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Notwehr oder nicht?

Frau wehrt sich mit Messer gegen sexuellen Übergriff durch Eritreer – jetzt steht sie vor Gericht

Bei einem sexuellen Übergriff durch einen 64-jähriger Eritreer am Bahnhof Kaiserslautern verteidigte sich eine 20-jährige US-Amerikanerin mit einem Messer, woraufhin der Mann starb. Nun soll sie wegen Körperverletzung mit Todesfolge vor Gericht.

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Ein 64-jähriger Mann aus Eritrea belästigte am Bahnhof in Kaiserslautern eine 20-jährige US-Amerikanerin, indem er ihr auf einer Rolltreppe an das Gesäß fasste. Die junge Frau, die in Kaiserslautern lebte, zog daraufhin ein Klappmesser. Nach einem verbalen Schlagabtausch in der Bahnhofsunterführung eskalierte die Situation. Die Frau führte Stichbewegungen in Richtung des Mannes aus, der zunächst zurückwich. Als der Mann sie am Arm packte, befreite sie sich und stach im selben Bewegungsablauf zu. Der Stich traf das Herz des Mannes, der kurze Zeit später verstarb.

Bei ihrer Befragung erklärte die US-Bürgerin, dass ihre Absicht bei den Stichbewegungen darin bestand, den Mann auf Distanz zu halten. Die Staatsanwaltschaft beschreibt den entscheidenden Moment wie folgt: Als der Mann ihren bewaffneten Arm packte, befreite sie sich und habe „im selben Bewegungsablauf einmal zugestochen“.

Im Anschluss an den Vorfall entfernte sich die Tatverdächtige zunächst vom Bahnhof. Wenig später meldete sie sich jedoch freiwillig bei den Behörden in Landstuhl. Daraufhin wurde sie in Untersuchungshaft genommen. Inzwischen wurde die Beschuldigte aus der Haft entlassen.

Die Ermittler sehen nach Auswertung des Videomaterials sowie weiterer hinzugezogener Beweismittel keine Hinweise darauf, dass die Beschuldigte den Tod des Mannes beabsichtigte. Die Staatsanwaltschaft hat dennoch Anklage gegen die 20-Jährige erhoben, allerdings nicht wegen Mordes oder Totschlags, sondern wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Die Ermittler gehen davon aus, dass die Frau den Mann zwar verletzen, aber nicht töten wollte. Die Entscheidung über die Zulassung der Anklage und den Beginn einer möglichen Hauptverhandlung liegt bei der Jugendkammer des Landgerichts Kaiserslautern.

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176 Kommentare

  • Diese Frau war offenbar sehr aggressiv und ist bestimmt eine Rechte. Der Mann aus Eritrea ist natürlich das wahre Opfer. Wie Frau Merkel schon wieder sagte, haben wir eine Bringschuld bei der Integration. Der Mann hätte einfach mehr unterstützt werden müssen. Wallah, wir hätten uns mehr anpassen müssen. Da wo „Hinzukommende“ sich niederlassen, sollte unsere Kultur und unser Recht sich höflich zurückziehen. In Vorzeigestädten wie Berlin oder Frankfurt a. M. funktioniert das zunehmend besser.
    (ACHTUNG SARKASMUS)

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    • Brillant kommentiert!

    • Wenn der Eritreer ihr an den Po fasst, dann muss sie gefälligst auch die andere Backe hinhalten, ist doch wohl klar, wallah!

    • Da hilft nur eine Demo gegen Räääächtzz

    • Ach, ein Vergewaltigungs-Befürworter?
      Oder ein LINKS/GRÜNER Hetzer?
      Schämen Sie sich.

  • In diesem Land hat man als Opfer gefälligst Opfer zu sein – basta!

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    • Der wievielte neue Nick von Dir ist das hier ?
      Und die schon Mal gestellte Frage : grüne Netzfeuerwehr oder einfach hauptberuflicher Troll ?

    • nee

      ERLEBENDE

      so hat es vor relativ kurzem wohl ein Politiker vorgeschlagen.
      oder ein Politik“Experte“.
      oder Kriminalpsychologe.
      Der, ich glaube Stefan Haborth?? :
      das Leben nach einer Vergew. Muss nicht unbedingt schlechter werden, es wird anders.
      einfach mal googeln.

      ganz schön zynisch, oder??

    • Du sollst dich nicht wehren oder gar verteidigen.
      Lass es über dich ergehen, umso schneller ist es vorbei.

  • Die Frau hat sich gewehrt, dies ist ihr gutes Recht!

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    • …nicht in D! Es kommt darauf an, wer angreift, vergewaltigt oder tötet. Deutsche haben diesen Edelmenschen widerstandslos zur Verfügung zu stehen.

    • Na ja etwas übertrieben.

    • Wir „Minimalrentner“ können wenigstens unfallfrei einen Satz formulieren, ohne mehrere Fehler einzubauen. Im Übrigen: Wer sich selbst schon Furz nennt, sollte vielleicht leise sein.

  • Eine Anklage ist in diesem Fall ein ganz normaler Vorgang, weil der Angreifer tot ist. Bei einem Todesfall muss ermittelt werden. Ich hoffe, dass der angegriffener Frau gut geht.

    • Nein, die Anklage ist nicht normal. Die Ermittlungen durch Polizei und Staatsanwaltschaft sind normal, nicht jedoch die Verhängung von Untersuchungshaft und die Anklage. Anklagen darf die Staatsanwaltschaft nur, wenn eine überwiegende Wahrscheinlichkeit der Verurteilung besteht.

    • Ein Vergewaltiger ist nach einer Notwehr Reagation durch die Notwehrverletzung erlegen.
      „““FREISPRUCH“““

    • Ermittlung und Anklage sind zwei unterschiedliche Dinge. Ermittlung bei schweren Straftaten von Amts wegen.
      Anklage, wenn Ermittlungen ergeben, dass Aussicht auf Verurteilung besteht.

    • Eine Ermittlung ist richtig und wichtig. Die Anklage erfolgt nach Abschluss der Ermittlungen und wird erhoben wenn die Staatsanwaltschaft überzeugt ist das ein Verbrechen und keine Notwehr Situation vorliegt. Über 95 % der Anklagen führen dabei zu einer Verurteilung vom Gericht. Wenn in den Aufnahmen kein Vorsatz einer Körperverletzung zu erkennen ist verstehe ich die Anklage nicht.

      • … oder es lag eine Notwehrsituation vor und die Staatsanwaltschaft kommt zum Ergebnis, dass das gewählte Mittel nicht das Mildeste wahr oder eine Überschreitung der Notwehr im Raum steht – immerhin wurde der Angreifer durch einen Stich ins Herz getötet. Die Staatsanwaltschaft geht auf Nummer sicher.
        Bin gespannt auf das Gerichtsverfahren.

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      • Auch ein Totschlag kann mit oder ohne Vorsatz erfolgen.
        Totschlag ist lediglich die Abgrenzum zu Mord, bei dem ganz bestimmte Tatbestandsmerkmale erfüllt sein müssen.

        § 212 StGB
        (1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

        (2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.

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    • Ich versuche es nochmal.
      2 Kommentare für Sie warten immer noch.
      Geht es auch einmal ohne irgendwelche Beleidigungen?
      Was spielen Sie hier für eine Rolle?!

    • Na zumindest zeigt es dass es eben nicht nur ein Problem von Jungen Männern mit Immigrationshintergrund ist .
      Das lässt doch hoffen 🙂

    • Endlich ein sachlicher Kommentar. 👍

      • Sogar zwei sachliche Kommentare, Kompliment!
        Leider aber gegensätzlich ohne Hinweise auf Quellen, StGb z.B., oder Verfahrensordnung?
        Bin kein Jurist, würde aber gerne die Sachlichkeit auch begründet wissen.

        -2
    • Das sehe ich nicht so, denn eine Anklage wird erst nach den Ermittlungen erhoben, wenn die Erkenntnisse aus dem Ermittlungsverfahren eine Verurteilung wahrscheinlicher machen als einen Freispruch. Ergo – in diesem Fall -> Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

      • Dann sehen Sie das falsch. Bei einem Tötungsdelikt wird immer ermittelt und dann Anklage erhoben, denn übder die Schuld oder Unschuld kann und darf nur das Gericht entscheiden und nicht die Ermittlungsbehörde.
        War schon immer so.

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        • Wo steht das geschrieben ? Interessiert mich.

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          • In der StPO. Die Staatsanwaltschaft kann Verfahren nur einstellen unter Offenhaltung der Schuldfrage. 170 ff StPO.
            Auch bei Gericht ist später eine Einstellung möglich – 205 ff StPO.
            Oder es gibt eine Hauptverhandlung mit einem Schuldspruch, einem Freispruch oder einer Einstellung mit oder ohne Auflagen.
            Ich wünsche der jungen Frau einen Freispruch.

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          • Schauen Sie ins Gesetz (StPO)

            1
        • Dafür muss es erstmal ein Tötungsdelikt geben. Hier kommen die Ermittlungen ja eher zur Erkenntnis daß es keins gab, daraus wird dann Körperverletzung mit Todesfolge konstruiert.
          Merke: Nicht jeder durch Handeln eines anderen zu Tode gekommene erfüllt die Tatbestandsmerkmale eines Tötungsdelikts.

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      • Bedingter Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit. Grobe Fahrlässigkeit gibt’s nur im Zivilverfahren.

        0
    • Die wurde nicht „angegriffen“, der wurde an den Hintern gefaßt. Mal ernsthaft, ist uns der Kompaß für Recht abhandengekommen?

      -19
      • Dank der Abrissbirne aus der Uckermark fühlen sich verdammt viele Frauen nicht mehr sicher. Sie fürchten sexuelle Übergriffe — ein Griff ans Gesäß ist ein Auftakt für so etwas.

        Sie hat zugestochen, als er sie am Arm gepackt hat. Ein solches Verhalten deutet auf ärgere Absichten hin. Ein NORMALER Mensch wäre SOFORT zurückgewichen und hätte sich aus dem Staub gemacht. Hätte er um Verzeihung gebeten und Abstand gehalten, oder, noch besser, hätte er seine Wichsgriffel bei sich behalten, wäre ihm NICHTS passiert.

        Hier gilt das FAFO-Prinzip: Fuck Around, Find Out.

        Der EINZIGE, dessen moralischer Kompass nicht defekt, sonder gar nicht erst vorhanden war, ist der Eriträer.

        Der jungen Frau wünsche ich, dass diese Sache mit einem Freispruch endet (widrigenfalls, dass sie ausgeflogen wird, bevor die Justiz ihrer habhaft werden kann).

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        • Danke!

          -1
      • Das Recht muss niemals dem Unrecht weichen.
        Der rechtswidirige gegenwärtige Angriff beschreibt eine Tathandlung, die das Opfer nicht dulden muss. Es geht hier nicht um einen Angriff, der sich unbedingt durch körperliche Gewalt auszeichnet, sondern eine Handlung, die geschützes Rechtsgut eines Einzelnen verletzt.
        Dagegen darf man sich wehren oder ein Dritter darf dem Opfer zur Hilfe kommen (Nothilfe), bis der rechtswidrige Angriff nicht mehr gegenwärtig ist.

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  • Vielleicht bemisst sich das Strafmaß auch daran, ob die US-Amerikanerin „Trumpistin“ ist oder nicht. Die Staatsanwaltschaft wird da sicher sehr findig sein, diesbezüglich versteckte Fragen zu stellen, um das herauszufinden 😉

    • Bill Anders das ist hier tatsächlich so. Es kommt nicht darauf an was man sagt oder tut, sondern ausschließlich darauf wer was sagt oder tut. Falls man dann noch als Rechter definiert wird, hat man null Chancen auf einen fairen Prozess.

    • Wird ja wohl ein Beobachter vom US Konsulat bei der Verhandlung anwesend sein…
      Dann könnte die Möglichkeit bestehen das es in den USA bis in die obere Etage gelangt.

    • Eine „Amerikanerin“ …
      Touristin? Auslandskorrespondentin? Austauschstudentin? Agentin des CIA?
      Sie könnte ja auch eine Migrantin sein?

      „Nun soll sie wegen Körperverletzung mit Todesfolge vor Gericht.“
      Wenn Das so klar formuliert ist, muss es doch mehr Informationen geben?
      Z.B. die Antwort auf die Frage, warum sie ein Klappmesser bei sich hatte?
      Wie ist sie daran gekommen, ohne dass es bei der Einreise auffiel?
      Ein 64j Mann packt eine 20j Frau am Arm und sie kann sich befreien?
      Mit einer Hand, da sie in der anderen(?) ja ein Messer hielt?

      Ja klar, Das gibt jetzt wieder „Daumen runter“, weil es nicht dem Mainstream entspricht.

      -11
  • So weit hat es diese Regierung mit dem Land getrieben .Das kommt dabei raus .wenn man sich verteidigt .

    • Habe schon vor Jahren geschrieben. Hat man eine Auseinandersetzung mit einem illegal Zugereisten, dann nie die Polizei rufen, sondern abhauen. Denn vor einem deutschen Gericht, bekommt man als Steuerdepp nie Recht!

    • Selbst der Polizist, der den Messermann in Mannheim beschossen hat,
      wird sich einem internen Ermittlungsverfahren zu stellen haben.

      Eine Anklage aber wird es nicht geben. Zurecht.

      Der Fall ist aber auch elektronisch gut dokumentiert.

      • Genau DAS ist die Frage: hat sie sich (mit angemessenen Mitteln) verteidigt!
        Die muss in einem Rechtsstaat schon noch erlaubt sein.

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        • Welcher Rechtsstaat ????

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      • Das ist normal bei dem Gebrauch der Schußwaffe im Dienst .

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  • Bundesverdienstkreuz. Für wehrhafte Demokratie und Zivilcourage.

    • Ein Freund sagte mir, die Bundesverdienstkreuze wären im Moment aus, wegen inflationäre Verteilung. Ob das stimmt weiß ich nicht.

    • Nee, das wird nur an Regierungsschleimer vergeben.

    • … und natürlich ohne Klärung der Sachlage. Das Opfer ist Ausländer und hätte ja „zu Hause“ bleiben können.
      Geht’s noch????

      • Hätte gereicht, wenn der sich den Übergriff verkniffen hätte. Aber das wäre wohl zuviel erwartet ?

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  • Wer sich vor dem sexuellen Übergriff wehrt, wird in diesem Land angeklagt.
    Messerstecher aus dem Orient werden freigesprochen.
    Was für ein Land.

    • Wer sich vor dem sexuellen Übergriff wehrt, wird in diesem Land angeklagt. Hierzu passt doch ein oft zitierter Spruch von dieser „Buntestag Vizepräsidentin“ Claudia Roth „Deutschland du mieses Stück Scheisze“. Recht hat sie die Viezepräsidentin .

  • Nach meiner Meinung hat die Frau sich gewehrt. Dieser Eritreer hat nicht von ihr abgelassen und ist auch handgreiflich geworden. Die Frau hat sich bedroht
    gefühlt in dieser Situation und selbst verteidigt. Die Frau muss frei gesprochen werden.

    • Hoffentlich, ich habe leider kein bisschen Vertrauen mehr in die Rechtssprechung in diesem Land, besonders wenn es um Goldstücke und sexuelle Kriminalität geht.

  • Und jetzt gehen sicher zehntausende Frauen auf die Straße um ihre Sympathie mit dieser Frau zu bekunden?

    • Die Omis gegen Räächz und irgendwelche Freaks aus einem der 37 Geschlechter organisieren schon einen Bekenntnismarsch gegen die X Userin aus Amerika nach dem Motto „SAfe spaces auch auf Rolltreppen“.

    • .. vorher aber in den Laden für Klappmesser, denn das Verbot für deren Besitz gilt natürlich nur für „Andere“!

  • Nun, die Anwendung von Recht kann im Rechtsstaat nicht rechtstaatsfeindlich sein:

    § 32 StGB:
    (1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
    (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

    Daß die junge Frau in der mutmaßlichen Situation keine Ermessensabwägung getroffen hat, ist ihr nicht zur Last zu legen, weil die Notwehr nicht rechtswidrig ist; und nicht rechtswidriges Tun muß per definitionen auch straffrei bleiben.

    • Ich möchte ergänzen:
      §33 StGB: Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.

    • Ich habe den Verdacht das ihr bei der Notwehr angekreidet wird, sie habe nicht auf die „Verhältnismäßigkeit der Mittel“ geachtet. Man darf auch nicht mit einer Pistole einen Messerangriff abwehren. Mal abwarten.

      • Könnte sein. Lieber wäre sie tot oder vergewaltigt – und der migrantische Täter, ein „Schutzsuchender“ (Was arbeitet er mit 64 Jahren?) „schuldunfähig“.

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    • Meinen ehrlichen Dank für diesen Kommentar.
      Solche aussagestarken und belastbaren Texte sind hier leider nur sehr selten zu lesen.

      Also:
      erstmal abwarten und Tee trinken!
      Dem Mann ist leider nicht mehr zu helfen. Die Situation muss aber absolut sicher geklärt werden, sonst hat „Morgen“ jede junge Frau ein Klappmesser in der Tasche. Dazu im Kopf den Gedanken „ich darf ja“.

  • Sollte es ein Konto zur Unterstützung der Frau geben, bitten um Veröffentlichung.

    • Haben Sie selbst verstanden, was Sie geschrieben haben?

      • Ich denke, das hat er/sie nicht. In solchen Köpfen denkt es immer ohne Punkt und Komma.

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    • Schön, dass Du dir wenigstens gemerkt hast, dass am Ende ein Punkt kommt. Dein Satzzeichenloses Gestammel ist eine Zumutung.

  • Bilderbuchgeschichte

    Zunächst hätte sie ganz pragmatisch mit ihrem tragbaren Fernsprecher die Polizei rufen sollen. Freizeichen im Hörer. Endlich, nach gefühlten zwanzig Minuten, während der sexuellen Belästigung, nimmt ein bräsiger Polizeibeamter den Hörer ab: „Polizeidienststelle Furzhausen, was kann ich für Sie tun?“
    „Ja, ich werde gerade sexuell genörtigt und…“
    „Name?“
    „Mein Name?“
    „Nein, der des Täters.“
    „Woher soll ich das wissen?“
    „Also ein Hans… Wo genau?“
    Die Frau ächzt, sie ist immerhin auf der Flucht und außer Atem.
    „Also hören Sie mal, können Sie sich nicht benehmen?“
    Wochen später. An einem nebligen Novembertag kommt ein Streifenwagen am Tatort vorbei. Zwei ängstliche Beamte sehen mit großen Augen aus den Fenstern ihres fetten BMW. „War wieder ein rechtsextremer falscher Alarm!“

  • „Notwehr oder nicht?“
    Das hängt – in DE – davon ab, wer Täter und Opfer sind.

  • Aha. Also müssen wir uns nicht nur
    integrieren, sondern auch abstechen und vergewaltigen lassen. Wer sich verteidigt ist ein Nazi.

  • Apollo bleibt bitte am Fall dran. Diese Frau muss freigesprochen werden.

    • Dranbleiben: ja!
      Freispruch fordern: definitiv NEIN!
      Faires Verfahren: Unbedingt!

  • Umgekehrt wäre es wahrscheinlich in diesem Land erwünscht und „richtig“ gewesen. Der Mann belästigt zunächst die Frau sexuell, anschließend vergewaltigt er sie unter Vorhaltung eines Messers. Die Frau bleibt (schwer) verletzt und traumatisiert am Tatort zurück, der Täter wird schließlich dingfest gemacht. Er streitet alles ab, kann sich nicht erinnern, beruft sich auf „Stimmen“ in seinem Kopf und wird schließlich als „schuldunfähig“ in die Psychiatrie eingewiesen. So läuft das hier …… (wie man oft in Zeitungsmeldungen lesen kann.)

  • Ganz ehrlich? Mein Bedauern für den Eriträer hält sich sehr in Grenzen.

    Wir haben mal wieder ein Fall von Täter-Opfer Umkehr. Das gehört schon lange zur Deutschen Rechtsprechung. … Heute mehr den je!

    Überspitzt ausgedrückt, man muss sich auf eigenem Grund und Boden, im eigenen Haus überfallen lassen, verprügeln und ggfls. vergewaltigen lassen.

    Sich dann zu wehren und den Angreifer zu verletzen, komplett außer Gefecht zu setzen, ist eine größere Straftat als der Angriff. Büßen wird der Verteidiger. Der Angreifer eher unwahrscheinlich. Vor allen Dingen, wenn er aus bestimmten Kulturkreisen kommt.

    Der Wahnsinn hat System!

  • Täter schützen, Opfer bestrafen?

    • Und warum schreien nun alle,Gewalt gegen Frauen darf nicht sein.Wo sind wir nur gelandet.Also stillhalten liebe Frauen.

  • Stand your ground.

    Verteidige Dich statt Opfer zu werden.

  • Und was genau hat Ihre Unterstellung über das angebliche Verhalten von Rentnern mit diesem Fall zu tun? Ich halte fest: Sie selbst sind nicht imstande, auch nur einen Beitrag mit Bezug zum Thema zu schreiben, aber gleichzeitig empören Sie sich über angeblich mangelnde Lernfähigkeit anderer Menschen, das Sie diesen allerdings zuvor erst selbst angedichtet haben. Was genau wäre an diesem Fall anders gelaufen, wenn Rentner besser lernen würden?

    Genau mein Humor. Der Untergang des Abendlandes geschieht nicht wegen Unkenntnis der rechtlichen Feinheiten bei Notwehrsituationen, sondern der Unfähigkeit, sich anders als herumpöbelnd mit Ad Hominem und Strohmann mitteilen zu können, wie Sie es hier demonstrieren.

    • Sehr gut!

  • Niemand hat den Eritreer gezwungen die Frau zu begrapschen, er hat es von sich aus gemacht und muss nun mit den Folgen „leben“. Der Staat wird dies aber aller Wahrscheinlichkeit völlig anders sehen, vor allem, wenn die Frau eine autochthone ist…

    • Wenn ich das richtig gelesen habe, ist sie doch aus den USA geflüchtet.

      • Steht da nirgends. Amerikaner in Kaiserslautern sind meines Wissens keine Seltenheit.

        2
  • Apollo News gab es 2015 noch gar nicht: Ihre Aussage ist also inhaltlich falsch. Und zu ihrem Satz weiter unten: „Was hier kommuniziert wird von Apollo ist halt Rechtsstaatsfeindlichkeit.“ – Was Apollo hier kommuniziert ist lediglich eine Tatsachendarstellung. Die Wertung haben Sie vorgenommen.

    • 👍

  • Eigentlich bizarr. Denn der Angriff des Manns war in dem Moment, in dem er sie am Arm packte, nicht abgeschlossen. Dann ist aber Notwehr grundsätzlich erlaubt.
    Die Staatsanwaltschaft müsste also die Auffassung vertreten, dass der Angriff des Mannes (sexuelle Belästigung) bereits abgeschlossen war und nunmehr ein Angriff der Frau vorliegt, gegen den sich der Mann verteidigt hat.
    Kann man wahrscheinlich nur beurteilen wenn man das Video sieht.
    Nur: Bei Migrqnten als Tätern wird eigentlich nie Untersuchungshaft verhängt, hier sofort?
    Man hat den Eindruck, dass eine 2-Klassen-Justiz herrscht und Migranten inzwischen Sonderrechte genießen.

    • Im Moment des Angriffs wissen Sie als Opfer nicht, was der Täter vorhat. Er könnte seinerseits ein Messer ziehen, Sie erwürgen oder niederschlagen und tottreten. Er könnte Säure in Ihr Gesicht spritzen oder Sie vor einen Zug stoßen wollen. Alles sehr wahrscheinliche Szenarien, seit etwa 10 Jahren.

  • Umgekehrt würde der Typ frei durch Deutschland laufen, Bewährung wegen psychischer Probleme.

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