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Notwehr oder nicht?

Frau wehrt sich mit Messer gegen sexuellen Übergriff durch Eritreer – jetzt steht sie vor Gericht

Bei einem sexuellen Übergriff durch einen 64-jähriger Eritreer am Bahnhof Kaiserslautern verteidigte sich eine 20-jährige US-Amerikanerin mit einem Messer, woraufhin der Mann starb. Nun soll sie wegen Körperverletzung mit Todesfolge vor Gericht.

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Ein 64-jähriger Mann aus Eritrea belästigte am Bahnhof in Kaiserslautern eine 20-jährige US-Amerikanerin, indem er ihr auf einer Rolltreppe an das Gesäß fasste. Die junge Frau, die in Kaiserslautern lebte, zog daraufhin ein Klappmesser. Nach einem verbalen Schlagabtausch in der Bahnhofsunterführung eskalierte die Situation. Die Frau führte Stichbewegungen in Richtung des Mannes aus, der zunächst zurückwich. Als der Mann sie am Arm packte, befreite sie sich und stach im selben Bewegungsablauf zu. Der Stich traf das Herz des Mannes, der kurze Zeit später verstarb.

Bei ihrer Befragung erklärte die US-Bürgerin, dass ihre Absicht bei den Stichbewegungen darin bestand, den Mann auf Distanz zu halten. Die Staatsanwaltschaft beschreibt den entscheidenden Moment wie folgt: Als der Mann ihren bewaffneten Arm packte, befreite sie sich und habe „im selben Bewegungsablauf einmal zugestochen“.

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Im Anschluss an den Vorfall entfernte sich die Tatverdächtige zunächst vom Bahnhof. Wenig später meldete sie sich jedoch freiwillig bei den Behörden in Landstuhl. Daraufhin wurde sie in Untersuchungshaft genommen. Inzwischen wurde die Beschuldigte aus der Haft entlassen.

Die Ermittler sehen nach Auswertung des Videomaterials sowie weiterer hinzugezogener Beweismittel keine Hinweise darauf, dass die Beschuldigte den Tod des Mannes beabsichtigte. Die Staatsanwaltschaft hat dennoch Anklage gegen die 20-Jährige erhoben, allerdings nicht wegen Mordes oder Totschlags, sondern wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Die Ermittler gehen davon aus, dass die Frau den Mann zwar verletzen, aber nicht töten wollte. Die Entscheidung über die Zulassung der Anklage und den Beginn einer möglichen Hauptverhandlung liegt bei der Jugendkammer des Landgerichts Kaiserslautern.

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