Gesäß von öffentlichem Interesse
Ab wann ist „das bekleidete Gesäß“ oder „die bekleidete weibliche Brust“ sexuell? Und wer entscheidet das? Der Gesetzesentwurf von Stefanie Hubig wirft Fragen auf.
Der Gesetzesvorschlag von Justizministerin Stefanie Hubig kam genau zum richtigen Zeitpunkt. Kaum ein Thema ist so sensibel wie das Sexualstrafrecht. Wie kann man besser gewährleisten, dass die Debatte über neue Strafvorschriften klug und besonnen geführt wird, als inmitten eines großen öffentlichen Sex-Skandals um zwei TV-Stars? Hubig hat diese Aufmerksamkeit sehr bewusst ausgenutzt, um ihren Gesetzesvorschlag in den Bundestag und unter die Leute zu bringen. In einem Instagram-Video des offiziellen Accounts des Bundesjustizministeriums stellte Hubig ihre Deepfake-Offensive mit ausdrücklichem Bezug auf die Debatte um die Vorwürfe von Collien Fernandes vor; letztes Wochenende trat sie mit Collien Fernandes in derselben Talkshow auf.
Die Opfer bekommen ein nettes, fotogenes Gesicht und Demos, die Gesetzesänderungen fordern. Die Täter bekommen auch ein Gesicht – von einem unrasierten Schauspieler, der schon immer überdrehte, peinliche Witze gemacht hat und nur noch durch seine Anwälte kommuniziert, ohne die Kernvorwürfe abzustreiten. Dieser Gesetzesentwurf wird nicht mehr mit der nötigen Distanz betrachtet, die für so folgenschwere politische Vorhaben eigentlich angemessen wäre. Man bekommt eher den Eindruck, dass hier ein Einzelfall politisch zumindest mit abgehandelt wird, der eigentlich für die Gerichte bestimmt ist. Wobei – zu einem Gericht muss er es erst einmal schaffen. Aktuell scheint der Fall in Zuständigkeitsstreitigkeiten der spanischen und deutschen Staatsanwaltschaften festzustecken.
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Während es gerade zum guten Ton in der politischen Gesellschaft gehört, sich von einer Seite ausdrücklich und umfassend zu distanzieren und der anderen Solidarität zuzusprechen, muss man damit rechnen, dass in diesem Gesetzgebungsverfahren die Außenwirkung wichtiger sein wird als der angemessene Ausgleich der widerstreitenden Interessen. Jede Milderung wird in diesem Shitstorm wie eine Zusammenrottung mit Sexualstraftätern aufgefasst werden. Und wer will das schon? Merz ist seinen Ruf als Schutzpatron der ehelichen Vergewaltiger seit 1997 noch nicht los. Es wird also wahrscheinlich nicht genauer hingeguckt bei dem neuen Paragrafen 184k Strafgesetzbuch, den Hubig noch durchs Kabinett bringen muss.
Dabei wäre das sehr notwendig. Dankenswerterweise ist der Journalist Benjamin Stibi an den Vorschlag gelangt und hat ihn auf X veröffentlicht, sodass wir das nun tun können. Da das Strafmaß „nur“ eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe und nicht die öffentliche Kastration auf den Marktplätzen dieser Nation vorsieht, steht die Regierung jetzt schon auf dünnem Eis. Will man die Männer wirklich so leicht davonkommen lassen? Obwohl die Arschloch-Vermutung gilt?
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Der vorgeschlagene neue Paragraf 184k StGB bringt die gleiche bittere Ironie mit sich wie schon die Forderungen nach einer Klarnamenspflicht. Denn auf die Vorwürfe gegen Ulmen würde auch dieser Paragraf keine Anwendung finden. Wie Collien Fernandes klargestellt hat und sämtliche Medien richtigstellen mussten, hat Ulmen keine Deepfake-Bilder oder -Videos angefertigt.
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Das sollte man vielleicht nicht zu laut sagen, sonst spitzt Hubig ihren ohnehin schon harten Gesetzesvorschlag noch weiter zu. Was man bei der Diskussion über den Sinn oder Unsinn einer Strafbarkeit der Herstellung und Verbreitung von Deepfake-Pornografie – befeuert durch vermeintliche Vorwürfe gegen Ulmen, die widerlegt sind – fast gar nicht mitbekommt, sind zwei neue Nummern, die mit der aktuellen öffentlichen Diskussion gerade eigentlich gar nichts zu tun haben. Böse Zungen könnten jetzt behaupten, dass sie gewissermaßen untergeschoben werden.
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Nummer 2 des ersten Absatzes würde die Herstellung von Bildaufnahmen, „die unbekleidete Genitalien, das unbekleidete Gesäß oder die unbekleidete weibliche Brust einer anderen Person“ abbilden, unter Strafe stellen. Die Nummer 3 tut das Gleiche für die bekleideten Genitalien, Gesäße oder weiblichen Brüste, sofern dies in sexueller Weise geschieht. Absatz 3 stellt klar, dass die Tat grundsätzlich nur auf Antrag verfolgt wird; Strafverfolgung von Amts wegen soll aber auch bei öffentlichem Interesse möglich sein.
Das liest sich im Gesetzestext so schön und selbsterklärend. Man stellt sich die ekligen Spanner vor, die in Frauenumkleidekabinen lauern und nichtsahnende Frauen fotografieren, um mit den Bildern Gott weiß was anzustellen. In Japan und Korea sind Männer, die versteckte Kameras in Toilettenkabinen und Bädern anbringen, ein großes Problem. Die wären in Deutschland so richtig dran.
Doch wenn man die offensichtlichsten Fälle mal beiseite lässt, wird man sich schnell klarmachen müssen, wie schnell man sich nach diesem Vorschlag strafbar machen kann. Bereits systematisch wirkt die Nummer 3 fehl am Platz zwischen Deepfake-Pornos oder der unbefugten Abbildung sexueller Handlungen. Hat es wirklich einen vergleichbaren Unrechtsgehalt, ob jemand auf der Straße einen Jogger von hinten fotografiert, um das Foto zum privaten Gebrauch in seiner Bildergalerie aufzubewahren, oder ob jemand mithilfe von KI von einer Freundin realitätsgetreue Pornos anfertigt, um sie als vermeintlich echt an Dritte zu verschicken? Ist es genauso verwerflich, am Strand Fotos von einer Frau im Bikini zu machen und sie an einen Kumpel auf Telegram zu schicken, wie wenn man seinen Partner heimlich beim Sex filmt, um es später gegebenenfalls als „Revenge-Porn“ einsetzen zu können?
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Ich kann grundsätzlich jeden nachvollziehen, der sagt, dass ihm das Wissen unangenehm wäre, dass jemand sich einen auf seine Po-Fotos runterholt. Nur kann das Gleiche auch mit Fußbildern passieren – die sind aber nicht strafbar. Die Journalistin Annelie Kaufmann kommentierte in der LTO sehr passend, dieses Gesetz würde Frauen in ihre Einzelteile zerlegen. Was strafbar sein soll und was nicht und wie sehr, erscheint sehr zufällig und keiner wirklichen Logik zu folgen. Man schmeißt vielmehr alles, was man eklig und geschmacklos findet, in einen Topf und hängt das scharfe Schwert des Strafrechts darüber.
Absatz 4 will Entwarnung geben: Das alles soll dann doch nicht strafbar sein, wenn die Handlung „in Wahrnehmung überwiegender Interessen“ erfolgt, namentlich etwa Kunst, Wissenschaft, Forschung, Lehre oder der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens. Der Paragraf 86 Strafgesetzbuch hat eine solche sogenannte Sozialadäquanzklausel auch, die beinahe identisch lautet. Die zaubert der Gesetzgeber offenbar jedes Mal aus dem Hut, wenn er weiß, dass seine Strafnorm eigentlich viel zu weit ist. Dieser arme Absatz scheitert aber als letzte Bastion des Bestimmtheitsgrundsatzes kläglich. Wenn man etwa einen winkenden Lauterbach abbildet, um die Strafjustiz zu kritisieren, kann er einen auch nicht mehr retten.
So wirklich Sinn ergibt Absatz 4 auch von der anderen Seite betrachtet nicht. Wenn man sich einen Fall nach Nummer 3 nimmt, also das Fotografieren der genannten bekleideten Körperteile, muss dies in sexuell bestimmter Weise und unbefugt geschehen sein, sonst ist Absatz 1 gar nicht einschlägig. Wie kriegt man das zu einem Fall von Wissenschaft oder der Lehre gedreht? Wenn der Täter notgeil, aber auch Arzt ist und das Brustfoto nach seiner eigenen Befriedigung auf seltsame Knötchen untersucht, die man eventuell durch die Bluse sehen kann? Das wird wohl kaum überwiegen. Auch hier zeigt sich wieder, wie zusammengewürfelt der Vorschlag ist.
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Sollte der Paragraf 184k Strafgesetzbuch so oder vielleicht sogar noch schärfer in Kraft treten, können wir uns auf viel interessante Rechtsprechung gefasst machen – und noch mehr Rechtsunsicherheit. Werden wir doch einmal kurz polemisch, nur so zum Spaß. Wenn man einen Halunken erwischt, der das bekleidete Gesäß einer anderen Person fotografiert hat, kriegt man ihn nur hinter Gitter, wenn man ihm nachweisen kann, dass er dies in „sexuell bestimmter Weise“ getan hat. Man kann ihm aber nicht in den Kopf schauen. Der Staatsanwalt wird also darlegen müssen, was an den Fotografien auf eine solche sexuelle Bestimmung zwingend hindeutet. Die Entscheidung bleibt dann am Ende beim Richter.
Aber besteht hier nicht das Risiko, dass eigene Vorlieben in die Entscheidungen einfließen? Dann dürfte es wahrscheinlicher sein, dass Täter mit Vorliebe für wohlgeformte Frauenbrüste mit ordentlicher Körbchengröße schuldig gesprochen werden, als solche mit ungewöhnlichem Ästhetikempfinden. Kann es Hintern geben, die so unansehnlich sind, dass kein Richter sich vorstellen kann, dass man das sexuell finden könnte? Wird man dann vom Staatsanwalt im Kreuzverhör zu seinen sexuellen Vorlieben vernommen? Eigentlich müssten dann doch Po-Analysen der Ex-Liebschaften vorgenommen werden. Werden dann eher Psychologen oder Playboy-Redakteure als Gutachter geladen?
Setzen wir doch mal früher an: Ab wann ist ein Körperteil eigentlich unbekleidet? Orientiert man sich bei der Brust ganz puritanisch an der Sichtbarkeit der Brustwarze? Bei den Dekolletés, die heutzutage so auf dem Markt sind, ist das eine relevante Frage, wenn man jemals wieder rechtssicher Fotos in der Öffentlichkeit machen will. Wer sich mal im falschen Stadtteil von Berlin in ein Viertel mit Schwulenbars verirrt hat, wird auch wissen, wie beliebt in gewissen Szenen Lederhosen mit ausgeschnittenem und entblößtem Hintern sind. Überhaupt muss man hier mal die Frage einwerfen, was überhaupt eine weibliche Brust ist. Das Fotografieren von männlichen Brüsten ist ja nicht strafbar – kommt es dann auf die Geschlechtsidentität des Opfers an?
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Wie ist das bei stillenden Frauen? Gilt die Brust als unbekleidet und damit per se strafbar, oder ist sie durch das Baby gut genug verdeckt, sodass der Täter damit davonkommt, selbst wenn er einen seltsamen Fetisch hat? Da wäre man dann wieder bei den Strafbarkeitslücken. Um das Glas mal als halbvoll zu betrachten, würde ich sagen: Dieser Gesetzesvorschlag bietet auch Grund zur Freude. Zumindest werden wir jetzt erfahren, was unser Justizsystem so anturnt.
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„Nur auf Antrag“ ist im Zeitalter von staatlich geförderten Meldestellen doch ein Hohn. Die Gesetzentwürfe der Wirdemokraten mit schwammigen Definitionen und zunehmender Ausweitung auf Alltagsrealität machen zunehmend die Bevölkerung zum Täter.
Der Staat verhält sich gerade wie die Kirche im Mittelalter: Je niederschwelliger der Begriff der Sünde gehängt wird, umso mehr Sünder, umso mehr Druck und umso mehr Macht über die Schäflein hat die Kirche.
Ach was. Die Gläubigen müssen bloß bei jeder Predigt… ehm… Tagesschau einfach genau aufpassen. Da wird’s ihnen schon erklärt, was die Sünde ist — und was die Rettung bringt.
Diese ganzen NGO‘s müssen ja irgendwo in Erscheinung treten, um ihre Zuwendungen zu sichern. Würde man diese Finanzierungen stoppen, hätten wir weniger Probleme und die Justiz könnte sich um wichtige Verfahren kümmern.
Nicht auszudenken. Wovon sollen dann bitte schön ein paar Millionen haltungstarken Zeitgenossen und natürlich -genossinnen leben? Etwa, wie Alice Weidel zu denen mal meinte, arbeiten gehen?! Nicht auszudenken!
Wieso werden eigentlich nur Frauen bezüglich sexueller Belästigung geschützt? Mir ist einmal aufgefallen, dass mir eine Frau hinterhersah. Ob sie dabei auf meinen Popo geschaut hat, kann ich aber nicht genau sagen.
Eben das bildest du dir vielleicht nur ein.
Wunschtraum
Stellen Sie sich mal Ihre Aussage vor, wenn ich hier als Frau kommentiert hätte und berichten würde, jemand hätte auf meinen Hintern geschaut. Einbildung? Wunschtraum?
Alle unter eine Burka, dann ist die Diskussion schnell beendet.
Dann finden Idio… was neues.
Sie brauchen die Macht, sonst sind die ja nichts wert.
Schlagzeile: TAG24: Collien Fernandez streicht „Ulmen“ aus ihrem Namen.
Ein Ereignis das die Welt bewegt? Folgende Schlagzeile aber dürfte die deutsche Fußballwelt bewegen:
WEB.de: Umfrage zeigt deutlich: Deutsche haben keinen Bock auf die WM.
Frage: Hat Fußball seinen Höhepunkt überschritten und befindet sich auf dem absteigenden Ast?
@Ulf Palinger Frage: Hat Fußball seinen Höhepunkt überschritten und befindet sich auf dem absteigenden Ast?
Antwort:Nach dem Spel gestern gegen Hertha und deren Ausschreitungen,
wundert es mich nicht!!! 🙁
Die Frage passt gut zum Artikel:
Sich 22 schwitzende, junge Kerls in kurzen Buxen beim Sport zu beglotzen – das scheint ok zu sein, so lange man kein Foto davon macht. Oder so. Wer weiß das schon genau.
Aber das „Balla trete, Bumm e matt!“ nicht mehr der Deutschen liebster Intellektspiegel sei, dass würde ich ins Reich der Fabeln verweisen.
Juristisch betrachtet bietet ein solches Gesetz wiederum zu viel „Ermessensspielraum“ für Staatanwälte und Richter.
Somit werden Opfer wieder zu Tätern, und umgekehrt.
Man will kein „schwarz-weiss“, eher regenbogenfarben…..
§ 184k hat dieselbe Qualität wie die Unterstrafbestellung eines Politikers. Das Strafrecht schützt sie auch ohne Regelung. Aber manche scheinen etwas besseres zu sein.
Ein sehr schöner Artikel, Danke! Diese öffentliche, empörte und schnell urteilende Gesellschaft merkt ja gar nicht, wie weit sie sich von der zivilisierten Gesellschaft entfernt hat und selbst ins Mittelalter zurückversetzt hat. Diesen organisierten Demos fehlen eigentlich nur noch die Fackeln und Heugabeln. Und Johnny Depp ist ein Held, der den Woken locker den Finger zeigen kann…
Ohne den Gesetzentwurf genau zu kennen.
Es braucht eine Antwort auf die Möglichkeiten, die KI Bildgenerierung bietet.
Wenn jeder Depp die KI anweisen kann:“ Hier hast du ein paar Bildvorlagen, mache daraus ein neues Bild, auf diese oder jene Art und Weise“ dann hast du nicht den einen Weirdo, der mit photoshop sein Lieblingsmodel oder die Nachbarin auszieht, sondern eine ganze Horde von Leuten, die sich zu übertreffen versucht.
Ganz einfach, mit ein paar klicks und „Regieanweisungen“.
Auf dieses Problem braucht man Antworten.
Natürlich könnte man auch Gesetze machen, die dem Unkraut das Wachsen verbieten. Ich schätze aber, dass man Unkraut auf diese Weise nicht vom Erdenball wird tilgen können.
Mit der KI ist es m.M. nach so: Nu is‘ sie halt da!
Man hätte sich den Geist genauer anschauen sollen, BEVOR man ihn aus der Flasche gelassen hat. Zurückstopfen kann man den nur im Märchen.
@Satis est
Es geht nicht um den Ban von Technologie an sich.
Sondern um die Verwendung dieser.
Man kann mit KI sicher auch beeindruckende Kunst erschaffen (die auch Nacktheit einschließt, wie zB Bilder griechische Statuen & Skulpturen).
Wenn das aber ohne das Einverständnis der „Vorlage“ geschieht, ist das ein Problem.
Ich hab das Problem schon verstanden und gebe ihnen ja auch recht. Es ist sogar noch viel essentieller und weitergehender als „nur“ gefakte Sexbilder.
Man bekommt es aber nicht mehr eingefangen. Sie sehen ja, wie absurd der Versuch gesetzlicher Regelung sich zwingend darstellt.
Das Riesenproblem ist m.M. nach, das Bild- und Filmerzeugnisse als wichtiger „Ankerpunkt für Realität“, so will ich es mal nennen, schlicht entfallen. Es sind keine „Dokumente für Geschehenes“ mehr.
Ich bin kein Informatiker, aber das Einzige was in m.M. helfen würde, wäre eine Art „forensische Datenanalyse“ eines jeden Bildes, um in seinen Datenstrukturen Hinweise auf KI-Erzeugung nachzuweisen oder auszuschließen. Was noch nicht die Tatsache berücksichtigt, das JEDES digitale Bild- & Filmerzeugnis ohnehin zwingend digital bearbeitet werden muss bzgl. Luminanz, Chrominanz & Schärfe. Das sind so die Basics, zzgl. alles on top. D.h. dieser „digitale Lackmus-Test wird ja immer Ausschläge anzeigen.
Das wird den oftmals jungen Frauen, die sich einer äußerst riskanten Schönheits-OP (dem sogenannten „Brazilian Butt Lift“) unterziehen, überhaupt nicht gefallen. Diese Damen legen es ja geradezu darauf an, sexuell zu provozieren und schwenken ihren gepimpten Poppes gerne vor jeder Kamera, um diese Machwerke danach publikumswirksam bei Instagram oder Tik Tok hochzuladen und auf möglichst viele Likes zu hoffen.
Wenn man ihnen durch Fotografieren bzw. Filmen ihren Wunsch nach Aufmerksamkeit erfüllt, macht man sich auch dann strafbar?
Es geht mittlerweile auch ohne OP, es gibt schon diese high waste Popo Lift Leggings… Die dürften dann wiederum auch nicht mehr verkauft werden weil die Kundinnen die ja auch anziehen und jeder den Popo sehen kann… 🤔
Und wo bleibt ein passender Paragraph der genau auch das Gegenteil unter Strafe setzt???
Denn wenn man schon per Zwang den Staatsfunk bezahlen muss, will man nicht mit Anblicken bestimmter politischer Vertreter visuell belästigt und auch noch akustisch terrorisiert werden, würden manche sagen.
Welche Relevanz hat ein Rosenkrieg von Möchtegern Promis für die dt. Gesellschaft??? KEINE!!!
Welche Relevanz hat es aber für den usurpatorischen Parteienadel???
ENORMES Mittel zur Einschüchterung, Kontrolle, Restriktion und Sanktionierung würden manche erwidern.
Der Fakt das vieles WIEDER auf Lügen basiert, ist man seit 2008 gewohnt als ReGIERungsvertreter „garantierten“ ihre Spareinlagen sind sicher.
Es folgten dann
2011 Fukushima Lüge bzgl. Tote der den Energiekollaps beschleunigte
2015 Wir schaffen das und Klimarettung (Pariser Abkommen)
2020 Es gibt keine Lockdowns
2021 Der Pieks ist quasi nebenwirkungsfrei
2022 NS2 der Russe wars
2025 Links ist vorbei, Am ersten Tage meiner Amtszeit…
„Denn wenn man schon per Zwang den Staatsfunk bezahlen muss, will man nicht mit Anblicken bestimmter politischer Vertreter visuell belästigt und auch noch akustisch terrorisiert werden…“
Auf der aktuellen Startseite von Apollo News finden sie Kubicki, Hubig, Pantazis, Schulze, etc.
Ihre Aussage ergibt keinen Sinn, wenn Sie auch ohne Zwangsbeitrag hier lesen und kommentieren.
„Lederhosen mit ausgeschnittenem und entblößtem Hintern“
Liebe Elisa. Das sind keine Hosen mit ausgeschnittenem Hintern sondern sogenannte Chaps. Die haben die Cowboys ÜBER ihren Jeans getragen wenn sie den ganzen Tag auf dem Pferd gesessen haben um die Jeans zu schonen. Das die Schwulen Szene auf die eigentlich darunterliegende Jeans verzichtet ist ein anderes Thema.
Aber nur weil die Jeans von den armen Kindern in Bangladesch genäht werden!
Ich bin mit dafür das Frauen in Deutschland Burka tragen müssen , dann gibt es keine Probleme mehr und die Justiz kann sich mit richtigen Straftaten beschäftigen
„Ich bin mit dafür das Frauen in Deutschland Burka tragen müssen , …“
In ein paar Jahren ist es so weit, keine Sorge.
Auf die Burka noch eine Burka!
Wäre es nicht zwingend erforderlich verbindlich vorzuschreiben, auch als Mann einen Bikini am Strand zu tragen? Denn wer kann sagen, ob das Bild eines Mannes mit Vollbart, Brusthaaren und Bierbauch nicht auch eine weibliche Brust zeigt? Kann ja sein, daß sich diese Person als Frau versteht.
Vermutlich wäre es jedoch sinnvoller, in Zukunft nur noch mit einem einheitsfarbenem, aufgeblasenem, undurchsichtigem Ganzkörperkondom rauszugehen.
Ich brauche keine Fotos. Ich gehe heute wieder zur beliebten Joggingstrecke in einer grossen Stadt und setze mich auf eine Bank. Bei den Klamotten weiss ich nicht ob ich Pornodarsteller sehe oder Läufer.
Wow, Frau David, was für ein Text! Juristin und Kolumnistin in Personalunion, wunderbar… Bzgl. des „Sachverhaltes“ Ich wusste ich allerdings nicht, ob ich lachen oder weinen sollte.
Das nächste Gesetz dieser Justizministerin, die sich so sehr um das Privatleben der Bürger befleißigt, während sie ihr eigenes konsequent im Unbekannten belässt, ist schon „auf der Zielgeraden“, wie sie selbst sagt: Der Missbrauch des Familienrechts als Strafrecht. SPD-Ministerinnen sind eine Gefahr für die Demokratie und die Stabilität des Gemeinwesens.
Wenn ich mir so manches Gesäß in Leggins ansehe denke ich sofort an ein Weitwinkelobjektiv. Da fühle eher ich mich belästigt, Dazu ein Bauchfreies Irgendwas. Da bleibe ich lieber bei der Unterwasserfotografie…
Die Diskussion ist für den Po!
Der ganz da oben wird das richtige Urteil über sie sprechen.
Solche können weg und ihr leben lang Buse tun!
Das Gesäß wird zum Risikofaktor, wenn ihm plötzlich Ohren wachsen und es unvermittelt an Rednerpulten im Bundestag, Pressekonferenzen oder auch in Talkshows auftaucht. Wenn es dann auch noch versucht zu reden…
Ermutigen wir sie doch mit den Worten: „Mutig ist, wer Dünnpfiff hat, und trotzdem furzt.“
Alle Frauen in Säcke, Gitter vors Gesicht, Bilderverbot, getrennte Abteile.
Dann ist Schluss in der Religion des Friedens.
Frau Hubig hates zwar irgendwie zum Abschluss des Jurastudiums mit Staatsexamen geschafft, aber das war es dann auch schon! Keine Ahnung von irgendwas und ihre „Gesetzesvorlagen“ sind alle für die Tonne! Aber hey, bei dieser Regierung normal!
Tja, wer entscheidet das ?
Natürlich in letzter Konsequenz immer überwiegend linksgrün- und queer-versiffte „Richter“ und „Richterinnen“, besser linksideologische Aktivisten in der schwarzen Robe, die ihre ideologische Verbohrtheit und Bösartigkeit durch den ANSCHEIN von „Rechtsprechung im Namen des Volkes“ bemänteln, zum Nachteil und Schaden der betroffenen Männer.