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Bundesverfassungsgericht

Kein Anspruch auf Fernseher: Karlsruhe bestätigt niedrigere Asylleistungen bei nicht dauerhaftem Aufenthalt

Das Bundesverfassungsgericht hält gekürzte Leistungen für Asylbewerber in den ersten 15 Monaten für verfassungsgemäß. Bestimmte Ausgaben fielen in dieser begrenzten Zeit nicht an. Kritik kommt von Pro Asyl, das das Gesetz als diskriminierend bezeichnet.

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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat zugunsten des Gesetzgebers entschieden. (imago images/Steinach)

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Künftig haben Asylbewerber und Geduldete für gut ein Jahr keinen Anspruch auf die volle Sozialhilfe. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am 15. April entschieden und erst in dieser Woche bekannt gegeben. Abgesenkte Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz seien demnach mit dem Grundgesetz vereinbar. Freizeitangebote, Fernseher oder Kurse dürften unberücksichtigt bleiben, da der Integrationsbedarf bei einem nur vorübergehenden Aufenthalt geringer sei.

Asylsuchende erhalten in den ersten 15 Monaten nach ihrer Einreise sogenannte Grundleistungen, die etwa 20 Prozent niedriger ausfallen als die regulären Leistungen. Der Gesetzgeber begründet dies damit, dass Menschen ohne dauerhafte Bleibeperspektive einen geringeren Integrations- und Alltagsbedarf hätten.

Klägerin war eine Frau aus Eritrea, die 2017 mit ihrem Kind nach Deutschland gekommen war. Nachdem sie in eine eigene Wohnung gezogen war, sah sie ihr Existenzminimum nicht mehr gedeckt und ging juristisch dagegen vor. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen sah dies ähnlich und legte den Fall dem Bundesverfassungsgericht vor.

Nun ist jedoch klar: Gewisse Kürzungen sind mit dem Grundgesetz vereinbar. Der Staat dürfe zu Beginn des Aufenthalts davon ausgehen, dass dieser nur vorübergehend sei. Deshalb könnten bestimmte Ausgaben, etwa für Fernseher, Sportgeräte oder Kurse, zunächst unberücksichtigt bleiben.

Die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl übt hingegen scharfe Kritik an der Entscheidung und kritisiert auch Bundeskanzler Friedrich Merz. Eine Sprecherin von Pro Asyl betonte gegenüber der dpa, „anstatt mit immer neuen Verschärfungen zu experimentieren“, müsse die Bundesregierung „das diskriminierende Asylbewerberleistungsgesetz endlich abschaffen.“

rs

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36 Kommentare

  • „Klägerin war eine Frau aus Eritrea, die 2017 mit ihrem Kind nach Deutschland gekommen war. Nachdem sie in eine eigene Wohnung gezogen war, sah sie ihr Existenzminimum nicht mehr gedeckt und ging juristisch dagegen vor.“
    Wie war doch gleich der Hinweis unserer Arbeits- und Sozialministerin:
    „Es wandert niemand in Sozialsysteme ein“.

    • Wieso kann sie Klagen? Hat sie eine Rechtsschutzversicherung?Ich kann mir keine leisten. Da hilft bestimmt Pro Asyl. Alles völlig kostenlos für die Dame.

      • Meine Rechtschutzversicherung kostet keine 30€ monatlich.
        Die kommt aber nur für die Kosten auf, wenn ich nicht mit Vorsatz gehandelt habe.
        Eine Forderung gegenüber dem Staat? Glaube nicht, dass das meine Versicherung bezahlen würde.
        Und nun darf man einmal raten, wer deren Anwalt bezahlt hat, wenn sie sich nichtmal einen Fernseher leisten kann.

      • Wieso mischt sich eigentlich Pro Asyl in jeden Asyl-Rechtsstreit ein?
        Der Gesetzgeber hat das so geregelt, Ende der Durchsage.
        Unsere Gerichte werden mit solchen Verfahren ständig überlastet. 🙁

  • Während Urteile von Karlsruhe wie z.B die Klage der CDU/CSU Bundestagsfraktion zum abgelehnten Scholz-Warburg Untersuchungsausschuss im Bundestag der Ampel-Regierung verschleppt, beschäftigt sich Karlsruhe mit Fernsehern für Asylbewerber. Hohe Priorität

  • Man fühlt sich derart ausgebeutet, dass man den Bankrott beinahe herbeisehnt.

  • „Pro Asyl betonte gegenüber der dpa, „anstatt mit immer neuen Verschärfungen zu experimentieren“, müsse die Bundesregierung „das diskriminierende Asylbewerberleistungsgesetz endlich abschaffen.““

    Wie wäre es, den Art. 16 GG Abs. 2 in der Fassung vom 23. Mai 1949 wieder in Kraft zu setzen? Darin stand: Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

    Carpe diem.

  • Wieso bekommt eine Asylbewerberin innerhalb von 15 Monaten trotz Wohnungsnot bzw. bezahlbaren Wohnungen überhaupt eine Wohnung?
    Wahrscheinlich auch noch Neubau?

    Warum keine Asyl-Unterkunft!

    Vorinstanz: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen

    https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/bvg26-032.html?nn=68112

    Geliefert wie gewählt: rot-grün !

    https://www.stk.niedersachsen.de/startseite/der_ministerprasident/ahnengalerie-der-niedersachsischen-ministerprasidenten-3401.html

  • Fernseher? Wo die doch kein Deutsch sprechen? Es geht wohl eher auch um eine SAT-Anlage und einen Internet/Streaming-Anschluss.

    • „Recht auf Kontakte mit der Familie in Absurdistan“.

  • Warum überhaupt Deutschland? Asyl bekommt man doch auch in vielen Ländern mit deutlich niedrigeren Lebenshaltungskosten und intakter Infrsstruktur..

  • Es wird Zeit, dass von Deutschland bzw. Europa überhaupt kein Asyl mehr gewährt wird. Oder zumindest nicht mehr für Nicht-Europäer. Soll Pro Asyl doch im arabischen Gürtel tätig werden und da für ein einklagbares Asylrecht werben. Das will ich erleben…

  • pro Asyl, ach was Asyl komplett abschaffen

  • 2017! Und noch hier mit Zeit sich durch die Instanzen zu klagen. Kein Wunder, dass unser Staat pleite geht und die Verdiener immer mehr büchseln mussen, um die Pleite weiter aufzuschieben.

    • Warum die klagen darf ist mir ein Rätsel. Dass die klagen darf ist unfassbar. Das Grundgesetz gilt für das gesamte Deutsche Volk, das steht in der Präampel drin. Die gehört aber nicht zum Deutschen Volk, also hat die nichts zu melden, sich zu benehmen und sich unauffälig zu verhalten.

  • Gut! Die „Baer“-Phase am BVerfG scheint an ihr Ende zu kommen.
    Warum nur erste 15 Monate?
    Warum ist nach 15 Monaten nicht klar, daß „Asyl“ als Grund NICHT zieht?
    Warum keine Sammellager und Gemeinschaftsverpflegung – dauerhaft?!!

  • Ohne Glotze können die ja keinen ÖRR gucken. Haben die es gut.

  • Meiner Meinung nach hätte der überhaupt keine Wohnung zugestanden, bis der Status endgültig geklärt ist. Die werden immer unverschämter und solche NGOs wie Pro Asyl unterstützen die auch noch. Welche NGO kümmert sich eigentlich, auch Anwaltschaftlich gegen den Staat, um unsere Rentner? Das wäre doch mal eine Massnahme!

  • Wie herzlos ist das denn! Die möchten so gerne den Staatsfunk empfangen; dürfen aber nicht. Aber Handyvertrag in die Heimat geht doch noch?

  • Warum erhalten die illegal eingereisten, also kriminelle Asylanten überhaupt eine „Grundleistung“? Nie etwas in die Sozial-VERSICHERUNGEN einbezahlt aber Leistungen erhalten wollen geht nicht. Wer solche Leistungen an dieses Klientel ausbezahlt ist hochgradig kriminell, mach sich der Veruntreung und Unterschlagung schuldig. Ich bekomme ja auch keine Bundestags-Mindestpension von ca. 5000 € als Rentner, sondern nur 630€ Rente im Monat obwohl ich mein ganzen Leben lang Beiträge einbezahlt habe und die Politiker keinen Cent !

  • Die haben überhaupt keine Ansprüche zu haben. Das müssen alles wir zahlen und auch Pro-Asyl lebt von unseren Geldern und verdient an der Zuwanderung. Wer einen Fernseher will, muss ihn sich erarbeiten, wie alles andere auch, verdammt noch mal!

  • Klägerin war eine Frau aus Eritrea – FALSCH, bitte mal korrekt recherchieren!
    Die Dame hat sicher nicht selbst geklagt. Geklagt hat ein, vom Steuerzahler bezahlter, NGO-Anwalt im Namen einer Frau aus Eritrea…

    • Der schwachsinnige Nickname sagt alles. Denkkapazität ist keine vorhanden.

      • Ihre Antwort sagt noch viel mehr über Sie aus.

        • .. ja.. wollte das auch gerade schreiben.. außerdem.., es.. ist ja immer so.. wenn man andere Menschen persönlich angreift geht’s es immer nur darum sich selbst aufzuwerten.. also.. weiterhin gutes Gelingen Joachim..

          -3
  • Asylrecht vollständig abschaffen, es wird stets missbraucht!

  • Denen gehört gar nix. Wasser, Seife und ein unbequemes Holzbett. Dazu nur noch Bürgergeld für Leute die eine bestimmte Anzahl an Jahren gearbeitet haben (10+x). Dann noch den Doppelpass abschaffen und konsequent abschieben.

    Dann erledigt sich ein Großteil dieses parasitären Haufens. Das geht nur mit einer Partei.

    • und es gibt maximal eine Holz Latrine zum scheißen.
      wem das nicht passt soll auf Feld gehen und sich dort löcher graben. Schippen stellt unser Sozial Amt bei.

      • Du deutsch? Deutsch gutt!
        Lern mal deutsche Orthographie. Dann wirst vielleicht ernst genommen.

  • Pro Asyl🤮

    • Asyl 🤮🤮🤮🤮🤮🤮🤮🤮🤮

  • Ich finde jeder dieser Menschen hat einen Ansoruch auf ein One-Way-Ticket In die Heimat. Und auch nur darauf! Ich will Bärbels Messer-Welt nicht!

  • Wehrt euch liebe Asylanten und zieht vor Gericht. Ein Fernseher unter 55 Zoll ist nur ein Live Ticker! Zieht vor Gericht und kämpft um das was euch Links/Grün/Rot in Flugblättern und Broschüren versprochen haben. Nur Mut, denn Merkel hat bei den Gerichten schon mal für euch ein gutes Wort eingelegt!

    (sic Ironie)

    • Ich finde keine Ironie, liebe Petra.

      • Beim Pilze suchen bist du bestimmt auch nicht erfolgreicher…

  • Wer immer in dieses Land illegal gelangt, also aus sicheren Drittstaaten oder unter Angabe falscher Personalien, sollte auf Lebenszeit das Recht verwirkt haben Asyl zu beantragen und zu bleiben. Es muss endlich Schluss sein mit dieser Invasion.

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