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16-jährige Schülerin

Klage bei Verwaltungsgericht: „Fall Loretta“ kommt nun vor Gericht

Der „Fall Loretta“ erregte bundesweit Aufsehen. Nun will die Mutter Loretta Klage beim Verwaltungsgericht Greifswald einreichen. Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Christian Pegel (SPD) erklärte im Vorfeld, dass seiner Auffassung nach nichts Unrechtes geschehen sei.

Das Gymnasium in Ribnitz-Damgarten, das Loretta besucht.

Auf den Fall der 16-jährigen Loretta, die wegen problematischer Social Media Posts von der Polizei aus dem Unterricht geholt wurde, folgt ein juristisches Nachspiel. Lorettas Mutter hat inzwischen beim Verwaltungsgericht Greifswald eine Fortsetzungsfeststellungsklage eingereicht. Ihre Tochter sei in ihren Rechten verletzt worden und habe ein Rehabilitationsinteresse, so der Vorwurf. Gegenüber der Jungen Freiheit erklärt die Mutter: „Es ist wichtig, dass meiner Tochter hier Gerechtigkeit widerfährt, denn sie hat nichts Strafbares getan, und sowohl das Innen- als auch das Bildungsministerium haben das Verhalten der Polizei und des Schulleiters immer wieder verteidigt.“

Gerichtlich vertreten wird die Familie nach Aussagen vom AfD-Abgeordneten Enrico Schult im Landtag Mecklenburg-Vorpommer von dem Verwaltungsrechtler Prof. Dr. Stark. Vor wenigen Wochen wurde die 16-jährige Loretta aus dem Unterricht von dem Direktor des Richard-Wossidlo-Gymnasiums in Ribnitz-Damgarten während des Chemieunterrichts herausgeholt. Vor der Tür warteten bereits Polizeibeamte, welche Loretta gemeinsam mit dem Schulleiter in ein Lehrerzimmer begleiteten. Dort wurde Loretta dann einer Art Gefährderansprache unterzogen.

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Der Grund waren Social Media Posts der Schülerin mit Symbolik und Sprüchen, die unter anderem auch von der Identitären Bewegung verwendet werden (Apollo News berichtete). Die Beamten erklärten zwar, dass diese Beiträge keine strafrechtliche Relevanz begründen. Dennoch entschieden sie sich dazu, eine Warnung auszusprechen. Zuvor hatte der Schulleiter einen Hinweis über die Online-Aktivitäten der Schülerin erhalten. Nachdem sich der Schulleiter die Beiträge angesehen hatte, entschied er, die Polizei zu kontaktieren.

Im Landtag hatte die AfD den Sachverhalt bereits zum Thema gemacht. Fehler bei den Behörden stritt die Regierung Mecklenburg-Vorpommerns ab. Innenminister Christian Pegel (SPD) sehe keine Probleme in dem Vorgehen der Polizei. Wenn die Polizei gerufen werde, komme sie auch, erklärte Pegel. Vor Ort habe es dann eine Gefährderansprache gegeben. Er sieht bei dem Polizeieinsatz allerdings keine Schwierigkeiten. Die Beamten seien diskret vorgegangen und hätten einer Stigmatisierung der Schülerin vorgebeugt. Pegel erklärte: „Ich glaube doch, dass die Verhältnismäßigkeit gewahrt war.“

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