Reform
Frankreich stuft Sex ohne ausdrückliche Zustimmung als Übergriff ein
In Frankreich gilt künftig jede sexuelle Handlung ohne ausdrückliche Zustimmung des anderen als Übergriff. Schweigen oder Nicht-Reagieren zählen nicht mehr als Einwilligung.
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Frankreich hat eine ausdrückliche Zustimmung zu sexuellen Handlungen gesetzlich festgeschrieben. Der französische Senat stimmte am Abend einem entsprechenden Gesetz zu, nachdem bereits die Nationalversammlung als zweite Kammer des Parlaments ihre Zustimmung gegeben hatte. Damit ist die Reform endgültig beschlossen.
Mit dem neuen Gesetz wird die Definition von Sexualstraftaten im französischen Strafrecht grundlegend geändert. Künftig gilt „jede nicht einvernehmliche sexuelle Handlung“ als sexueller Übergriff. Die Zustimmung muss demnach „frei, konkret und widerrufbar“ sein. Weiter heißt es, „sie kann nicht allein aus dem Schweigen oder dem Ausbleiben einer Reaktion des Opfers hergeleitet werden“.
Das Gesetz folgt einer langen gesellschaftlichen Debatte über den Umgang mit sexueller Gewalt und der Frage, wie Einvernehmlichkeit rechtlich präzisiert werden kann. Präsident Emmanuel Macron hatte bereits im Frühjahr angekündigt, diese Gesetzesänderung bis Jahresende umzusetzen. Ursprünglich war die Verabschiedung des Gesetzes durch die vorgezogenen Parlamentswahlen verzögert worden. Nun treibt die neue Regierung unter Premierminister Michel Barnier das Vorhaben voran und will eine Abstimmung herbeiführen.
Begründet wird das Gesetz auch mit einigen Gewaltakten. Im September sorgte der Mord an einer 19-jährigen Studentin in Paris für Entsetzen. Der mutmaßliche Täter, ein Marokkaner, war bereits 2019 wegen Vergewaltigung verurteilt worden und hätte abgeschoben werden müssen (mehr dazu hier).
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Zusätzlich erhitzte der Fall Dominique Pelicot die öffentliche Debatte. Der Angeklagte soll seine Ex-Frau Gisèle über fast ein Jahrzehnt hinweg systematisch betäubt und vergewaltigt sowie anderen Männern zur Vergewaltigung überlassen haben. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Höchststrafe von 20 Jahren.
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Vermutlich wird jetzt von der Anwaltskammer das Formular einer Zustimmungserklärung zum Download bereitgestellt. Einfach ausdrucken und im Moment des Event der Partnerin, dem Partner oder *_ zur Unterschrift vorlegen. Bei eventuellen Zweifeln sollte das Original im Safe… (Ironie – aus!)
Das hilft genauso viel wie Messerverbotszonen.
*die „…Zustimmung soll auch jederzeit widerrufbar sein….“ auch nachträglich wahrscheinlich …. Und der “ Täter“ steht wahrdcheinlich in der beweispflicht …… Ich glaube dieses ‚Gesetz‘ wird sehr viele täterinnen hervorbringen, undzwar der “ falschen Verdächtigung“ aber unter der dadurch erzeugten progromstimmung, wird dich nicht um die dadurch heraufprovozierten falschen Verdächtigungen gekümmert. Solche Gesetze werden unter weissen Europäern die Geburtenrate weiter senken, und Justiz und Polizei dazu zwingen sich mit falschen missbräuchlichen Verdächtigungen zu beschäftigen, da die Frauen dies nutzen werden um in diesen Zeiten ans Geld der männer /sex“Partner“ zu kommen, wenn die Männer sich weigern den Weibern Zugang zu ihren materiellen Ressourcen zu geben. Viel spaß auf dem Highway des Untergangs.
Wenn man(n) eine Kamera mitlaufen lässt, gilt Das dann auch als dokumentiert?
(tschulligung 🙁 )
Natürlich nicht! Aber die einen beschreiben die Probleme, die anderen haben die Lösung. Schatz, wollen wir kuscheln? Meinetwegen, zieh dich an, wir fahren in den Swingerclub!
„da die Frauen dies nutzen werden um in diesen Zeiten ans Geld der Männer /sex“Partner“ zu kommen, wenn die Männer sich weigern den Weibern Zugang zu ihren materiellen Ressourcen zu geben.“Ist das diese neue „feministische Sexpolitik“ die nun „eingeführt“ werden soll ?
In Deutschland wird es die Formulare dann sicher auch in arabisch geben.
Wie in schweden auch, wird das absolut nicht bringen. Die sexueller Missbrauchszahlen haben eine andere Ursache als die fehlende Zustimmung.
Nur weil eine linke Polizei und Justiz wirkliche Sexualstraftäter nicht konsequent verfolgen, bestrafen oder abschieben, werden jetzt alle Franzosen zur Sex-Bürokratie gezwungen. Irre.
Muss dann jedes mal ein Formblatt ausgefüllt werden?
Das ist eine gute Frage, ich habe auch nicht immer Lust. Die Nachweispflichten werden irgendwann bestimmt so kompliziert wie beim Lieferkettengesetz.
Gehe auch davon aus, dass jetzt dringend eine europaweit einheitliche Regelung notwendig wird, sonst wird der Fall, dass ein Franzose mit einer Schwedin in Deutschland Sex hat zu einem bürokratischen Albtraum.
In wie vielen Sprachen ? Was ist mit Anal-phabeten(Spässle) , Blinden, Hormongestauten, die keine Zeit für Bürokratie haben,wo jede Sekunde zählt?
Schwierig, wenn Spass in Stress ausartet.
Besser?:“If you think, that fuck is funny, fuck yourself, and save your money!“
„Muss dann jedes mal ein Formblatt ausgefüllt werden?“ Natürlich ,es muss auch erklärt werden ,dass der Lüsterne keinerlei Kontakt zu einer rechten Partei hat, und bitte in doppelter Aufertigung, weil ja noch Niemand weiss, wer die Zustimmungserklärung alles haben möchte. In Buntland evtl. auch der Verfassungsschutz.
Es liegt sicher nicht an Jean Luc, Pierre und Jacques, dass den Franzosen ihr Liebesleben streng reguliert werden muss.
Was waren das noch schöne Zeiten auf die ich als 76- jähriger zurückblicken kann. Als die Italiener mit Amore und ihrem italienischen Charme die blonden Mädels anmachten, man vom Baugerüst einem schönen Mädchen hinterher pfeifen durfte und diese meistens mit einem Handkuß, einem Lächeln oder Hüftschwung reagierte. Dann die 60er unter dem Slogan, wer 2 mal mit der Gleichen pennt, gehört schon zum Establishment. Natürlich erfolgte alles im Einvernehmen und ohne jede Gewalt, und ich meine daß die Frauen in den 70ern wesentlich selbstbewußter waren als heute. Wenn da einer zu nervig wurde, gab es auch schon mal eine Schelle. Aber sie hatten auch gelernt sich durchzusetzen, denn sie konnten sich nicht auf Quoten berufen.
Meine Frau erzählt immer noch gern (warum wohl), dass sie ein Metalllineal auf dem Schreibtisch hatte, welches gegen Grapscher zum Einsatz kam. Eine Maulschelle gab es einmal für einen Fettfleck auf der weißen Jeans. Das war auch schon die absolute Grenze, wer es übertrieb, der wäre sozial geächtet gewesen. Die Folgen wären schlimmer gewesen, als ein ‚Du, Du‘ vom Staatsanwalt. Die Jungs aus der Schlosserei waren alle lieb und auf meinem Polterabend. Aber es gab auch schon damals Frauen, wo alle darauf peinlich darauf achteten, nie allein im Zimmer, Lift, usw. Immer Zeugen dabei haben.
Was hinterher pfeifen?
Schämen sie sich „Alter weißer Mann“.
Das ist Catcalling und somit eine *** Belästigung.
Den Begriff gab es noch nicht und auch keine Internetportale und Fotobearbeitungsprogramme. Man mußte schon persönlich aktiv werden.
Als ob das im Falle schwerer Straftaten, wie den beschriebenen Fällen, irgendetwas bewirken würde? Das konnte man auch vorher schon zur Anzeige bringen.
Das ist dann wohl das Einzige, was Macron angesichts der Mehrheitsverhältnisse umgesetzt bekommt. Man kann nur noch mit dem Kopf schütteln.
Gilt das nur für Männer oder auch für Frauen?
Schön, dass normale Menschen sich weiterhin normal verhalten und lieben können, völlig unabhängig davon, was der Staat so absondert.
Unschön, dass unnormale Menschen mithilfe des unnormalen Staats normalen Menschen das Leben ruinieren können.
Gut, aber was ist schon normal? Nun, so ein Gesetz jedenfalls nicht!
Kommt drauf‘ an in welcher „Normalität“, welcher Zeit Sie leben. Bei allem was ich aus Europa, aus dem bDaZ so höre und lese dachte ich, dieses Gesetzt sei längst etabliert. In Deutschland konnte man seine Existenz aufgrund vorgeblich „ungewollter sexueller Kontakte, Handlungen etc.“ wohl auch schon vor halben Jahrhundert verlieren. Ein an männliche Mitarbeiter, in meinem frühreren, sehr „wachen“ Unternehmen, gerichteter Rat lautete denn auch, Gespräche mit Kolleginnen (weiblich damals!) nur im Beisein einer weiteren Kollegin (weiblich!!!) oder bei offener Tür, im gut einsehbaren Büro zu Hauptdienstzeiten zu führen. Das war sicher keine offizielle Anweisung aber allein, daß solche Ratschläge offen weitergegeben werden…
Gut, ich würde mich aber aufgrund von Gesetzen oder gewissen unternehmerischen Verhaltensvorgaben auch nicht dazu hinreißen lassen, das weibliche Geschlecht als potenzielle Gefahr zu betrachten oder mich gegenüber diesem als Opfer zu sehen. Das männliche Geschlecht ist das stärkere und so sollte es sich auch verhalten.
Die Notwendigkeit einer notariellen Beglaubigung ist entsprechend das Ende jeder Spontanität. Aber das ist ein geringer Preis gegen die gewonnene Rechtssicherheit. Das sollte in Deutschland umgesetzt werden. Eventuell kann man die Kosten des Notars dann steuerlich geltend machen.
Gesundheitskosten sind in jedem Falle absetzbar.
Vor dem Hintergrund des Pélicot-Falls kann man das verstehen. Den Rest müssen ohnehin die Gerichte klären. Also was sie als explizite Zustimmung werten und was nicht.
Künftig vor jedem Sex zum Notar, wo die Details dann millimetergenau beurkundet werden ! Das ist mal eine „innovative“ Idee !
Da bleibt wahrlich nur noch Sarkasmus.
Also immer Anwalt und Notar und zeeivweitere Zeugen dabei haben?
„zwei weitere Zeugen“
Wer soll denn alles zustimmen? Auch die Eltern, die Nachbarn, die Ex-Lover und Ehemaligen?
Ich habe Missbrauchs- und Vergewaltigungsopfer erlebt, hier braucht mir keiner etwas erzählen. Hier wird jedoch versucht, einen strikt privaten Graubereich mit Gesetzen bzw. Verboten zu regeln. Es ist schon erstaunlich, welchen zukünftigen Klagen der Staat hiermit Tür und Tor öffnet.
Aber vielleicht ist dies nur die Vorbereitung darauf, dass zukünftig der Staat genehmigen muss, wer mit wem wann darf?
Orwell lässt grüßen …
Weit hin ist es nicht mehr.
Die Sowjiets haben das mal in abgewandelter Form gemacht. Wenn ich mich recht erinnere in den 20ern.
Frauen und Männer mussten in einem Dokumentationsheftchen vermerken lassen und nachweisen, dass sie mindestens zweimal in der Woche mit einem x-beliebigem Mensch der ihnen auf der Strasse begegnete und der sein verlangendes Bedürfnis vorbrachte, Sex gehabt zu haben.
Als dann wenige Monate später eine Geschlechtskrankheiten-Welle über’s Land brach, wurde das Gesetz zum kommunalen Gruppensex wieder abgeschafft.
Wer auf solche Ideen kommt, kann nur maximal pervers sein.
Einen Kussmund zuwerfen, ein Augenzwinkern, ein „Hinter-her-Schauen oder Pfeifen“, eine bewertende genaue Betrachtung könnte ja auch schon gem. deren Verbohrtheit eine 6uelle Handlung sein.
Nur gut das Frankreich aktuell keine andere Probleme hat.
PS: Wenn ein Täter nicht mehr im Land ist, kann dann eigentlich eine Tat geschehen, würden manche mal nachfragen.
„PS: Wenn ein Täter nicht mehr im Land ist, kann dann eigentlich eine Tat geschehen, würden manche mal nachfragen.“
Wir arbeiten daran …
„Schatzi, ich willige ein, dass Du heute, am ##.##.####, in der Zeit von ##:## – ##:##Uhr, sexuelle Handlungen an mir vornehmen darfts/musst. Zutreffendes ist zu unterstreichen.“
Werde ich als Vordruck vom Abreisblock bestellen. Hoffentlich ist das dann ohne notarielle Beglaubigung gültig.
Frau Kawuppke, ein Notar wäre nicht nötig. Im vereinfachten Verfahren genügen zwei Beglaubigungszeugen aus der Nachbarschaft mit unauffälligem pol. Führungszeugnis.
Mit freundl. Grüßen….
🙂
Gute Idee, da könnte man ja die Beglaubigungszeugen beauftragen, die während Karola die überzähligen Schuhe vor der Nachbarswohnung dem Ordnungsamt gemeldet haben.
…das passt schon – aber vielleicht vergleichen Sie die geleistete Unterschrift zu Ihrer Sicherheit mit einer anderen von der selben Person auf einem anderen, älteren Dokument geleisteten Signatur? Falls Sie im Zweifel… – …Kondome sind ja sowas von gestern! Safe Sex 2025…
Die widerwärtigsten Verbrechen sind die, bei denen Schwäche oder Wehrlosigkeit des Opfers ausgenutzt oder ein tiefes Vertrauen gebrochen wird. An einem Kind, einem alten Mensch, oder an der eigenen Frau. Insofern finde ich, unabhängig von den französischen Strafgesetzen, 20 Jahre für Pelicot noch wenig. Mir kommt da eher die Gefängnisentlassung mit den Füssen voran in den Sinn, worauf es sich hier beim Alter des Täters aber ohnehin hinauslaufen dürfte. Ich sehe jedoch nicht, warum gerade die im Artikel genannten Fälle zur Begründung für dieses neue Gesetz taugen sollen. Die Täter gingen ja nicht straffrei aus.
Die Idee ist Gut,,,,aber werden sich die“Fachkräfte“danach richten?
Eher NEIN….Ist wie:“Rasen betreten verboten!“
Tja, da wird es schwierig.
Wer nicht mal seinen Namen schreiben kann, oder auch gar nicht weiß, wie er heißt und wann er geboren ist, … muss leider „draußen bleiben“ !
Ich weiß ja nicht…geht es nur mir so, oder wird die Welt immer bekloppter?!
Gibt es dann auch ein 14-tägiges Widerrufsrecht?
Und gelten strengere Vorschriften, wenn es bei ihr stattfindet – Stichwort „Haustürgeschäft“?
… und eine Rückgabepflicht bzw. ein Rücknahmerecht auf pers. Körperflüssigkeiten?
Ich programmiere jetzt eine Zustimmungs-App, die noch per Gesichts-Screening den Blutalkoholspiegel misst.
Richtig sexy.
Wir sehen uns dann in Monaco!
Vielleicht könnten vdLs Kommissare ein in der gesamten EUdSSR verbindliches Formblatt erstellen, das von beiden Partnern verbindlich zu unterschreiben ist. Als Vorspiel sozusagen.
Mit Vertrag, und keinesfalls mit Haftungsausschluss. … Tipp: Mal in Schweden klingeln und fragen, wie das so gelaufen ist. (Oder noch läuft)
Lasst es sein, geht nach Hause und esst anstatt einen Apfel!
Man kann ja auch noch drei Jahre + vom Vertrag zurückzutreten, wenn man glaubt, es hat irgendwie nicht gepasst und kann nebenbei dem ehemaligen Partner, oder auch Partnerin, es mal richtig zeigen, was man so drauf hat.
Das Gesetz vereinfacht es Jugendlichen ihren ersten Kuss zu erleben. Große Aufregung, Unsicherheit, unklar ob man die Signale richtig deutet, man braucht sich vor und Zack: Handschellen. Es fehlte die explizite notariell beurkundete Zustimmung.
Oder wie geht es weiter? Gibt es dann eine Checkliste? Kuss ja, aber ohne Zunge? Stellung x ja, aber nicht Stellung y? Muss erst auf Nebenwirkungen (potentielle Schwangerschaft, Reibeschäden…) hingewiesen werden? Benötigt man einen mehrseitigen Vertrag wie bei einer OP?
„Die Zustimmung muss demnach „frei, konkret und widerrufbar“ sein. „Vergessen wurde aber ,auf welche Weise die Zustimmung dokumentiert werden soll , am Besten schriftlich , Auf vorgedruckten Wisch vom Anwalt JA /NEIN wie beim( Wahlzettel) ankreuzen , das geht am schnellsten, möglicherweise auch digital mit Hilfe einer App,sonst kann ja jeder Man ,n behaupten :Und dann hat sie ja gesagt….