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„Potsdam-Treffen“

Gerichtlich gemaßregelt: SWR übernahm Falschbehauptungen aus Correctiv-Bericht und verweigerte Korrektur

Der öffentlich-rechtliche SWR verbreitete monatelang völlig ungeprüft die Erzählungen von Correctiv - bis es ihm gerichtlich verboten wird. Sein journalistisches Versagen will der Sender im Nachgang noch verschleiern.

Von

Sendehaus des SWR in Stuttgart.

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Dem öffentlich-rechtlichen SWR ist gerichtlich die Verbreitung von Falschbehauptungen rund um das sogenannte „Potsdam-Treffen“ verboten worden, die der Sender unkritisch von Correctiv übernommen hatte. Die Kanzlei des Medienrechtsanwalts Ralf Höcker errang vor Gericht einen Sieg gegen die ÖRR-Anstalt.

In einem Artikel auf Basis der Correctiv-Geschichte hatte der SWR diverse Falschbehauptungen aufgestellt. So hieß es unter anderem, die Regierungsübernahme der AfD sei „anvisiert“ worden. Der in Potsdam besprochene Plan habe den Erlass „maßgeschneiderter Gesetze“ vorgesehen, mit denen „deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund ausgewiesen“ werden sollten, auch die Ausweisung von „unliebsamen Deutschen“ sei geplant worden, wenn sie sich zum Beispiel für Flüchtlinge einsetzen.

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Der Sender hatte irreführende Behauptungen und Wertungen des Correctiv-Berichts eins zu eins übernommen. „Erschwerend kommt hinzu, dass die Rundfunkanstalt vor der Veröffentlichung der Falschbehauptungen keinerlei Nachrecherchen zu den irreführenden Wertungen Correctivs vorgenommen hatte“, beklagt Dr. Carsten Brennecke, Rechtsanwalt der Kanzlei.

Auch, nachdem die Erzählung aus dem Hause Correctiv längst faktisch und rechtlich kollabiert war, hielt der SWR an den Irreführungen fest – monatelang. Erst, nachdem sieben Monate nach Erscheinen des Artikels eine Abmahnung an den Sender geschickt wurde, reagierte dieser, erklärt Brennecke.

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