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Österreich

Frau wegen fahrlässiger Tötung verurteilt, weil sie Nachbarn im Hausflur mit Corona angesteckt haben soll

Ein österreichisches Gericht hat eine 54-jährige Frau wegen fahrlässiger Tötung zu vier Monaten Bewährung verurteilt, weil sie ihren krebskranken Nachbarn im Dezember 2021 mit Corona infiziert haben soll. Der Vorwurf: Trotz Infektion habe die Frau sich im Hausflur unterhalten.

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In Österreich hat ein Gericht gestern ein schwerwiegendes Urteil gesprochen: Eine Frau wurde für den Tod ihres Nachbarn infolge einer Corona-Infektion verantwortlich gemacht. Das zuständige Gericht in Klagenfurt kam zu dem Schluss, dass die 54-jährige Angeklagte die Infektion ihres krebskranken Nachbars im Dezember 2021 herbeigeführt habe. Aufgrund dessen wurde sie der grob fahrlässigen Tötung für schuldig befunden und zu vier Monaten Haft verurteilt – die Straft wurde zur Bewährung ausgesetzt. Neben der Bewährungsstrafe wurden der Angeklagten zudem finanzielle Sanktion auferlegt. Insgesamt muss sie eine Geldstrafe von 800 Euro zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Dem Gericht zufolge ist der Nachbar aufgrund der Corona-Infektion verstorben. Ein Sachverständiger führte eine genetische Untersuchung durch und kam zu dem Schluss, dass die Viren des Verstorbenen und der Frau eine nahezu vollständige Übereinstimmung aufwiesen. Dies sei ein seltener Befund, da Corona-Viren äußerst schnell mutieren. Der Gutachter sah es entsprechend als erwiesen an, dass die Frau den Mann infiziert habe.

In der Urteilsverkündung erklärte die Richterin gegenüber der Angeklagten: „Das tut mir für Sie persönlich leid – ich glaube, dass so etwas wahrscheinlich hundertfach passiert ist“. Weiter erklärte die Richterin: „Sie haben aber das Pech, dass ein Sachverständiger mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit festgestellt hat, dass es eine Infektion war, die von Ihnen ausgegangen ist.“ Eine Verurteilung sei damit unumgänglich.

Dabei musste die Frau bereits in einem ähnlich gelagerten Fall Erfahrungen mit der österreichischen Justiz machen. Die Angeklagte war bereits im Vorjahr rechtskräftig verurteilt worden und erhielt damals eine dreimonatige Bewährungsstrafe. Der Vorwurf: Ende 2021 soll sie trotz positiver Corona-Tests und angeordneter Quarantäne ihre Wohnung verlassen und ohne eine Maske zu tragen, mit anderen Personen kommuniziert haben. Der Fall ihres verstorbenen Nachbars wurde nun separat verhandelt.

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