Shirin Kreße
Gelbhaar-Skandal: Staatsanwalt ermittelt gegen Grünen-Politikerin wegen Verleumdung
Gegen den Grünen-Politiker Stefan Gelbhaar wurden falsche Vorwürfe erhoben, die ihn sein Bundestagsmandat kosteten. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen die Ex-Grünen-Funktionärin Shirin Kreße – sie soll die Anschuldigungen erfunden und eine eidesstattliche Erklärung gefälscht haben.
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Gegen den Grünen-Politiker Stefan Gelbhaar wurden falsche Vorwürfe erhoben, die seine politische Karriere zerstörten. Nun ermittelt die Berliner Staatsanwaltschaft gegen die ehemalige Grünen-Funktionärin Shirin Kreße (27) wegen des Verdachts der Verleumdung. Ein Anfangsverdacht sei bestätigt, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Zuerst hatte der Tagesspiegel berichtet.
Kreße, bis zu ihrem Rücktritt Fraktionschefin der Grünen in der Bezirksverordnetenversammlung Berlin-Mitte, soll sich beim RBB unter dem Pseudonym „Anna K.“ gemeldet und von angeblichen Grenzüberschreitungen Gelbhaars berichtet haben. Der Sender veröffentlichte daraufhin einen Bericht, der sich auf eidesstattliche Versicherungen stützte – doch diese entpuppten sich später als haltlos.
Kreße galt als gut vernetzt im linken Flügel der Partei. Zudem war zudem Sprecherin der Landesarbeitsgemeinschaft Feminismus und Mitarbeiterin des Grünen-Abgeordneten Ario Mirzaie.
Die Anschuldigungen hatten für Gelbhaar schwerwiegende Konsequenzen. Kurz vor der Bundestagswahl verlor er sowohl seinen sicher geglaubten Listenplatz als auch die Direktkandidatur in Berlin-Pankow. Er trat von Platz 2 der Landesliste zurück, nachdem der RBB die Vorwürfe öffentlich gemacht hatte. Obwohl er bereits als Direktkandidat für Pankow gewählt war, wurde die Abstimmung im Januar wiederholt. Julia Schneider gewann und bezeichnete ihre Wahl als „unwiderruflich“, obwohl eine Änderung der Direktkandidatur noch bis zum 20. Januar möglich gewesen wäre.
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Im Januar stellte sich heraus, dass der Hauptvorwurf gegen Gelbhaar frei erfunden war. Die angebliche eidesstattliche Erklärung lief auf den falschen Namen „Anne K.“ und eine nicht existierende Adresse. Shirin Kreße soll die gefälschte Erklärung verfasst und sich in Telefonaten mit dem RBB als „Anne K.“ ausgegeben haben. Den frei gewordenen Listenplatz übernahm Andreas Audretsch, ein enger Vertrauter von Robert Habeck. Gelbhaar spricht von einer gezielten „Schmutzkampagne“ gegen ihn und behauptet, Beweise dafür zu haben, dass die Vorwürfe aus dem Umfeld Audretschs orchestriert wurden.
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Sollte der Sender zahlen müssen, käme das Geld von denen, die GEZahlen. Ich gehöre nicht dazu. Ansonsten: warum keine Schadensersatzforderungen Richtung Grüne? Wird Herrn Gelbhaar bei Wohlverhalten ein Deal in Aussicht gestellt? Gelbhaar ist kein „Guter“, nur weil es ihn erwischt hat. Er ist ein Grüner.
Wie schon einmal geschrieben, Herr Gelbhaar ist nicht ernst zu nehmen, da immer noch Mitglied der Grünen. Die Grünen haben sich nicht entschuldigt und die Schadenersatzansprüche sollten sich eher gegen Shirin Kreße richten, da sie ja die falschen Anschuldigungen erhoben hat.
Aber da ist wohl nicht genug zu holen, nicht wahr Herr Gelbhaar? Hier wird der Überbringer der Nachricht zum Täter gemacht.
Auch erwarte ich Ermittlungen wegen des Vortäuschens einer Straftat durch Frau Kreße.
Wahrscheinlichlich 2 Wochen Fernsehverbot
Wie kann das sein?
Grüne sind doch ausnahmslos Gutmenschen.
Und Gutmenschen lügen nun mal nicht.
Deshalb glauben manche Wähler immer noch an eine Energieversorgung zu 100% aus Wind und Sonne, wie auch Kleinkinder an den Weihnachtsmann glauben.
Insofern ist die Affaire Gelbhaar sicherlich nur eine Hass-und-Hetze-Aktion von Rächts, höchste Zeit die Omas auf die Strasse zu schicken …
Heiner Geißler 1986:” Die Grünen haben eine faschistoide, elitäre Moral, weil sie selber bestimmen, ob ein Gesetz für sie Gültigkeit hat oder nicht. Eine solche Gruppierung ist eine Gefahr für die Bundesrepublik Deutschland.”
Ich glaube nicht daß diese Frau Kreße da allein gehandelt hat aber wahrscheinlich hat sie in ihrer geistigen Schlichtheit oder vor lauter Sendungsbewußtsein die Folgen ihrer Handlungen nicht bedacht. Das entschuldigt jedoch zu Null Prozent ihr Tun. Die Frage bleibt wie viele Sozialstunden sie nach einer eventuellen Verurteilung leisten muß und wenn ja wo?
Die Ermittlungen werden in die Länge gezogen und am Ende steht die Einstellung des Verfahrens. Das ist jetzt schon abzusehen. Der Wahlkampfmanager von Habeck, Audretsch war der Nutznießer dieser ganzen Affäre. Der RBB hat diesen Skandal erst durch seine Berichterstattung gefördert. Hier muss die Staatsanwaltschaft ansetzen. Es war eine Intrige bei den Grünen zugunsten von Audretsch.
Hausdurchsuchung? Um sechs Uhr in der Früh mit einem Sondereinsatzkommando? Immerhin wurde dich das „Wirken eines Politikers in erheblicher Weise beeinträchtigt“…? Im Grunde ultimativ.
Und der Kreße wird nichts passieren.
Maximal ein Klaps auf die Hand und ein „dududu, nicht noch einmal“. Das war’s
Wir leben in einer Falschebschuldigungskultur, in der Falschbeschuldiger fast immer komplett straffrei davon kommen während die Konsequenzen für die Falschbeschuldigten fatal und unwiderruflich ist.
Wenn Gelbhaar klar denken könnte, müsste er sofort aus der Partei austreten und die ganze Partei verklagen.
(G) = ein Verfassungsorgan (MdB) wurde angegriffen & in seinen Rechten eingeschränkt. Schaden: nicht zuheilen, weil die Demokratie beschädigt wurde. (PartG) = Bündnis 90/Grüne haben unterschiedliche Rechte als Parteimitglieder — können nach Vielfaltszielen politisch beschränkt werden (innerparteiliche Rechte). Bürger wissen nun nicht mehr, wen sie vor sich haben, wenn Kandidaten aufgestellt werden. Misstrauensquelle. (DA) = Abstimmungen nach Satzung & Präsenzprinzip können durch digital-mediale Absprachen nachträglich gekippt werden. DA ist eingeschränkt bzw, nicht gewährleistet. (P) = Transparenz und Pressefreiheit sind nicht gewährleistet, weil die Vorgänge verdeckt, getunnelt und überbrückt ausgeführt und kuratiert wurden. Zudem ist der RBB direkt (persönliche Verbindungen im Kreisverband und über die fehlinformierte Öffentlichkeit involviert. Fazit: Partei agier nicht mehr nach den Regeln von GG & PartG.
Der Fall Gelbhaar ist auch ein Fall „Grundgesetz (G)“, „Parteiengesetz (PartG),“ „Digitale Autonomie (DA)“ &„Pressefreiheit (P).“
Nach bisher öffentlichen Erkenntnissen waren für die Pankower Parteimitglieder verdeckte Absprachen in den Kreisverbänden Berlin-Mitte, Lichtenberg, Neukölln und im Bundesverband von Bündnis 90/Die Grünen ursächlich, die über Treffen & digitale Medien zustande kamen. Die Autonomie des Kreisverbandes Pankow von Bündnis 90/Die Grünen (nach §7 PartG) wurde „getunnelt“, um einen für Robert Habeck genehmen Kandidaten zu fördern.
Stefan Gelbhaar wurde als Verfassungsorgan (MdB) & als Kreisverbandsmitglied angegriffen. Er wurde gehindert, eine weitere Amtszeit als MdB rechtskonform, mit sehr eindrucksvoller Mehrheit zu erlangen.
Das neue „Vielfaltsstatut“ wurde als Einfallstor genutzt, um die nach §7 PartG bestehende Autonomie des Kreisverbands Pankow durch übergeordnete Zielabsprachen zu überbrücken.
Fortsetzung folgt.
1,7 Mio vom RBB ? Und wieviel von GRÜNEN-Partei ? Und wieviel von der Hauptverantwortlich Shirin Kreße ? Die muß auf jeden Fall persönlich zur Verantwortung gezogen werden und zu Millionen Schadensersatz verurteilt werden. Die kann ja versuchen, sich das Geld von der Mittäter-Partei „Die GRÜNEN“ zurück zu holen. Sie war es ja nicht Alleine.
Schadenersatzforderung?
Begründet?
Vielleicht konnte der RBB unbeabsichtigt einen „mutmaßlichen“ Schaden vom Volk abwenden?
„Staatsanwalt ermittelt gegen Grünen-Politikerin wegen Verleumdung“
Klingt solch eine Schlagzeile nicht ein wenig nach „Hass und Hetze“ oder nicht?
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Fragen über Fragen – und keine Antworten oder?