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Soziale Medien

Gerichtsurteil: Facebook muss rechtswidrige Inhalte selbst suchen und löschen 

Die Grünen-Politikerin Renate Künast feiert vor Gericht einen Sieg gegen Meta. Das Urteil zwingt die Facebook-Firma, aktiv nach „sinngleichen Äußerungen“ zu suchen und diese zu löschen, wenn die Plattform von angeblich rechtsverletzenden Inhalten erfährt. Die alleinige Löschung gemeldeter Inhalte reiche nicht aus.

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Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Renate Künast konnte vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main einen juristischen Erfolg gegen den Social-Media-Giganten Meta verzeichnen. Das Urteil, das am Donnerstag gefällt wurde, zwingt Meta dazu, nicht nur auf Meldungen von Nutzern zu reagieren, sondern aktiv nach „sinngleichen Äußerungen“ zu suchen und diese zu löschen, sobald sie von rechtsverletzenden Inhalten erfahren.

Im Mittelpunkt des Rechtsstreits stand ein auf Facebook veröffentlichtes Falschzitat, das Künast irrtümlich den Satz zuschrieb: „Integration fängt damit an, dass Sie als Deutscher mal Türkisch lernen.“ Obwohl Künast bereits 2015 gegen die Verbreitung dieses falschen Zitats protestierte, blieb es immer wieder auf Facebook stehen, ohne gelöscht zu werden. Das Gerichtsurteil bedeutet nun, dass Meta nach einer Meldung nicht nur den gemeldeten Beitrag entfernen muss, sondern auch eigenständig nach Kopien solcher rechtswidrigen Äußerungen suchen und diese löschen soll.

Das Landgericht Frankfurt am Main hatte bereits im April 2022 Künast in der Angelegenheit recht gegeben, Meta wurde verpflichtet, nicht nur auf spezifische, von Künast gemeldete Inhalte zu reagieren, sondern proaktiv nach allen identischen oder im Kern gleichen Kopien zu suchen und diese zu entfernen. Meta legte Berufung gegen das Urteil ein und argumentierte, dass man nur für konkret gemeldete Inhalte haften könne.

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