BAMF
Innenministerium will keine Details zu Asyl-Situation geben – wegen den „schutzwürdigen Privatinteressen“ des Magdeburg-Attentäters
Warum erhielt der Magdeburg-Attentäter Asyl in Deutschland? Das Innenministerium schweigt. Mit Verweis auf dessen „schutzwürdige Privatinteressen“ verweigert das BAMF Antworten darauf, wie und warum Taleb Al-Abdulmohsen Schutz gewährt wurde.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) weigert sich, umfassende Informationen zu den Asylentscheidungen rund um den Magdeburg-Attentäter Taleb al-Abdulmohsen preiszugeben. Apollo News stellte mehrere Fragen zu den Asylentscheidungen, die Al-Abdulmohsen 2006 den dauerhaften Aufenthalt in Deutschland ermöglichten.
Doch wie diese Entscheidung zustande kam, bleibt im Dunkeln. Die einzige Information: Es habe eine „Einzelfallprüfung“ gegeben. Details seien nicht mitzuteilen, da diese „schutzwürdige Privatinteressen“ des Betroffenen berührten.
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Das BAMF beantwortete nur zwei der Fragen, und auch diese nur oberflächlich: „Die Ersteinreise in das Bundesgebiet erfolgte 2006 zu Ausbildungszwecken“, hieß es. Für Details verwies die Behörde auf die Zuständigkeit der Ausländerbehörden der Länder. Auf Fragen nach den genauen Umständen der Ausstellung der Aufenthaltsgenehmigung sowie möglichen Erkenntnissen über anti-islamische Positionen oder Vergewaltigungsvorwürfe gegen Al-Abdulmohsen verweigerte das BAMF konkrete Antworten. Die Behörde argumentierte: „Konkrete Antworten […] können unsererseits nicht übermittelt werden, da dem presserechtlichen Auskunftsanspruch […] schutzwürdige Privatinteressen entgegenstehen.“
Auf die Frage, welche Rolle eine mögliche politische Verfolgung von Taleb Al-Abdulmohsen als Dissident in Saudi-Arabien für das Stattgeben des Asylantrags spielte, erklärte die Behörde lediglich: „Es handelt sich bei jedem Asylverfahren um eine Einzelfallprüfung, in der jede vorgetragene Fluchtgeschichte sorgfältig auf Grundlage des Asylgesetzes geprüft wird.“ Das BAMF lässt somit vollständig offen, ob Al-Abdulmohsen tatsächlich als politisch Verfolgter anerkannt wurde.
Al-Abdulmohsen war in Deutschland als Arzt tätig. Immer wieder kündigte er in den sozialen Medien an, Rache an Deutschland nehmen zu wollen. Den deutschen Behörden wirft er vor, Europa islamisieren zu wollen und islamkritische Gruppen zu „jagen“. Deshalb gingen mehrfach Meldungen über mutmaßliche Anschlagspläne des Täters bei deutschen Behörden ein. Doch die nahm man offenbar nicht ernst.
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Ausgerechnet hier das Wort „schutzbedürftig“ zu gebrauchen ist schon Verhöhnung von Opfern und schutzlos ausgeliefertem Publikum.
Keinen Schutz der Bürger garantieren wollen, aber Privatinteressen des A.Täter schützen „müssen“.
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Was sind das bloß für Monster, die sich nicht scheuen, die Opfer derart zu verhöhnen?
Täterschutz vor Opferschutz?
Was ist an Informationen für einen Massenmörder schutzwürdig? Dieser Staat delegitimiert sich einmal wieder selbst, ganz ohne Einfluss von außen.
Er handelt an seinen Bürgern komplett vorbei!
Bei dieser Clique zählen die Refugees mehr als die Eigenen … im Februar das Richtige wählen.
Eines Tages, wenn dank Menschen wie Trump und Musk die Meinungs Freiheit in Deutschland und der ohnehin sterbenden EU wieder hergestellt ist, werde ich die wahren und treffendsten Worte für diese Dreistigkeit wählen.
Bis dahin ballen wir unsere Fäuste in den Taschen unserer -immer bereit liegenden -Bademäntel und bestellen uns genug Polyester Schlüpper, da die EU Baumwolle bald verbieten will.