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Bundesjustizministerin

Hubig fordert AfD-Verbotsverfahren und Entzug des passiven Wahlrechts bei Volksverhetzung

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig bezeichnet die Wahl des ersten AfD-Landtagspräsidenten als „Zäsur“. Zugleich will sie das Schöffenamt neu regeln und Verurteilten bei Volksverhetzung das passive Wahlrecht entziehen lassen – davon könnte auch Björn Höcke betroffen sein.

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Bundesjustizministerin Stefanie Hubig will staatliche Institutionen stärker gegen Extremisten absichern. (IMAGO/)

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Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat die Wahl des AfD-Politikers Tobias Rausch zum Landtagspräsidenten von Sachsen-Anhalt als „Zäsur“ bezeichnet und erneut eine Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens gefordert. Zugleich kündigte die SPD-Politikerin gesetzliche Verschärfungen an, die den Zugang zu öffentlichen Ämtern und zum Schöffenamt betreffen.

„Seit Dienstag gibt es einen AfD-Landtagspräsidenten. Schon das ist eine Zäsur“, erklärte Hubig im Interview mit der Welt am Sonntag. Die AfD sei eine „rechtsextreme Partei“, die „völkisch und aggressiv-nationalistisch“ denke. Mit Rausch bekleide nun erstmals ein Mitglied einer solchen Partei ein wichtiges Staatsamt.

Besonders scharf griff Hubig das Wahlprogramm der AfD in Sachsen-Anhalt an. Die Partei wolle Kinder von Flüchtlingen in Sonderklassen unterrichten und auch Kinder mit Behinderung getrennt beschulen. Zudem plane sie, den Verfassungsschutz zu entmachten und Bürgerwehren Aufgaben der Polizei übernehmen zu lassen. Dies lasse „Schlimmes befürchten“, meinte Hubig.

Vor diesem Hintergrund will die Justizministerin bereits in der kommenden Woche einen Gesetzentwurf zur Reform des Richtergesetzes vorlegen. Darin soll ausdrücklich festgeschrieben werden, dass auch ehrenamtliche Richter für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten müssen. Wer wegen einer vorsätzlichen Straftat zu mehr als 90 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, soll künftig nicht mehr als Schöffe eingesetzt werden können.

Bestehen Zweifel an der Verfassungstreue eines Bewerbers, müsse der zuständige Wahlausschuss diesen nachgehen. Er könne dafür Auskünfte aus dem Bundeszentralregister einholen oder öffentliche Profile in den sozialen Netzwerken prüfen. „Das kann schon ziemlich aufschlussreich sein“, erklärte Hubig. Eine regelmäßige Abfrage beim Verfassungsschutz halte sie dagegen „nicht für geboten“.

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Darüber hinaus plant die Bundesregierung eine Verschärfung beim Straftatbestand der Volksverhetzung. Wer deshalb zu mindestens einem Jahr Haft verurteilt wird, soll künftig sein passives Wahlrecht verlieren können. „Abgeordnete sind Vertreter des ganzen Volkes“, begründete Hubig den Vorstoß. Wie solle jemand das gesamte Volk repräsentieren, „wenn er gegen Teile der Bevölkerung rassistisch oder antisemitisch hetzt“?

Auf den möglichen Fall des Thüringer AfD-Chefs Björn Höcke angesprochen, der nach einer entsprechenden Verurteilung sein Mandat verlieren und nicht erneut kandidieren könnte, erklärte Hubig: „Mit unserem Gesetzentwurf betreten wir kein Neuland.“ Unabhängig davon wolle sie prüfen lassen, „ob ein Verbotsverfahren gegen die AfD Aussicht auf Erfolg haben könnte“. Über ein mögliches Verbot der AfD hätte letztlich das Bundesverfassungsgericht zu entscheiden.

rs

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92 Kommentare

  • Aus dem Minister-Amt heraus ein Verbot einer Oppositionspartei mit rund 30 % Zustimmung der Wähler zu fordern, ist klarer Missbrauch des Amtes. Das ist „Unsere Demokratie“.

    • AFD Verbot ist überfällig!

      -116
      • Warum? Die zentralen Forderungen der AFD: Ausweisung und Ausschaffung Illegaler, Stopp der illegalen Einwanderung, sichere Energieversorgung, keine staatliche Förderung für NGOs, Untersuchungsausschuß zu Corona- das sind doch letztlich nur Forderungen, die bestehenden Gesetze auch anzuwenden. Da müsste eher die Linkspartei verboten werden, wenn die klar gesetzwidrige Forderungen stellt und gar Verbindungen zur organisierten Kriminalität hat.

        • Ach Alfred in deinem Alter hat mein doch sowieso keine Perspektive mehr!

          -53
      • So sieht es aus. Wird auch bald kommen!

        -29
        • Das ist der falsche „317“

          -25
      • Du bist auch überfällig!

        • @Lenz
          Naivchen, in seinem Alter hat man Dienstleister.

          -3
        • In deinem Alter kannst du keinen mehr überfallen. Nur Kommentieren geht noch.

          -9
      • @Lenz Das Anti kannst dir aber aus allen deinen Zuschreibungen streichen! Du bist genau das wogegen du im Tatstatur-Klassenkampf kämpfst!

      • Links Grüner Scheißdreck und Antifa ist vorbei 😅

      • Dumme Sau

  • Wenn eine Justizministerin so etwas fordert, dann ist das nichts anderes als eine Aufforderung zum Staatstreich von oben. und für den demokratischen Bürger Grund genug, sich mal mit §20 Abs.4 Grundgesetz zu beschäftigen.

    • Sie kann ja fordern, was sie will.
      Diese Woche hat ein kluger Politologe bei Lanz zu recht zu bedenken gegeben, was bei einem AfD-Verbot mit den rund 18 Millionen Wählern ist: Glaubt sie, dass die dann alle SPD wählen?
      Und viel realistischer war seine Warnung vor einem Bürgerkrieg, wenn eine riesige Opositionspartei verboten wird.
      In Frankreich würden in einem solchen Fall die Mülltonnen brennen, landesweit und monatelang ❗️

      • Durch ein Verbot der AfD wäre der Weg frei für rot, rot grün im Bund. Es deutet alles daraufhin, das daraufhin gearbeitet wird. AfD verboten, CDU massiv geschrumpft, bleibt eine Mehrheit für links. Man mag es sich gar nicht ausdenken.

    • Stimmt

      • Du kennst das GG?

        • ja! besonders Artikel 3

          0
    • Hallo Frau Hubig.
      Ihnen gefällt das System Europa oder? Man kann beispielsweise in die Schweiz einwandern und muss weder die Schweizer mögen noch ihre Kultur, denn es reicht wenn man die Aufbauleistung ihrer Vorfahren mag. Wenn man dann linke Parteien für die Umverteilung und Veränderung der Kultur wählt, dann ist man vorbildlich und wird von den Medien gelobt.

  • Auch das wird den Untergang von SPD und CDU nicht verhindern…!

  • Mit diesem politischen Personal ist das Ende der parlamentarischen Demokratie in Deutschland absehbar.

    • Nicht gut, wenn Ideologen Politik machen.
      Gerade Frau Hubig müsste wissen, dass ein Verbotsverfahren nicht machbar ist.

  • Die Einordnung einer wahrhaft (liberal)-konservativen Partei als extremistisch zeigt, wie sehr die SPD Maß und Mitte verloren hat, wofür sie laufend Quittungen von den Wählern erhält. Die Verbotsforderung ist reine Rhetorik, sie weiß, dass das nicht versucht werden wird, weil es chancenlos ist

  • In einer Demokratie hätte sie mit solchen Äußerungen ein großes strafrechtliches Problem!

  • Nach „unserer“ Demokratie folgt nu „unser“ Rechtsstaat. Bin gespannt was als Nächstes kommt.

    • Unsere Diktatur

    • Wer so einen “ unser Rechtsstaat “ hat braucht keine Feinde mehr !

  • Entzug des passiven Wahlrechts bei:

    – Veruntreuung öffentlicher Finanzmittel
    – Betrug, Lügen im Parlament
    – Erlassen von verfassungswidrigen Gesetzen und Verordnungen
    – Falschaussage in Ausschüssen wider besseren Wissens

    danach könnte man evtl. über Volksverhetzung nachdenken, da dass ein gummiartiger § ist.

  • Ich denke, die AfD kann man nicht mehr verbieten.
    Isch over.

  • Prüfung wg. Volksverhetzung und auf Verfassungstreue!
    Fangt damit bitte mal bei der Wahl in Berlin an😖

  • von Gewaltanwendung einmal abgesehen: Wo unterscheiden wir uns noch von der Diktatur Russlands bezüglich des Verbots der Opposition?

  • Zäsur = “Auf einem Straßenfest in Dielheim soll ein 16-jähriger Afghane einem 17-jährigen Deutschen unvermittelt in den Rücken.“

  • Dann müsste als erstes die Linkspartei verboten werden.
    Es zeigt sich mal wieder, dass die Altparteien ein absolutes Problem mit der Demokratie haben.

  • Und am selben Tag die Meldung, dass auch Manfred Weber die Brandmauer für falsch hält. SPD und Union müssen endlich erkennen, dass ihre Zeit abgelaufen ist – aus eigenem Verschulden.
    Aber natürlich stemmen sie sich mit aller Macht, die sie noch haben, dagegen, am verzweifelten die SPD.

  • Was aus der SPD kommt, hat kaum noch demokratische Legitimation. Die Grünen können das ein wenig aufbessern, aber schon die Linken sind selbst verfassungsfeindlich. Und mit denen paktiert Rot-Grün sogar. Die Union weiß, dass dem Verfahren Legitimation und Erfolg fehlen würde und kratzt immer lauter selbst an der Brandmauer. Hubig, lass stecken.

  • Und ich dachte mit ihrer Vorgängerin sei der Boden erreicht… Das war wohl ein Irrtum, es geht offenbar noch schlimmer…

  • Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat die Wahl des AfD-Politikers Tobias Rausch zum Landtagspräsidenten von Sachsen-Anhalt als „Zäsur“ bezeichnet und erneut eine Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens gefordert.

    Es wird Zeit dieser Partei die Zulassung wegen Tätigkeiten die freiheitliche Ordnung der BRD gefährden zu veranlassen, das heißt sie zu verbieten.

  • Die reine Panik. Daß man mit derartigen Forderungen nur seiner eigenen Partei schadet, darauf kommen Leute wie Frau Hubig einfach nicht…

  • “ Die Partei wolle Kinder von Flüchtlingen in Sonderklassen unterrichten und auch Kinder mit Behinderung getrennt beschulen“

    wo ist nun das Problem ? Obwohl sich Deutschland mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2009 dazu verpflichtet hat, ein inklusives Schulsystem aufzubauen, lernen weiterhin mehr als die Hälfte aller Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an speziellen Förderschulen !

  • Rechte Parteien und Konservative gibt es in allen Ländern der Welt. Ich weiß ja nicht was die Frau Hubig für Pläne hat aber durch Einwanderung wird die Situation nicht besser. Am Ende werden sich die Reichen in die Schweiz absetzen, weil Sie es können, so viel ist sicher.

  • Ich kann es nur immer wieder schreiben. Wie sehr ich diese Partei, die ich 40 Jahre gewählt habe mittlerweile doch verachte. Wer hier den Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung verlassen hat, drüber lässt sich streiten. Meine Stimme jedenfalls nie wieder für die SPD.

  • „Kinder von Flüchtlingen in Sonderklassen unterrichten und auch Kinder mit Behinderung getrennt beschulen“
    Das wäre auch richtig, weil zielgruppengerechter unterrichtet werden kann, wenn sie die entsprechende Leistung bringen können sie immer noch die Klasse wechseln 👨‍🎓

  • Könnten davon Berliner landesverbände der potentiellen Regierungskoalition betroffen sein?

  • Die Parteien der üblen Nachrede und Meinungsbeschränkungen sollten verboten werden ☝️

  • Ja, dann sollen sie jetzt mal endlich losmachen mit dem Verbotsverfahren. Das ganze Angemahne wird langsam auch stereotyp, jeder hat das doch nun gefühlt dreimal gefordert. Merken die es nicht, dass es langsam mal langweilig wird? Vielleicht sollte man es in eine Art Formalismus integrieren. In etwa: „Na, dann machs gut, auf Wiedersehen, grüß mal alle, und die AFD muss verboten werden.“

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