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Bundesverfassungsgericht

Kein Anspruch auf Fernseher: Karlsruhe bestätigt niedrigere Asylleistungen bei nicht dauerhaftem Aufenthalt

Das Bundesverfassungsgericht hält gekürzte Leistungen für Asylbewerber in den ersten 15 Monaten für verfassungsgemäß. Bestimmte Ausgaben fielen in dieser begrenzten Zeit nicht an. Kritik kommt von Pro Asyl, das das Gesetz als diskriminierend bezeichnet.

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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat zugunsten des Gesetzgebers entschieden. (imago images/Steinach)

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Künftig haben Asylbewerber und Geduldete für gut ein Jahr keinen Anspruch auf die volle Sozialhilfe. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am 15. April entschieden und erst in dieser Woche bekannt gegeben. Abgesenkte Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz seien demnach mit dem Grundgesetz vereinbar. Freizeitangebote, Fernseher oder Kurse dürften unberücksichtigt bleiben, da der Integrationsbedarf bei einem nur vorübergehenden Aufenthalt geringer sei.

Asylsuchende erhalten in den ersten 15 Monaten nach ihrer Einreise sogenannte Grundleistungen, die etwa 20 Prozent niedriger ausfallen als die regulären Leistungen. Der Gesetzgeber begründet dies damit, dass Menschen ohne dauerhafte Bleibeperspektive einen geringeren Integrations- und Alltagsbedarf hätten.

Klägerin war eine Frau aus Eritrea, die 2017 mit ihrem Kind nach Deutschland gekommen war. Nachdem sie in eine eigene Wohnung gezogen war, sah sie ihr Existenzminimum nicht mehr gedeckt und ging juristisch dagegen vor. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen sah dies ähnlich und legte den Fall dem Bundesverfassungsgericht vor.

Nun ist jedoch klar: Gewisse Kürzungen sind mit dem Grundgesetz vereinbar. Der Staat dürfe zu Beginn des Aufenthalts davon ausgehen, dass dieser nur vorübergehend sei. Deshalb könnten bestimmte Ausgaben, etwa für Fernseher, Sportgeräte oder Kurse, zunächst unberücksichtigt bleiben.

Die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl übt hingegen scharfe Kritik an der Entscheidung und kritisiert auch Bundeskanzler Friedrich Merz. Eine Sprecherin von Pro Asyl betonte gegenüber der dpa, „anstatt mit immer neuen Verschärfungen zu experimentieren“, müsse die Bundesregierung „das diskriminierende Asylbewerberleistungsgesetz endlich abschaffen.“

rs

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87 Kommentare

  • „Klägerin war eine Frau aus Eritrea, die 2017 mit ihrem Kind nach Deutschland gekommen war. Nachdem sie in eine eigene Wohnung gezogen war, sah sie ihr Existenzminimum nicht mehr gedeckt und ging juristisch dagegen vor.“
    Wie war doch gleich der Hinweis unserer Arbeits- und Sozialministerin:
    „Es wandert niemand in Sozialsysteme ein“.

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    • Wieso kann sie Klagen? Hat sie eine Rechtsschutzversicherung?Ich kann mir keine leisten. Da hilft bestimmt Pro Asyl. Alles völlig kostenlos für die Dame.

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      • Wieso mischt sich eigentlich Pro Asyl in jeden Asyl-Rechtsstreit ein?
        Der Gesetzgeber hat das so geregelt, Ende der Durchsage.
        Unsere Gerichte werden mit solchen Verfahren ständig überlastet. 🙁

      • Meine Rechtschutzversicherung kostet keine 30€ monatlich.
        Die kommt aber nur für die Kosten auf, wenn ich nicht mit Vorsatz gehandelt habe.
        Eine Forderung gegenüber dem Staat? Glaube nicht, dass das meine Versicherung bezahlen würde.
        Und nun darf man einmal raten, wer deren Anwalt bezahlt hat, wenn sie sich nichtmal einen Fernseher leisten kann.

      • Na wir zahlen das. Gern!

      • So ist es. Diese NGOs machen alles, das sie bleiben können und beraten, alles auch wieder auf Kosten des deutschen Steuerzahlers. Das grenzt an Irrsinn.

      • Ihr steht Prozesskostenhilfe zu …..

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        • Nein, niemals! Nichts steht ihr zu!

          15
        • Ihr steht der Rückflug in die Heimat zu.

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  • Man fühlt sich derart ausgebeutet, dass man den Bankrott beinahe herbeisehnt.

  • Während Urteile von Karlsruhe wie z.B die Klage der CDU/CSU Bundestagsfraktion zum abgelehnten Scholz-Warburg Untersuchungsausschuss im Bundestag der Ampel-Regierung verschleppt, beschäftigt sich Karlsruhe mit Fernsehern für Asylbewerber. Hohe Priorität

  • Fernseher? Wo die doch kein Deutsch sprechen? Es geht wohl eher auch um eine SAT-Anlage und einen Internet/Streaming-Anschluss.

    • Der ÖRR bietet doch ein vielfaltiges Angebot. Keine Ahnung wie groß das Angebot für Außengeländer ist, aber da gibt’s gewiss genug um eine parallelgesellschaft von groß und klein zu indonktr… ähh, unterhalten

    • „Recht auf Kontakte mit der Familie in Absurdistan“.

      -12
  • „Pro Asyl betonte gegenüber der dpa, „anstatt mit immer neuen Verschärfungen zu experimentieren“, müsse die Bundesregierung „das diskriminierende Asylbewerberleistungsgesetz endlich abschaffen.““

    Wie wäre es, den Art. 16 GG Abs. 2 in der Fassung vom 23. Mai 1949 wieder in Kraft zu setzen? Darin stand: Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

    Carpe diem.

  • Dann soll Pro Asyl den Fernseher bezahlen. Wo ist das Problem?

  • Ich frage mich, weshalb Bürger fremder Staaten ohne dauerhafte Bleibeperspektive überhaupt einen Anspruch auf einen von den Bundesbürgern zu leistenden Unterhalt haben? Immerhin haben diese Personen lediglich einen touristischen Status der in der Regel keinen Anspruch auf Unterhalt generiert; ich kann mich nicht daran erinnern, jemals in einem von mir bereisten Land aus dessen Steuern alimentiert worden zu sein.

  • Fernseher? Beim Asyl geht es eigentlich ums nackte Überleben

  • Warum überhaupt Deutschland? Asyl bekommt man doch auch in vielen Ländern mit deutlich niedrigeren Lebenshaltungskosten und intakter Infrsstruktur..

    • “ Asyl bekommt man doch auch in vielen Ländern mit deutlich niedrigeren Lebenshaltungskosten „Aber auch deutlich weniger und „Aussenbürgergeld gibt es NUR in Buntland..

  • a) Die im Jahr 1970 geborene Klägerin zu 1) ist die alleinerziehende Mutter des im Februar 2011 geborenen Klägers zu 2). Beide sind eritreische Staatsangehörige. Sie reisten am 5. August 2017 nach Deutschland ein und stellten einen Asylantrag. Nach einem Aufenthalt in einer Erstaufnahmeeinrichtung wurden sie Anfang des Jahres 2018 einer im Gebiet des im Ausgangsverfahren beklagten Landkreises liegenden Samtgemeinde zugewiesen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lehnte mit Bescheid vom 7. November 2017 den Asylantrag gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a AsylG in der Fassung des Integrationsgesetzes vom 31. Juli 2016 (BGBl I S. 1939) als unzulässig ab, weil nach der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz …..

    • zuständig ist (ABl L 180/31; im Folgenden: Dublin III-VO), Italien für die Bearbeitung des Asylantrags zuständig sei; gleichzeitig ordnete es die Abschiebung der Kläger nach Italien an. In der Folgezeit wurden ihnen Duldungen (§ 60a AufenthG) erteilt und ihre Asylanträge erneut abgelehnt (Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 30. Mai 2018).

      45

      b) Die Kläger standen im fortlaufenden Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Ab Februar 2018 lebten sie in einer Wohnung, die der Landkreis durch die von ihm herangezogene Samtgemeinde für die Kläger angemietet hatte und die er den Klägern als Teil der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zur Verfügung stellte. Für die Wohnung entrichtete der Landkreis eine Inklusivmiete von 600 Euro, die sich aus einer Grundmiete von 300 Euro, 100 Euro „kalten“ Nebenkosten, 100 Euro Heizkosten sowie 100 Euro Stromkosten zusammensetzte. Mit Bescheid vom 16. August 2018 bewilligte die herangezogene …..

      • ……Samtgemeinde den Klägern für die Monate September 2018 bis November 2018 Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Dabei legte die Samtgemeinde bei der Klägerin zu 1) einen notwendigen Bedarf und notwendigen persönlichen Bedarf von insgesamt 354 Euro monatlich nach der Bedarfsstufe 1 und bei dem Kläger zu 2) von insgesamt 242 Euro nach der Bedarfsstufe 5 zugrunde. Bei beiden Klägern brachte die Samtgemeinde von diesen Beträgen sodann jeweils einen Betrag von 50 Euro je Monat für die in der Wohnungsmiete enthaltenen Stromkosten mit dem Verweis „abzgl. Pauschal Gesamt (aus Nebenkosten)“ in Abzug……..

        • ……Von der im Normenkontrollverfahren eingeräumten Möglichkeit zur Stellungnahme haben die Bundesregierung, die Landesregierung von Rheinland-Pfalz, das Bundessozialgericht, der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR), die Kläger des Ausgangsverfahrens, der Bevollmächtigte des Rates der Evangelischen Kirche Deutschland und das Kommissariat der deutschen Bischöfe, das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB), die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. (BAGFW), die Bundesarbeitsgemeinschaft Pro Asyl e.V., der Deutsche Anwaltverein e.V. (DAV), der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), der Deutsche Sozialgerichtstag e.V. (DSGT) sowie der Flüchtlingsrat Berlin e.V. Gebrauch gemacht. Weiterhin hat das Gericht eine Eingabe vonseiten der Abgeordneten des Deutschen Bundestages (…) erhalten.
          —-
          August 2017 eingereist–Februar 2018 eigene Wohnung.
          Asyl abgelehnt—14 Stellungnahmen–Leistungen 1256 Euro /incl. Miete

          1
  • Wieso bekommt eine Asylbewerberin innerhalb von 15 Monaten trotz Wohnungsnot bzw. bezahlbaren Wohnungen überhaupt eine Wohnung?
    Wahrscheinlich auch noch Neubau?

    Warum keine Asyl-Unterkunft!

    Vorinstanz: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen

    https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/bvg26-032.html?nn=68112

    Geliefert wie gewählt: rot-grün !

    https://www.stk.niedersachsen.de/startseite/der_ministerprasident/ahnengalerie-der-niedersachsischen-ministerprasidenten-3401.html

    • Warum wird der nicht an der Grenze zurückgewiesen? Fast alle kommen doch aus der EU. GG Art 16a 
      (1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
      (2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist,…Zwischen Eritrea und der BRD liegen wieviele sichere Drittstaaten?

    • „Der Staat dürfe zu Beginn des Aufenthalts davon ausgehen, dass dieser nur vorübergehend sei. “
      Ein salomonisches Urteil. Allein schon der Umstand, dass da eine Frau von NGO’s Gnaden gegen Deutschland prozessiert, dürfte ein Indikator sein, dass die Person vorhat, ihren „Aufenthalt“ definitiv zu verlängern. Daher ist das Urteil für mich dünner als fadenscheinig.

  • „Eine Sprecherin von Pro Asyl betonte gegenüber der dpa, „anstatt mit immer neuen Verschärfungen zu experimentieren“, müsse die Bundesregierung „das diskriminierende Asylbewerberleistungsgesetz endlich abschaffen.““

    Nein, muss sie nicht, das wurde gerade auf höchstrichterlicher Ebene geklärt!

  • Hätte Pro Asyl einfach spenden können … Scheinbar geht es darum nicht wirklich …

  • Echt jetzt? Darüber muss man diskutieren und verhandeln? Menschen aus fernen Ländern klagen sich in unser Sozialsystem? Ich hab den Eindruck in D läuft etwas verkehrt. Man reicht den kleinen Finger und will helfen aber die Leute wollen die ganze Hand. Das mit dem kleinen Finger ist natürlich überspitzt, wer Hilfe braucht, soll sie auch bekommen. Aber bitte nicht so, das kann man der arbeitenden Bevölkerung nicht mehr vermitteln.

  • Es wird Zeit, dass von Deutschland bzw. Europa überhaupt kein Asyl mehr gewährt wird. Oder zumindest nicht mehr für Nicht-Europäer. Soll Pro Asyl doch im arabischen Gürtel tätig werden und da für ein einklagbares Asylrecht werben. Das will ich erleben…

  • Warum und woher kennt jemand aus Eritrea den Klageweg bis hoch zum deutschen Verfassungsgericht?
    Kann mir (ich bin sieben Jahre alt) das hier bitte ernsthaft erklären?

    • “ woher kennt jemand aus Eritrea “ ?Es sitzt doch bereits ein Bio Eriträer in einer gehobenen Position in Buntland, der sorgt bestimmt dafür, das so etwas klappt.

  • „Kein Anspruch auf Fernseher: Karlsruhe bestätigt niedrigere Asylleistungen bei nicht dauerhaftem Aufenthalt“

    Ihr wollt denen die total objektiven demokratischen Nachrichten der Tagesschau vorenthalten?!? Wie böse kann man nur sein? (Frage für einen Freund!)

    Obwohl, mal ehrlich: Eine Sperre nicht-deutschsprachiger Sender könnte schon einen Anreiz bieten… Also zum Lernen der deutschen Sprache, natürlich! Danke für die Idee! 🙂

  • Die holen sich schon was sie brauchen.

  • Wieder so ein Scheinurteil um den guten Bürger zu beruhigen. Denn es handelt sich um ein „Scheinurteil“: Zitat
    „Der Staat dürfe zu Beginn des Aufenthalts davon ausgehen, dass dieser nur vorübergehend sei. “
    Kann mir irgendjemand weiterhelfen, wann dies jemals der Fall gewesen war?

  • 2017! Und noch hier mit Zeit sich durch die Instanzen zu klagen. Kein Wunder, dass unser Staat pleite geht und die Verdiener immer mehr büchseln mussen, um die Pleite weiter aufzuschieben.

    • Kein Wunder dass die leistungsträger keine Lust mehr haben. So einen Zirkus will ich nicht finanzieren. Was geht mich Eritrea an?

  • Solange solche NGO wie ProAsyl vom Staat finanziert oder unterstützt werden, müssen die Gerichte mit viel Aufwand rechnen. Und ja, bei unklarem Status gilt Bett, Brot, Seife. Ansonsten können ja die Bestreiter von ProAsyl ja gern die „Flüchtlinge“ privat bei sich aufnehmen und versorgen.!

  • pro Asyl, ach was Asyl komplett abschaffen

  • Ist die Realität nicht so, das Asylbewerbern doch Unterkunft und Nebenkosten voll bezahlt werden? Geld ins Heimatland senden geht, aber einen gebrauchten Fernseher für 50 Euro muss man vor Gericht einklagen? Als die Satelliten Schüsseln aufkamen, habe viele Vermieter gegen die Anbringung selbiger entschieden. Ausser bei „Gästen“, da hat die Juristerei entschieden das Gäste ein Recht haben sich in ihrer Sprache Informationen einzuholen. Das hat sich ja geändert und ist sicher für jeden leistbar, auch ohne zu Klagen. Womit ich nicht verstehe was die Klage bewirken sollte, da ja sowieso alles bezahlt wird mit Steuergeld. Alternativ mit Hilfe von diversen Vereinen…..Also, wo ist hier ein Problem?

  • Pro Asyl abschaffen, da diese NGO nichts zu sagen hat, denn in unserem Gesetz steht wir brauchen Niemanden aufnehmen.

  • „Kein Anspruch auf zwangs-beglueckung durch den ÖRR!“ – Das wäre mal eine Nachricht aus Karlsruhe !

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