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Gebäudeenergie-Richtlinie

Jetzt trifft Deutschland auch noch ein Heizwende-Gesetz aus Brüssel

Die EU hat sich kürzlich auf die Details zur Gebäudeenergierichtlinie geeinigt. Die Mitgliedsstaaten müssen den Energieverbrauch bis 2035 drastisch senken. Dabei dürfte etwa Deutschland besonders benachteiligt werden.

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Unterhändler der EU-Mitgliedsstaaten und des Europaparlaments haben sich vor wenigen Tagen auf die konkreten Bedingungen der sogenannten Gebäudeenergierichtlinie verständigt. Demnach muss jeder Mitgliedsstaat den Primärenergieverbrauch von Wohngebäuden bis 2030 um 16 Prozent und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent senken. Vorgeschrieben ist hierbei, dass durch die Renovierung der am wenigsten effizienten Gebäude mindestens 55 Prozent der Einsparungen erzielt werden müssen.

Bei Nichtwohngebäuden muss bis 2030 die energetische Sanierung von 16 Prozent und bis 2033 die Sanierung von 26 Prozent der ineffizientesten Gebäude abgeschlossen sein.Die EU gibt dabei lediglich die Ziele vor. Über konkrete Maßnahmen müssen am Ende die Mitgliedsländer entscheiden. Eine anfänglich geplante Verpflichtung zur Sanierung besonders schlecht gedämmter privater Wohngebäude durch das EU-Parlament wird in der Richtlinie nicht festgeschrieben.

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Aufgrund der hohen Ziele werden viele Mitgliedsstaaten de facto jedoch eine solche beschließen müssen. Insgesamt dürften Staaten wie die Niederlande oder Deutschland, die bereits einen relativ niedrigen Primärenergieverbrach vorweisen können, gegenüber Staaten mit einem hohen Primärenergieverbrauch wie Polen, klar benachteiligt werden.

Sanktionen für Immobilieneigentümer möglich

Die Gebäudeenergierichtlinie sieht jedoch noch weiteres vor. Heizungen mit fossilen Brennstoffen sollen ebenfalls der Vergangenheit angehören. In den Mitgliedsstaaten dürfen ab 2040 Öl- und Gasheizungen nicht mehr eingebaut werden. Entsprechende Förderungen sollen spätestens bis 2025 eingestellt werden.

Weiterhin wurden Zeitpunkte festgelegt, bis zu denen Nicht-Wohngebäude die erforderlichen Energiestandards erreichen müssen, um bis 2050 klimaneutral zu sein. Gemäß den Vorschriften müssen bis 2030 16 Prozent der am wenigsten energieeffizienten Gebäude renoviert werden. Bis 2033 soll dieser Anteil auf 26 Prozent steigen.

Darüber hinaus wird die Installation von Solaranlagen bis 2030 in neuen Wohngebäuden verpflichtend, sofern dies technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist. Die konkrete Umsetzung dieser Ziele liegt weitgehend in der Entscheidungsbefugnis der EU-Staaten. Sanktionen für Immobilieneigentümer, die die festgelegten Ziele nicht rechtzeitig erreichen seien ebenfalls möglich, müssten aber von den jeweiligen Mitgliedsländern formuliert werden.

Das EU-Parlament und der EU-Rat müssen dem Entwurf noch formal zustimmen. Dann müssen die Mitgliedsstaaten die Richtlinie in nationales Recht gießen und Maßnahmen ergreifen, um den Primärenergieverbrauch in den kommenden Jahren deutlich zu senken.

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