „Klima-Aktivisten“ a la „Umwelthilfe“ in Deutschland mit diesem Eintrag im Grundgesetz Tor und Tür geöffnet, bei jeder sich bietenden Gelegenheit gerichtlich gegen Infrastrukturprojekte, gegen Industrie-Ansiedlung und industrielle Produktion/Fertigung zu klagen!
Damit werden Investoren abgeschreckt, die Fertigung wandert ins Ausland und die Deindustrialisierung Deutschlands wird dramatisch beschleunigt!
Es gibt keine Klimaneutralität. Dieser Begriff ist so schwammig und künstlich aufgebläht und hat im GG nichts zu suchen.
Merz hat wiederholt die Unwahrheit gesagt. Warum sollte das bei anderen CDU-Politikern, die letztlich hinter Merz stehen, anders sein?
Ich fand ihn besser bevor er in die Politik ging, als er noch ein eigenes Magazin hatte, der Herr A.E. Neumann.
Na dann müsste man ja es auch nicht ins Grundgesetz schreiben !!
Es ist diese Art von Naivität Einstellung und Inkompetenz von CDU/CSU Politikern die die Ursache für alle aktuellen heutigen Probleme in Deutschlands sind !!
…was soll Bubi auch sonst sagen (dürfen)…
Ja klar, wer’s glaubt wird selig! Diese CDU-Politiker drehen sich alles so, wie es ihnen gerade passt. Glaubwürdig ist das natürlich nicht. Und darüber hinaus ist das alles nicht nur unklug, sondern in erster Linie: Unanständig, undemokratisch und eine Verachtung der Wähler. Wer ab jetzt noch die Union wählt, dem ist wahrlich nicht mehr zu helfen.