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Düsseldorf

Gerichtsurteil: 17-jährige Schülerin darf im Unterricht keinen Niqab tragen

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied, dass eine 17-jährige Schülerin nicht vollverschleiert im Unterricht sitzen darf. Das würde die offene Kommunikation stören und zu einer erheblichen Einschränkung des Bildungsauftrags führen.

Vollverschleierung in der Schule stört den Unterricht, entschied das Gericht. (Symbolbild)

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Das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied am Mittwoch, dass eine 17-jährige Schülerin nicht voll verschleiert zum Unterricht in einer Berufsschule erscheinen darf. Wie die Rheinische Post berichtet, hatte die Schule dem Mädchen untersagt, einen Niqab zu tragen – einen Gesichtsschleier, der nur die Augen frei lässt. Sie und ihre Eltern hatten daraufhin einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt.

Das Verwaltungsgericht urteilte: „Die Schülerin ist nicht berechtigt, während der Teilnahme am Unterricht ihr Gesicht mit einem Niqab zu verhüllen.” Weiter heißt es: „Eine derartige gesichtsverhüllende Verschleierung verstößt gegen ihre gesetzlich verankerte Pflicht, daran mitzuarbeiten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann.“ Die Schülerin habe nicht ausreichend dargelegt, dass sie einem Gewissenskonflikt ausgesetzt sei, gegen ihre religiösen Überzeugungen zu handeln, wenn sie keinen Niqab trage. 

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Das Gericht urteilte, dass eine offene Kommunikation für den Unterricht in der Berufsschule bedeutend sei. Eine „freie Kommunikationsmöglichkeit zwischen Lehrkraft und Schülern sowie zwischen Schülern untereinander“ sei wichtig. Die nonverbale und verbale Kommunikation müsse jederzeit möglich sein. Vor allem zur Bewertung der mündlichen Mitarbeit sei es wichtig, dass man den Gesichtsausdruck der Schülerin sehen könnte, argumentierte das Gericht.

Die Vollverschleierung führe zu einer erheblichen Einschränkung des Bildungsauftrags. Wie das Gericht laut der Rheinischen Post sagte, sei der Eingriff in die Glaubensfreiheit wegen des Bildungsauftrags gerechtfertigt. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die Betroffenen könnten Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land NRW in Münster einreichen. 

Wie der Spiegel berichtet, ist die Regelung zur Vollverschleierung in den Bundesländern unterschiedlich, da schulische Bildung Ländersache ist. Im Mai hatte die Hamburger Regierung aus SPD und Grünen die Vollverschleierung in Schulen per Gesetz verboten. In Nordrhein-Westfalen gibt es keine explizite gesetzliche Regelung. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf argumentierte, dass es keine gesetzliche Neuregelung brauche, weil die bestehenden Regelungen ausreichen würden.

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110 Kommentare

  • Ja sollte eigentlich auch völlig normal sein !! Deutschland eben . Wer damit nicht wirklich klarkommt hat sich vielleicht am ende doch das falsche Land ausgesucht !!

    134
  • Sie kann doch im Iran vollverschleiert den Unterricht besuchen.

    118
  • Keine sorge, in 10 Jahren ist das Standart.

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  • Fuer mich sind diese Klagen ein weiterer Beleg dafuer, dass sich die Klaeger eben nicht in die bunte Republik integrieren wollen und das auch in der Zukunft nicht vorhaben.

    61
  • Sobald das in Paris auf den Laufstegen gezeigt wird, kippt das Urteil. Und wenn ich mir Marseille so anschaue, dauert das nicht mehr lange.

    61
  • 17-jährige Schülerin darf im Unterricht keinen Niqab tragen.
    Noch nicht, aber bald.

  • Und wer bezahlt den Rechtsstreit? Schätze mal der Steuerzahler.

  • Die Dame sollte ihren Wohnsitz in ein Land verlegen, in dem sie Ihren Fetisch legal ausleben kann.

  • Ein weiterer, viel gewichtiger Grund, aber in unserem „Bildungssystem“ vermutlich ohne Belang mittlerweile: Es könnte sich ja in der Anonymität darunter bei Klausuren der/die Bekannte befinden, welche im entsprechendem Fach gute Noten aufzuweisen hat und somit eine unberechtigte Begünstigung für Unbedarfte darstellt, schlicht Betrug.

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  • Erstaunlich!

  • Das wäre ja noch schöner. Irgendwo hört der Spass auf.

  • Bei allem Verständnis, aber irgendwo hört der Spaß auf! Diese Zugereisten haben sich UNSEREN Gepflogenheiten anzupassen und NICHT umgekehrt. Wer das nicht akzeptiert, soll schnellstmöglich das Land verlassen, da er hier absolut nichts zu suchen hat. Basta!

  • WARUM möchte sie die Vorteile westeuropäischer Länder genießen, deren Möglichkeiten und Geld – und gleichzeitig leben wie in fundamentalistischen, islamischen Staaten?? Wäre sie nicht in einem Land wie z.B. Afghanistan besser aufgehoben?ß Dort wird i h r e Kultur gelebt!!

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  • Wenn ich bösartig wäre – was ich selbstverständlich nicht bin – würde ich sagen, daß bei einer vollverschleierten jungen Dame irgendwelche „Bildungsaufträge“ ohnehin nur reine Makulatur sind. Aber natürlich sage ich das nicht. Niemals nie nicht.

    Könnte es nicht so sein, daß bei der nächsten Mathematik-Arbeit der Onkel mit dem abgeschlossenen Mathematikstudium unter der Verschleierung hockt?

    Oder doch eher der mit dem Böllergürtel?

  • Wer seiner alten Heimat, aus welchen Gründen auch immer, dauerhaft den Rücken kehrt und sich eine neue Heimat (aus-) sucht, in der er dauerhaft heimisch werden möchte, dann akzeptiert er auch die Sprache, die Sitten und die Gebräuche seiner neuen Heimat. Das nennt man bereitwillige, eigenverantwortliche Intergration in die neue Heimat. Und diese funktioniert auch nur so!
    Es bedeutet NICHT, dass die neue Heimat ihre eigene Identität, ihre Sitten und Gebräuche verleugnen oder gar aufgeben muß, nur um die Intergration von Flüchtlingen und Zuwanderern zu „erleichtern“, damit diese in der neuen Heimat dann wieder in einer Parallelwelt nach dem Muster ihrer zurückgelassenen, alten Heimat weiterleben können. Eine derartige Einstellung auf beiden Seiten führt niemals zur Intergration, sondern nur zur Gefährdung bzw. Aushöhlung der inneren Sicherheit der neuen Heimat. Die Praxis läßt grüßen.

  • Warum ist die noch nicht verheiratet?

  • Religionsfreiheit gehört in die eigenen vier Wände und nicht in die Schule. Wenn ihr das nicht passt, dann zurück in das Land wo das gern gesehen ist. und Tschüß – Das ist der Islam wie er immer strärker Versucht unserne Alltag zu erobern.

  • Sie kann gerne das Land verlassen, wenn es ihr hier nicht passt. In Afghanistan gibt es als Steigerung sogar ein Sprechverbot für Frauen untereinander.

  • So ein Urteil macht Hoffnung, ich befürchte nur, es ist ein Einzelfall

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  • Vielleicht wäre da eine Remigration zielführender.

  • Soll sie sagen der Lehrer zeigt Karikaturen im Unterricht.

  • Mal nebenbei gefragt. Ausbildung ? In welchem Beruf möchte denn diese wandelnde „Zeltstadt“ arbeiten ? Mal abgesehen davon das die doch vermutlich alsbald als „Hausfrau“ werkeln darf. Im Grunde genommen ist das Geldverschwendung…

  • Welchen Beruf will sie denn vollverschleiert ausüben?
    Wie haben die Eltern die Prozess- und Rechtsanwaltskosten finanziert?
    Welche Staatsangehörigkeit bzw. Migrationshintergrund hat das Mädchen?
    Ich fürchte, gäbe es nicht die Diskussion um Diversität, hätten wir längst wieder Jungen- und Mädchenschulen.

  • ***Vermummungsverbot***

    gegoogelt

    „Unter einem Kostüm kann sich grundsätzlich „jeder“ befinden. Gerade bei einer Verkehrskontrolle sind Bürger verpflichtet, eine zweifelsfreie Identifizierung zu ermöglichen. In Deutschland gilt das sogenannteVermummungsverbot, welches in § 17a Versammlungsgesetz geregelt wird.03.09.2024“

    Habe mal beim Vorbeifahren an einem Jobcenter eine vermummte wahrscheinlich Frau gesehen.
    Ich gehe davon aus, dass der Jobcenter Mitarbeiter nicht kontrollieren darf, wer da wirklich hinter dem Gesichtsschleier ist, wegen Würde und so…..
    Da kann dann auch mal eine Cousine oder der!! Schwager im Gewand stecken.
    Ein Unding, rechtlich kann das so Nicht sein, dass der Bedürftige hust nicht zu identifizieren ist. Ich gehe davon aus, dass die JC Mitarbeiter immer mittels eines Fotos im Computer abgleichen, wer da gerade aufgetaucht ist.

    Wer so komplett verhüllt ist, ist faktisch vermummt.

  • Aus NRW
    Als Deutschlands erfolgreichste Verfolgerin von Steuerhinterziehern im April 2024 ihre Kündigung einreichte, beeilte sich ihr oberster Dienstherr, eine Versicherung auszusprechen. Auch ohne Anne Brorhilker sei die Aufklärung im Cum-Ex-Skandal gewährleistet, sagte Nordrhein-Westfalens Justizminister Benjamin Limbach (Grüne). Betreffende Stellen bei der Staatsanwaltschaft Köln würden sogar schneller besetzt als ursprünglich zugesagt.
    … Der erklärte nach seinem Amtsantritt gegenüber dem Landgericht Bonn, die Kölner Staatsanwaltschaft werde bis Jahresende fünf neue Cum-Ex-Anklagen vorlegen.
    – Noch gibt es keine einzige.
    https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/cum-ex/cum-ex-skandal-schonzeit-fuer-steuerhinterzieher-bisher-keine-neuen-anklagen/100091216.html?utm_source=sf&utm_medium=nl&utm_campaign=hb-eveningbriefing&utm_content=05122024&key=0031t00000PCh32AAD

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