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Marktüberwachungsbehörde

Kabinett setzt Durchführungsgesetz zum EU-KI-Verordnung auf Top-Priorität

Die Bundesregierung will den Gesetzentwurf zur nationalen Durchführung der EU-KI-Verordnung (AI Act) in den kommenden Wochen mit oberster Priorität behandeln. Das geht aus einem internen Kabinettszeitplan hervor.

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Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Finanzminister Lars Klingbeil (SPD). (IMAGO/Andreas Gora)

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Die Bundesregierung will den Gesetzentwurf zur nationalen Durchführung der EU-KI-Verordnung (AI Act) in den kommenden Wochen mit oberster Priorität behandeln. Das geht aus einem internen Kabinettszeitplan hervor, über den Welt berichtet. Demnach soll sich das Kabinett in seiner Sitzung am 11. Februar mit dem Vorhaben befassen.

Mit dem Gesetz soll geregelt werden, welche Behörden in Deutschland künftig für die Überwachung, Genehmigung und Sanktionierung von Künstlicher Intelligenz zuständig sind. Vorgesehen ist mindestens eine Marktüberwachungsbehörde sowie eine notifizierende Stelle. Diese Behörden sollen zugleich Aufgaben der Innovationsförderung übernehmen, unter anderem durch die Einrichtung und Betreuung sogenannter KI-Reallabore. Zudem sollen nationale Bußgeldregelungen für Verstöße gegen die EU-Vorgaben festgelegt werden.

Inhaltlich handelt es sich dabei nicht um neue materielle KI-Pflichten. Der AI Act gilt als EU-Verordnung unmittelbar. Die Mitgliedstaaten sind jedoch verpflichtet, nationale Zuständigkeiten, Verwaltungsverfahren und Durchsetzungsstrukturen festzulegen. Dafür dient das deutsche Durchführungsgesetz.

Ein entsprechender Referentenentwurf liegt bereits seit 2025 vor. Federführend ist das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung. Der Entwurf sieht vor, die Bundesnetzagentur als zentrale Anlaufstelle im Sinne der EU-Verordnung zu benennen. Zusätzlich soll dort ein Koordinierungs- und Kompetenzzentrum eingerichtet werden, das die Zusammenarbeit der beteiligten Behörden unterstützt und fachliche Expertise bündelt. Sektorale Zuständigkeiten, etwa in bereits regulierten Produkt- oder Finanzmarktbereichen, sollen bestehen bleiben.

Auch die im Welt-Bericht genannten Elemente – Marktüberwachung, notifizierende Stelle, KI-Reallabore sowie die Anbindung der Sanktionen an nationale Ordnungswidrigkeitenverfahren – sind in früheren Entwurfsfassungen bereits angelegt. Erste Referentenentwürfe zur Umsetzung des AI Acts lagen schon Ende 2024 vor.

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Neu ist vor allem die politische Einordnung des Vorhabens im Kabinettsfahrplan. Mit der Einstufung als Top-Priorität signalisiert die Bundesregierung, dass das Gesetz nun zügig durchs Kabinett gebracht werden soll. 

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5 Kommentare

  • Die EU-KI-Verordnung ist Brüssel in Reinform: Man will die Zukunft regulieren, bevor sie überhaupt richtig da ist. Risikoklassen, Dokumentationspflichten, Prüfverfahren, viel Papier, wenig Innovation. Große Konzerne können das stemmen, kleine Entwickler ersticken daran und bleiben fern. Offiziell „Schutz“, praktisch ein Bürokratie-Bollwerk gegen Tempo und Wettbewerb.

  • Tausende sinn- und zwecklose neue Verwaltungsjobs, nur damit die Etablierten Verwandtschaft und Freunde unterbringen können.

  • Nur gut, dass Deutschland keine drängenden Probleme hat 😄😄

  • Derzeit ist mir unklar, ob KI mehr verstand hat als so manche Politgangster.
    Wohl eher eine Frage von Not oder Elend.

  • Klasse. Gas können die Versager nicht ranschaffen. Aber dafür haben sie Zeit…

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