Österreich
Frau wegen fahrlässiger Tötung verurteilt, weil sie Nachbarn im Hausflur mit Corona angesteckt haben soll
Ein österreichisches Gericht hat eine 54-jährige Frau wegen fahrlässiger Tötung zu vier Monaten Bewährung verurteilt, weil sie ihren krebskranken Nachbarn im Dezember 2021 mit Corona infiziert haben soll. Der Vorwurf: Trotz Infektion habe die Frau sich im Hausflur unterhalten.
In Österreich hat ein Gericht gestern ein schwerwiegendes Urteil gesprochen: Eine Frau wurde für den Tod ihres Nachbarn infolge einer Corona-Infektion verantwortlich gemacht. Das zuständige Gericht in Klagenfurt kam zu dem Schluss, dass die 54-jährige Angeklagte die Infektion ihres krebskranken Nachbars im Dezember 2021 herbeigeführt habe. Aufgrund dessen wurde sie der grob fahrlässigen Tötung für schuldig befunden und zu vier Monaten Haft verurteilt – die Straft wurde zur Bewährung ausgesetzt. Neben der Bewährungsstrafe wurden der Angeklagten zudem finanzielle Sanktion auferlegt. Insgesamt muss sie eine Geldstrafe von 800 Euro zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Dem Gericht zufolge ist der Nachbar aufgrund der Corona-Infektion verstorben. Ein Sachverständiger führte eine genetische Untersuchung durch und kam zu dem Schluss, dass die Viren des Verstorbenen und der Frau eine nahezu vollständige Übereinstimmung aufwiesen. Dies sei ein seltener Befund, da Corona-Viren äußerst schnell mutieren. Der Gutachter sah es entsprechend als erwiesen an, dass die Frau den Mann infiziert habe.
In der Urteilsverkündung erklärte die Richterin gegenüber der Angeklagten: „Das tut mir für Sie persönlich leid – ich glaube, dass so etwas wahrscheinlich hundertfach passiert ist“. Weiter erklärte die Richterin: „Sie haben aber das Pech, dass ein Sachverständiger mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit festgestellt hat, dass es eine Infektion war, die von Ihnen ausgegangen ist.“ Eine Verurteilung sei damit unumgänglich.
Dabei musste die Frau bereits in einem ähnlich gelagerten Fall Erfahrungen mit der österreichischen Justiz machen. Die Angeklagte war bereits im Vorjahr rechtskräftig verurteilt worden und erhielt damals eine dreimonatige Bewährungsstrafe. Der Vorwurf: Ende 2021 soll sie trotz positiver Corona-Tests und angeordneter Quarantäne ihre Wohnung verlassen und ohne eine Maske zu tragen, mit anderen Personen kommuniziert haben. Der Fall ihres verstorbenen Nachbars wurde nun separat verhandelt.
Ich dachte erst, daß das Satire ist. Das ganze nimmt ja immer absurdere Formen an. Geht dann wohl auch bald in Deutschland los.
In die falsche Richtung ausgeatmet. Zack, Anzeige wegen Körperverletzung. In was für einer Welt leben wir momentan? Wer läßt so eine lächerliche Klage eigentlich zu? Wer zeigt jemandem deswegen überhaupt an? Das ist einfach unglaublich.
Haha, guter beitrag. Welch eine schande und so ein schauprozess. Also die nachbarin hat den todkranken infiziert, weil beide übereinstimmende genetische viren hatten? Yo mann, wirklich! Und es kann nicht sein das der mann die nachbarin infiziert hat?
Krass, krass, krass!
Jetzt überlege ich mir, ob ich meine Lebensgefährtin wegen fahrlässiger Körperverletzung anzeige. Denn einige Tage, nachdem sie positiv auf Corona getestet wurde, hatte ich auch Corona und war zwei Wochen mit heftigen Symptomen außer Gefecht gesetzt.
Der Clou: Sie war dreifach geimpft. War es nicht fahrlässig von ihr, auf die Wirkung der Dreifach-Impfung (angeblicher Selbstschutz plus angeblicher Fremdschutz) zu vertrauen? Hätte sie nach dem positiven Test nicht umgehend aus der Wohnung ausziehen müssen, statt mich anzustecken? 😉
Es gab keine Pandemie. Es war die Grippe.
Wie kommt denn der Krebskranke Patient in den Hausflur ? Müsste sich der nicht schützen ? Und war der denn nicht geimpft ?
„Kommt hundertfach vor“ – ja und wieso steht dann fest, dass der Virus von ihr stammt ? „Personalisierte Viren“ – gibts das überhaupt ?
Im Namen des Volkes?
Die verhöhnen uns auch noch!
Solche Urteile sind eines Rechtsstaates unwürdig.
Wie kann ein „Sachverständiger“ mit an „Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ feststellen, dass eine Virusinfektion von einer bestimmten Person übertragen wurde?
Viren fliegen überall herum. Der Nachbar kann sie sich beim Luftschnappen am offenen Fenster geholt haben oder sonst wo.
Im Übrigen möchte ich nicht wissen, wie viele Menschen schon durch Grippeviren angesteckt wurden, weil Grippeinfizierte sich nicht separiert haben. Da interessierte der Fremdschutz niemanden.
Wer sich ansteckte, hatte eben Pech.
Nur bei C wurde so ein Buhei gemacht, obwohl inzwischen längst erwiesen ist, dass die echte Influenza wesentlich gefährlicher und vor allem tödlicher ist als das C.
Dass Krebskranke uU ein schwaches Immunsystem haben, steht auf einem anderen Blatt. Trotzdem besitzen sie eine gewisse Eigenverantwortung für ihren Schutz in dieser besonderen Situation. Ich war selbst einmal krebskrank und kann ein Wörtchen mitreden.
Und wer sagt, das Sie nicht vom Nachbarn infiziert wurde ?
Da sind wir ja nicht mehr weit davon entfernt, daß der Nachbar gestorben ist, weil die Frau den „bösen Blick“ hatte.
Wer hat denn diese Frau gestalkt, ihre Abläufe dokumentiert und sie dann bei den Behörden denunziert?
Unglaublich. Dieses Urteil öffnet Tür und Tor für weitere Zwangs- und Nötigungsmassnahmen.
Es ist ein absoluter Tabubruch.
Wenn das rechtskräftig ist können wir einpacken. Dann ist der „Rechtsstaat“ für mich endgültig Geschichte!
Es ist nicht rekonstruierbar wer wen angesteckt hat .Paketboten, Briefträger ,Lieferdienste haben auch Zugang.
Also wenn ich so etwas lese, da fehlen mir (und das kommt nicht oft vor) die Worte. Nur es ist nicht in Östereich so. Bei uns in Deutschland musste ein langgedienter Soldat die Bundeswehr verlassen , weil er sich nicht hat vergifften lassen wollen.Ich bin auch lange bei dem Haufen gewesen und habe einiges erlebt.
Die Viren-RNA der beiden Probanten verglichen? Wie soll sich der Verstorbene angesteckt haben – hat der keine Maske getragen und ist der nicht „geimpft“ gewesen? Wer hat hier, aus welchem Grund auch immer, einen „Sachverständigen“ eingeschaltet, der dann noch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit festgestellt hat, dass es eine Infektion war, die von der Dame ausgegangen ist?
Nicht nur Deutschland scheint juristisch völlig verkommen!
Ein „Experte“ hat gesprochen. Hugh!
Da sage noch einer nur Deutschland sei bekloppt.
Ich finde, es ist völlig irrelevant, wer wen angesteckt hat! Diese Vollkasko-Mentalität finde ich einfach nur gruselig. Es gibt nen alten Sponti-Spruch, den sollten sich diese Richter und Staatsanwälte mal zu Herzen nehmen: Leben ist immer lebensgefährlich und endet erfahrungsgemäß mit dem Tod!
Realsatire aus Österreich. Ich glaube das nicht wirklich.
Und der Krebskanke ist nicht etwa an Krebs verstorben sondern „an und mit Corona“. Kennen wir ja.
Das ist Österreich.
Erinnern wir und besser an deutsche „Parlamentarier“, die (sichtbar) im Parlament ihren Impfpass „aufgefrischt“ (selbstständig „geboostert“) haben. Der Clip ging viral.
Soviel zum Coronascheiss. ICH werde mich in Zukunft gegen nichts mehr impfen lassen!
Ich hatte diesen Vorgang heute in einem Antwortkommentar, anderer Artikel von Apollo, erwähnt. Schön das dieser Irrsinn einen Artikel bekommen hat.
Zum Urteil der Verbrecherjustiz sei noch erwähnt: Die Übertragung von Mensch wurde vor der Plandemie als dann für möglich erachtet, wenn man mehr als 15min mit dem „Überträger“ verbracht hat, bei weniger als 1,5m Abstand, in einem Gebäude (kein Wind). Dann kam der aus Politikerärschen gezogene Schwachsinn (wörtlich zu verstehen, Politiker haben zugegeben die 3m Abstandsregel sich ausgedacht zu haben, ohne jede Grundlage außer „wir wollen es halt so“) mit „Abstand halten“.
Bleiben wir für 5 Sekunden im Plandemie-Schwachsinn: Wie soll das in dem Hausflur abgelaufen sein, damit es da zur „Übertragung“ kam?
Ein „Test“, der kein Test ist und NULL Aussage über eine Infektion trifft, als Grundlage des Urteils = Niveau Rassenlehre von früher, was die Wissenschaftlichkeit angeht.
Und Kaffeefilter als „Schutz“.
Nur ist es so, dass es für die generelle Ansteckungstheorie keine Beweise gibt. Im Gegenteil. Kontrollierte Ansteckungsversuche sind immer gescheitert.
Ist natürlich ein völlig absurdes Urteil. Wenn das Schule macht, können auch Politiker/Sachbearbeiter usw. für die Verbrechen von Flüchtligen, die nicht hier sein dürften, aber die geduldet wurden, strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden (Uuuupsi, daran hat man vermutlich noch gar nicht gedacht). Da dürfte der Nachweis auch sehr viel leichter gelingen, denn es gibt ja diesbezüglich einfach nachzuvollziehende Akten.
Wie auch immer: Wenn mein Nachbar Krebs hätte, würde ich Rücksicht nehmen, egal, was mir der Staat befiehlt oder auch nicht. Zur Rücksichtnahme kann man keinen Menschen zwingen, schon klar, aber ein bisschen Kinderstube und Mitgefühl würden eigentlich schon reichen. Wo ist eigentlich das „das macht man nicht“ geblieben?
Selbst wenn der Nachbar sich bei ihr infiziert hat, könnte die Verbreitung der Viren in den Hausflur auch anders von statten gegangen sein. Das kontaminierte Aerosol könnte z.B. auch über einen Luftzug durch einen Türspalt in den Hausflur gelangt sein.
Das Gericht müsste jetzt nachweisen, dass die vom Verstorbenen aufgenommenen Viren genau so in den Hausflur gelangten, wie unterstellt wird. Man kann einem Menschen nicht das Atmen verbieten oder es unter Strafe stellen, wenn man eine Viruserkrankung hat.
Es ist schon arg absurd – aber irgendwie bin ich auch erleichtert, dass sich dieser Wahnsinn nicht nur in Deutschland herumtreibt. Geteiltes Leid ist halbes Leid 🙂
Wenn das alles ist, die große Übereinstimmung der Viren (woher hatte der Gutachter die überhaupt?) kann es genauso gut sein, dass der Nachbar die Frau angesteckt hat oder beide bei einer dritten Person. Das beweist doch nichts. Es gibt keinen kausalen Zusammenhang.
Dieses monströs kriminelle Urteil beweist einmal die Notwendigkeit, endlich entweder den Virusnachweis nach wissenschaftlichen Grundsätzen zu erbringen oder den Ball flach zu halten.
In Deutschland sind m. W. alle Verfahren eingestellt worden, in denen es um die Virusfrage ging, denn kein einziges Land kann die Existenz von krankmachenden Viren nach wissenschaftlichen Grundsätzen nachweisen, auch nicht Österreich. Wie soll man aber jemand anstecken mit etwas, das es gar nicht gibt?
In Österreich können korrupte/kriminelle Politiker und Richter offenbar weiterhin machen, was sie wollen.
Interessanterweise stellt niemand die Frage, was wirklich von vermutlich allen (!) Gespritzen weitergegeben wird, denn das ist so unfassbar und schockierend, dass die meisten es vermutlich noch einmal glauben können. Die Rede ist von nicht deklarierter Nanotechnologie zur Erreichung der biodigitalen Konvergenz: https://coronistan.blogspot.com/p/ban.html
(1) Die Beklagte hatte gegen Quarantäneauflagen verstoßen und wandelte unbekümmert umher.
(2) Der Gutachter hat eine Klade per DNS-Test identifiziert und war sich dessen pandemologisch nicht bewusst.
(3) Gutachter und Richter verkannten, dass die Klade wohl lokal auftrat und keinerlei weitere Verbreitung fand, sondern lediglich im betreffenden Stadtteil rum- und dann unterging.
(4) Beklagte zahlt solidarisch für die Dummheit anderer.
(5) Willkommen im Mittelalter (mit/an).
🤢🥴🤢🥴🤢🥴
Mögen doch Juristen, die in dieser Zeit jetzt noch so Urteilen doch einfach ein fachkräftige Massage bekommen. Weil alleine sowas jetzt noch zu verhandeln ist schon absurd, aber dann auch noch solch ein Urteil zu fällen, was soll man da noch sagen? Ich weiss nicht, aber in meinem Kopf schießt gerade nur noch das Wort „Psychiatrie“ umher, ich weiss nicht wieso?
Völlig Gaga sind die Gerichte inzwischen.
Woher hatten die denn das Vergleichsmaterial ?
Woher hatten die denn die Viren, die bei der verurteilten Frau gewirkt haben ?
Das ist schon ein sehr seltsames Urteil. Einerseits ist doch gar nicht gesichert, daß die Frau den Kerl angesteckt hat – es könnte doch auch umgekehrt gewesen sein. Andererseits wäre es dann – wenn es genau so gewesen ist – schon eine heftige Geschichte.
Die Strafe ist allerdings recht moderat. Nur sollte man sich eines überlegen: Gab es sonst in der jüngeren Geschichte schon Verurteilungen, weil irgendjemand irgendjemand anderes mit was-auch-immer angesteckt hat? Zumindest bei Krankheiten, die über Tröpfcheninfektion übertragen werden? Bei Grippeepidemien in Altenheimen gab es nie irgendeine Verurteilung wegen einer Fremdinfektion. Da hat man eine Infektion als Teil des Lebensrisikos betrachtet. Anders z.B. bei HIV-Übertragungen. Da gibt es viele Fälle, bei denen eine Person wissentlich andere Personen angesteckt hat. So z.B. bei der Sängerin der Band Keine-Engel.
Bild-Zeitung 2.0 mit Ashton’s Räuberpistole.
Wer soll das glauben?