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Chefankläger Khan

Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs beantragt Haftbefehl gegen Netanjahu

Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs beantragt Haftbefehle gegen Israels Premier Netanjahu und Verteidigungsminister Gallant. Bei einer Einreise nach Deutschland droht ihnen dann womöglich die Festnahme. Die Zuständigkeit des Gerichts ist dabei rechtlich höchst fragwürdig, schließlich ist Israel gar nicht Vertragspartei.

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Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag beantragt Haftbefehle gegen den Hamas-Chef Yahya Sinwar sowie Israels Premierminister Benjamin Netanjahu. Das erklärte Karim Khan, Chefankläger des IStGH, im Interview mit dem amerikanischen Sender CNN.

Khan sagte zudem, dass auch Haftbefehle gegen den israelischen Verteidigungsminister Yoav Gallant sowie gegen zwei weitere hochrangige Hamas-Führer – Mohammed Diab Ibrahim al-Masri und Ismail Haniyeh beantragt seien. Ein Gremium von Richtern des Gerichtshofs prüfe nun den Antrag auf Erlass der Haftbefehle.

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Die Anklage gegen Netanjahu und Gallant laute unter anderem auf „Verursachung von Ausrottung, Verursachung von Hunger als Kriegsmethode, einschließlich der Verweigerung humanitärer Hilfslieferungen, absichtliche Angriffe auf Zivilisten in Konflikten“, so Khan. Die Hamas-Führer würden derweil wegen „Ausrottung, Mord, Geiselnahme, Vergewaltigung und sexuelle Nötigung in der Haft“ angeklagt werden.

Der Vorwurf der gezielt herbeigeführten Hungersnot, oder die Formulierung der „Verursachung von Ausrottung“, sind dabei alles andere als klare und deutliche Fälle. Im Gegenteil – oft ist für das, was man Israel etwa in puncto Hunger vorwirft, die Hamas mindestens mitverantwortlich. Auch der Vorwurf der absichtlichen Angriffe auf Zivilisten befindet sich in einer Grauzone, weil die Hamas durch ihre Kriegsführung zivile Opfer provoziert und verursacht. Das Verhältnis ziviler Opfer zu getöteten Kämpfern ist zudem beim Gaza-Einsatz niedriger als bei vielen anderen Kriegen.

Fragwürdige Rechtslage

Israel ist außerdem keine Vertragspartei des sogenannten Rom-Statutes des IStGH, genauso wenig wie die USA, Russland und die Volksrepublik China, und erkennt dementsprechend die Hoheit des Gerichtes nicht an. Grundsätzlich hat der IStGH auch nach seinen eigenen Regeln nur Gerichtsbarkeit in solchen Ländern, die Vertragspartei sind.

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Trotzdem beantragt der IStGH-Chefankläger jetzt einen Haftbefehl. Seine Zuständigkeit konstruiert der Gerichtshof offenbar auf der Tatsache, dass man die Palästinensische Autonomiebehörde als Vertragspartei im Rom-Statut und damit de facto als Staat anerkannt hat. Die Vertragsfähigkeit einer international nicht als Staat anerkannten Institution wie der Autonomiebehörde damit hochfragwürdig.

Chefankläger Khan wirft Israel außerdem eine „totale Belagerung“ vor. Israel habe „alle Grenzübergänge“ zum Gazastreifen geschlossen, sagte Khan in einer Pressekonferenz. Dabei vergisst Khan scheinbar jedoch den Grenzübergang an der ägyptisch-gazanischen Grenze, für den Israel nicht zuständig ist.

Gemäß den Regeln des IStGH wären bei Annahme des Haftbefehls alle Vertragsparteien verpflichtet, die dann Gesuchten nach Möglichkeit festzunehmen. Dies würde bedeuten, dass beispielsweise Deutschland Netanjahu verhaften müsste, sollte er die Bundesrepublik betreten. In der Praxis findet das nicht immer statt: Russlands Präsident Putin, ebenfalls wegen Kriegsverbrechen in der Ukraine vom IStGH gesucht, konnte in der Vergangenheit in afrikanische Vertragsstaaten des Rom-Statutes reisen, ohne verhaftet zu werden.

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