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Gerichtsentscheid

Geheimhaltung war „rechtswidrig“ – Habeck muss Unterlagen zum Atom-Ausstieg aushändigen

Das Wirtschaftsministerium weigerte sich, dem Cicero interne Unterlagen zur Debatte über den Atomausstieg zu veröffentlichen. Das war rechtswidrig, erklärte nun das Berliner Verwaltungsgericht. Cicero müssen die entsprechenden Dokumente vorgelegt werden.

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Vor über anderthalb Jahren, im Juli 2022, fragte der Cicero beim Bundeswirtschaftsministerium Akten zur jüngeren Atomkraftdebatte an. Doch das Ministerium rund um Ressortleiter Robert Habeck (Grüne) weigerte sich beharrlich, die Akten herauszurücken. Der Cicero entschied daraufhin, das Wirtschaftsministerium zu verklagen. Mit Erfolg: Nach nur zwei mündlichen Verhandlungen entschied das Verwaltungsgericht Berlin, dass das Verweigern der Akteneinsicht „rechtswidrig“ ist. Weiter erklärte das Gericht: „Der Kläger hat Anspruch auf Zugang zu den nicht offengelegten Unterlagen.“

Das Ministerium argumentierte über den gesamten Prozess, dass die Geheimhaltung der Akten geboten sei. Demnach hätte die Offenlegung interner E-Mails, Vermerke und anderer Dokumente „nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Beratungen“ innerhalb der Bundesregierung. Das Wirtschaftsministerium erklärte zudem, dass die Ampel einen dringenden „Bedarf an einem geschützten Raum“ habe. Dies sei unabdingbar für „strategisch-taktische und politische Bewertungen bzw. Positionierungen“. Dass der Ausstieg aus der Atomkraft bereits 2023 vollzogen wurde, sei irrelevant, so die Argumentation des Wirtschaftsministeriums.

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Öffentlich erklärt die Ampel immer wieder, dass der Atom-Ausstieg endgültig und unumkehrbar sei. Jegliche Debatten über die Atomkraft hätten sich erledigt. Die Juristen des Wirtschaftsministeriums sehen das aber offenbar anders. Aufgrund der Forderungen von Oppositionsparteien so wie dem Agieren des Auslandes sei die politische Debatte noch nicht vorüber, argumentierte man vor Gericht. Wie der Ausstieg konkret zustande kam, müsse demnach der Öffentlichkeit verborgen bleiben.

Der Prozess droht in die nächste Runde zu gehen

Das Verwaltungsgericht folgte der Argumentation nicht. „Die Unterlagen beziehen sich auf einen abgeschlossenen Beratungsprozess“, so der zuständige Richter James Bews. Und weiter: „Ihr Gegenstand ist die Entscheidung der Bundesregierung, einzelne Kernkraftwerke zur Gewährleistung der infolge des Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine gefährdeten Energieversorgungssicherheit in einem Reservebetrieb bzw. befristeten Streckbetrieb weiterzubetreiben.“ 

Außerdem heißt es in der Urteilsbegründung: „Das von der Beklagten in der mündlichen Verhandlung vorgebrachte Erfordernis, die von der Bundesregierung gefasste Entscheidung sowohl gesellschaftlich als auch gegenüber den internationalen und europäischen Partnern zu verteidigen, belegt den Abschluss ihres Entscheidungsprozesses, nicht aber das Vorliegen eines weiteren Beratungsprozesses.“ 

Das Wirtschaftsministerium muss dem Cicero nach diesem Urteil nun also zahlreiche Unterlagen zugänglich machen. Unter anderem soll es dabei auch um die Trauzeugenaffäre des ehemaligen Habeck-Staatssekretärs Patrick Graichen gehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Wirtschaftsministerium hat die Möglichkeit, binnen eines Monats Berufung beim Oberlandesgericht einzureichen.

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