Wegen Beleidigungsverdacht
Hausdurchsuchung bei „Querdenker“-Lehrer verfassungswidrig
Ein verbeamteter Lehrer soll Ende 2021 bei einer „Querdenker“-Versammlung zwei Polizisten als „Scheißkerle“ und „Prügelbullen“ beleidigt haben. Das Amtsgericht ordnete daraufhin eine Hausdurchsuchung bei dem Mann an. Das Bundesverfassungsgericht erklärt dies nun für verfassungswidrig.
In einer kürzlich erfolgten Entscheidung urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass eine Hausdurchsuchung zur Ermittlung des Einkommens verfassungswidrig ist und mildere Mittel anzuwenden sind – zumindest wenn es um Ermittlungen zu Beleidigung geht.
Geklagt hatte ein verbeamteter Lehrer aus Baden-Württemberg. Er soll bei einer „Querdenker“-Demonstration Polizisten als „Scheißkerle“ sowie als „Prügelbullen“ bezeichnet haben. Gegen ihn wurde daraufhin aufgrund des Verdachts der Beleidigung von zwei Polizisten ermittelt. Das zuständige Amtsgericht ordnete im November 2021 die Durchsuchung der Wohnung des Beschwerdeführers zur Ermittlung seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse an.
Im Januar 2022 wurde der Beschluss vollzogen. Das Gericht wollte die Zahlungsfähigkeit des Mannes feststellen lassen, insbesondere um die Höhe des Strafmaßes festzustellen. Anfang des Jahres wurde das Strafverfahren gegen die Zahlung einer Geldstrafe eingestellt. Mit seiner Klage gegen die Hausdurchsuchung hatte der Mann dennoch Erfolg.
Das Bundesverfassungsgericht sieht die Durchsuchung als einen unzulässigen Eingriff an. Das in Artikel 13 des Grundgesetzes festgeschriebene Recht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung sei hier höher zu gewichten als das Interesse des Staates an der Feststellung des Einkommens. Im „Verhältnis zur Schwere der hier verfolgten Straftat“ sei die Durchsuchung unverhältnismäßig, so das Bundesverfassungsgericht.
Stattdessen seien mildere Mittel anzuwenden gewesen. Man hätte den Beschuldigten zunächst überhaupt nach seinen Einkommensverhältnissen befragen sollen. Dies hätte „mit realistischer Wahrscheinlichkeit zur Erlangung ausreichender Informationen zu seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen geführt“, so das Bundesverfassungsgericht weiter.
Doch auch, wenn der Beschuldigte keine hinreichenden Informationen geliefert hätte, wären weitere „weniger grundrechtsintensive Maßnahmen“ heranzuziehen. Bei dem verbeamteten Lehrer wäre darauffolgend eine Abfrage bei der Besoldungsstelle naheliegend. Weitergehend käme eine Abfrage bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und anschließende Bankanfragen in Betracht.
Und ? Welche Folgen hat dieses Urteil für die Beteiligten?
Wird jetzt gegen den Richter, der die Durchsuchung angeordnet hatte, wegen Rechtsbeugung ermittelt ? Oder wegen Amtsanmaßung ? Was ist mit den die Durchsuchung durchführenden Polizisten ? Auch die haben sich ja dadurch an ihrem Amtseid vergangen. Hat das für die Folgen ?
Falls nein, ist dieses Urteil letztlich wertlos, weil es für die Täter völlig risikofrei ist, bei der nächsten Gelegenheit wieder genauso zu verfahren.
Na ja, immerhin ein Anfang
Nachtrag – hierbei handelt es sich eindeutig um eine Machtdemonstration. Und keinen Rechtsstaat
Clavan.
Und? Es wird – genau, wie all die anderen verfassungsrechtlich illegalen Handlungen der Ampel – keinerlei Folgen nach sich ziehen.
Ich habs immer gesagt: unser Rechtsstaat funktioniert tadellos – machmal😂
Der „Rechtsstaat“ funktioniert nur dann, wenn Politiker beleidigt werden, gegen politische Anordnungen protestiert wird und man es wagt, die hochheilige linksextemistische Ampel zu kritisieren.
Ansonsten ist man verloren
Gibt es irgendwo einen Journalisten, der den Richter fragt, ob er sich vorstellen kann, WARUM so vorgegangen wurde, und ob er sich an Zeiten erinnern kann, in denen genau so vorgegangen wurde?
Hausdurchsuchungen sind immer stärker zu einem Disziplinierungsmittel eines übergriffigen Staates gegen unliebsame Meinungen geworden. Möglich ist dies durch die Gleichschaltung von Justiz und Verwaltung durch das Altparteienkartell.
Dieses Urteil hätte jeder fällen können oder sogar müssen, der mal einen Grundkurs in Staats- und Verfassungsrecht oder Allgemeinem Verwaltungsrecht besucht hat. Dass ein Amtsrichter unter solchen Umständen einer Hausdurchsuchung zustimmt, kann nur als vorsätzlicher Rechtsbruch und damit als Rechtsbeugung gewertet werden.
Aber immerhin gut, dass das Bundesverfassungsgericht die Unrechtmäßigkeit auch erkannt hat.
Das ist schon lange keine DDR 2.0 mehr, das ist Nordkorea.
Falsche Anschuldigung einer Straftat !!! Das liebste Bullenspielzeug !!
Polizisten ist eine ALLGEMEINBEZEICHNUNG solange nicht ein bestimmtes Revier oder bestimmte
Polizisten gemeint sind – kann sich kein Polizist angesprochen fühlen. Es sei den zwei passt der „Schuh“
Und ich glaube auch nicht, dass ein Richter das unterschrieben hat.
Arglistige Täuschung im Rechtsverkehr nennt man solche Scheine, wo die Justizangestellte sich selbst
bescheinigt – diktiertes richtig abgeschrieben zu haben.
Und etwas anderes stimmt auch nicht – Das Strafmaß wird von der StA mittels Strafbefehl festgelegt.
Gerichte folgen diesen – ungeprüft !!
Einfach Hausdurchsuchung, vorher den Beschuldigten überhaupt nicht nach seinen Einkommensverhältnissen befragt?
Boa! Menschenrechtsverletzung, ick hör´ dir trapsen!
Mal eine Frage an das Apollo Team – warum bringen sie überhaupt solche Beiträge, wenn sie die
Realität durch Kommentare dabei ausblenden? Wenn ich die zwei freigeschalteten Kommentare
bewerte, könnte ich den Eindruck gewinnen – sie wollen ihre Leser für Dumm verkaufen. MfG