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Steuerrecht

Ist Kiffen bald gemeinnützig?

Kiffen könnte bald der Gemeinnützigkeit unterliegen. Denn laut Steuerrecht könnten die Cannabis Social Clubs als „Pflanzenzüchter“ anerkannt werden. Damit hätte sie massive Steuervorteile.

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Dem neuen Cannabisgesetz zufolge könnten die sogenannten „Cannabis Social Clubs“ gesetzlich subventioniert werden. Die Grundregeln für diese Clubs sind einfach. Die Obergrenze der Mitglieder liegt bei 500. Die Droge darf nur ungestreckt und in kontrollierter Qualität an die Mitglieder ausgegeben werden. Die Vereine dürfe weder kommerziell sein, noch für sich werben. Geplant waren diese Clubs als Alternative zum Schwarzmarkt.

Nun stellt sich allerdings die Frage, ob diese Social Clubs vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt werden könnten. Laut dem Deutschen Steuerrecht könnte dies funktionieren. Paragraph 52 der Abgabenordnung erklärt, welche Organisationen als gemeinnützig gelten und welche nicht. Von Sportvereinen, Forschergruppen über Kunst und Kultur ist alles dabei. Aber die Gemeinnützigkeit gilt auch für Pflanzenzucht. Der Gedanke dahinter war, Landwirtschafts- oder Gartenvereine zu fördern.

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Einige Social Clubs sehen sich nun auch als Vereine für Pflanzenzucht. Wenn diese Social Clubs, deshalb als gemeinnützig anerkannt werden sollten, hieße das, Sie dürfen Spendenbescheinigungen ausstellen. Dadurch würde es Firmen und Privatpersonen einfach gemacht, die Vereine finanziell zu unterstützen. Denn durch die Spendenbescheinigungen könnte die Spender die Spende von der Steuer absetzten. Sollte eine Gemeinnützigkeit anerkannt werden, wären auch die Social Clubs nebenbei auch von der Steuer befreit. Hinzu käme der Zugang zu Fördermitteln des Staats.

Auf Anfrage der Berliner Morgenpost erklärt das Bundesfinanzministerium, dass man bisher noch keine Lösung gefunden hat, ob man die Social Clubs als gemeinnützige Vereine anerkennen werde. „Der Steuervollzug und die Bewertung im Einzelfall obliegt den zuständigen Länderfinanzbehörden“, erklärt ein Sprecher. Das Finanzministerium selbst erklärt weiter, dass man der Auffassung ist, dass die Social Clubs „nicht den gemeinnützigen Zweck der Pflanzenzucht erfüllen dürften“. Denn damit Pflanzenzucht gemeinnützig ist, sei „die bewusste Auswahl und Kreuzung von Pflanzen, um Nachkommen mit erwünschten Eigenschaften zu erzeugen“ erforderlich. Beim Cannabisanbau gehe es lediglich um Anbau und Weitergabe des pflanzlichen Materials.

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