Österreich
Frau wegen fahrlässiger Tötung verurteilt, weil sie Nachbarn im Hausflur mit Corona angesteckt haben soll
Ein österreichisches Gericht hat eine 54-jährige Frau wegen fahrlässiger Tötung zu vier Monaten Bewährung verurteilt, weil sie ihren krebskranken Nachbarn im Dezember 2021 mit Corona infiziert haben soll. Der Vorwurf: Trotz Infektion habe die Frau sich im Hausflur unterhalten.
In Österreich hat ein Gericht gestern ein schwerwiegendes Urteil gesprochen: Eine Frau wurde für den Tod ihres Nachbarn infolge einer Corona-Infektion verantwortlich gemacht. Das zuständige Gericht in Klagenfurt kam zu dem Schluss, dass die 54-jährige Angeklagte die Infektion ihres krebskranken Nachbars im Dezember 2021 herbeigeführt habe. Aufgrund dessen wurde sie der grob fahrlässigen Tötung für schuldig befunden und zu vier Monaten Haft verurteilt – die Straft wurde zur Bewährung ausgesetzt. Neben der Bewährungsstrafe wurden der Angeklagten zudem finanzielle Sanktion auferlegt. Insgesamt muss sie eine Geldstrafe von 800 Euro zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Dem Gericht zufolge ist der Nachbar aufgrund der Corona-Infektion verstorben. Ein Sachverständiger führte eine genetische Untersuchung durch und kam zu dem Schluss, dass die Viren des Verstorbenen und der Frau eine nahezu vollständige Übereinstimmung aufwiesen. Dies sei ein seltener Befund, da Corona-Viren äußerst schnell mutieren. Der Gutachter sah es entsprechend als erwiesen an, dass die Frau den Mann infiziert habe.
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In der Urteilsverkündung erklärte die Richterin gegenüber der Angeklagten: „Das tut mir für Sie persönlich leid – ich glaube, dass so etwas wahrscheinlich hundertfach passiert ist“. Weiter erklärte die Richterin: „Sie haben aber das Pech, dass ein Sachverständiger mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit festgestellt hat, dass es eine Infektion war, die von Ihnen ausgegangen ist.“ Eine Verurteilung sei damit unumgänglich.
Dabei musste die Frau bereits in einem ähnlich gelagerten Fall Erfahrungen mit der österreichischen Justiz machen. Die Angeklagte war bereits im Vorjahr rechtskräftig verurteilt worden und erhielt damals eine dreimonatige Bewährungsstrafe. Der Vorwurf: Ende 2021 soll sie trotz positiver Corona-Tests und angeordneter Quarantäne ihre Wohnung verlassen und ohne eine Maske zu tragen, mit anderen Personen kommuniziert haben. Der Fall ihres verstorbenen Nachbars wurde nun separat verhandelt.
Ich dachte erst, daß das Satire ist. Das ganze nimmt ja immer absurdere Formen an. Geht dann wohl auch bald in Deutschland los.
In die falsche Richtung ausgeatmet. Zack, Anzeige wegen Körperverletzung. In was für einer Welt leben wir momentan? Wer läßt so eine lächerliche Klage eigentlich zu? Wer zeigt jemandem deswegen überhaupt an? Das ist einfach unglaublich.
Haha, guter beitrag. Welch eine schande und so ein schauprozess. Also die nachbarin hat den todkranken infiziert, weil beide übereinstimmende genetische viren hatten? Yo mann, wirklich! Und es kann nicht sein das der mann die nachbarin infiziert hat?
Krass, krass, krass!
Jetzt überlege ich mir, ob ich meine Lebensgefährtin wegen fahrlässiger Körperverletzung anzeige. Denn einige Tage, nachdem sie positiv auf Corona getestet wurde, hatte ich auch Corona und war zwei Wochen mit heftigen Symptomen außer Gefecht gesetzt.
Der Clou: Sie war dreifach geimpft. War es nicht fahrlässig von ihr, auf die Wirkung der Dreifach-Impfung (angeblicher Selbstschutz plus angeblicher Fremdschutz) zu vertrauen? Hätte sie nach dem positiven Test nicht umgehend aus der Wohnung ausziehen müssen, statt mich anzustecken? 😉
Es gab keine Pandemie. Es war die Grippe.
Wie kommt denn der Krebskranke Patient in den Hausflur ? Müsste sich der nicht schützen ? Und war der denn nicht geimpft ?
„Kommt hundertfach vor“ – ja und wieso steht dann fest, dass der Virus von ihr stammt ? „Personalisierte Viren“ – gibts das überhaupt ?
Im Namen des Volkes?
Die verhöhnen uns auch noch!
Solche Urteile sind eines Rechtsstaates unwürdig.
Wie kann ein „Sachverständiger“ mit an „Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ feststellen, dass eine Virusinfektion von einer bestimmten Person übertragen wurde?
Viren fliegen überall herum. Der Nachbar kann sie sich beim Luftschnappen am offenen Fenster geholt haben oder sonst wo.
Im Übrigen möchte ich nicht wissen, wie viele Menschen schon durch Grippeviren angesteckt wurden, weil Grippeinfizierte sich nicht separiert haben. Da interessierte der Fremdschutz niemanden.
Wer sich ansteckte, hatte eben Pech.
Nur bei C wurde so ein Buhei gemacht, obwohl inzwischen längst erwiesen ist, dass die echte Influenza wesentlich gefährlicher und vor allem tödlicher ist als das C.
Dass Krebskranke uU ein schwaches Immunsystem haben, steht auf einem anderen Blatt. Trotzdem besitzen sie eine gewisse Eigenverantwortung für ihren Schutz in dieser besonderen Situation. Ich war selbst einmal krebskrank und kann ein Wörtchen mitreden.