Oldenburg
21-Jährigen erschossen: Polizist wegen fahrlässiger Tötung angeklagt
Im April dieses Jahres starb ein 21-jähriger Schwarzer bei einem Polizeieinsatz. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg erhebt jetzt Anklage wegen fahrlässiger Tötung gegen den Polizisten, der geschossen hat.
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Nachdem ein 21-jähriger schwarzer Mann am diesjährigen Ostersonntag in Oldenburg bei einem Polizeieinsatz erschossen wurde, wird der Polizist, der die Schüsse abgegeben hatte, jetzt angeklagt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm fahrlässige Tötung vor.
Lorenz A. soll in der Nacht zum Ostersonntag der Zutritt zu einer Diskothek verwehrt worden sein. Daraufhin soll der 21-Jährige Pfefferspray gegen zwei Sicherheitsmitarbeiter eingesetzt haben. Dadurch sollen laut Polizei mehrere Personen leichte Verletzungen erlitten haben. Lorenz A. soll daraufhin vom Tatort geflohen sein und von mehreren Menschen verfolgt worden sein, um ihn zu stellen.
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A. soll ein Messer gezogen haben, woraufhin die Verfolger sich zurückgezogen haben. Zwischenzeitlich zur Verfolgung eingetroffene Polizisten konnten A. nicht stellen, erst später konnten weitere Polizeikräfte Lorenz stellen. Erneut soll A. Reizgas versprüht haben und dann an den Polizisten vorbeigelaufen sein. Im Zuge dessen schoss ein 27-jähriger Polizist auf Lorenz A., der von drei Schüssen erfasst wurde und an seinen Verletzungen verstarb. Messer und Reizgas wurden sichergestellt.
Nach der Schussabgabe wurden Ermittlungen gegen den Polizeibeamten aufgenommen, er wurde vom Dienst freigestellt. Am Mittwoch teilte die Staatsanwaltschaft Oldenburg mit, dass sie Anklage wegen fahrlässiger Tötung gegen den Polizisten erhebt. Der Staatsanwaltschaft zufolge habe keine Notwehrlage vorgelegen, da Lorenz A. das mitgeführte Messer nicht eingesetzt habe. Der Polizist „hätte erkennen können und müssen, dass das Opfer lediglich habe fliehen wollen.“
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Schade doch schon wieder Zensur-Mittwoch.
Ich drücke dem Polizisten die Daumen das dieses Verfahren eingestellt wird.
Ja. Zensurmittwoch, wie jeden Tag.
Mittlerweile kann man kaum mehr vollkommen unverfängliche, sachliche und vernünftige Texte schreiben, ohne dass diese nicht trotzdem auf Nimmerwiedersehen verschwinden.
Spenden sind natürlich weiterhin gern gesehen …
Es wird immer lächerlicher. Aber es gibt wenigstens Kommentatoren wie z.B. …. ach halt, das geht ja auch wieder nicht. Nennen wir sie X, Y, und Z.
Apollo News – das Magazin für die Freiheit.
Es schränkt die Meinungsfreiheit der Kommentatoren ein, häufig völlig unverständlich – deshalb kein Magazin der Freiheit!
Lustig, wenn die Zensur von denen kommt, die sie lauthals anklagen. Trau schau wem, wie der Volksmund sagt. Und nein, es ist nicht immer Selbstschutz.
Auch ich drücke dem Polizisten die Daumen. Es gibt leider immer weniger, die tatsächlich ihren Job machen.
Ich vermute, dass Apollo eine KI zur Bewertung der Kommentare benutzt.
Händisch ist die Vielzahl der Kommentare nicht zu bewältigen.
Welt-Online soll angeblich 30.000 Kommentare pro Tag bekommen.
„… fahrlässiger Tötung … laut Obduktionsbericht von hinten erschossen …“
Darin sehen Sie einen Grund zur Einstellung des Verfahrens?
Wenn der Polizist unschuldig oder vermindert schuldig ist, dann muss das festgestellt gerichtlich werden. Aber Einstellung? So ein Schmarrn.
Aber was ist schon die Meinung eines Systemlings, wie ich es einer bin, im Verhältnis zu dem gesunden Volksempfinden, wie es sich in Kommentaren wie dem Ihrigen äußert.
Alle 3 sind doch da.
Möge Lorenz in Frieden ruhen… Ich habe ein erhebliches Störgefühl bei dieser Meldung. Es kann eigentlich nicht sein, das ein Polizist für die Verteidigung unseres Rechtsstaates vor Gericht gestellt wird. Ich wünsche dem Polizisten für diesen Schauprozess den vollen Rückhalt aller Kollegen und einen lupenreinen Freispruch.
„Schauprozess“, sehr gut beschrieben, das trifft’s!
Um es mit Mao zu sagen:
Verurteile einen, und erziehe Hunderte
Die Polizeikollegen werden das Verfahren beobachten.
Schauprozess auf jeden fall . Man schreibt Ostersonntag dieser war im April. Warum wird hier das Datum nicht erwähnt.
Schaut selber!!!
Im Falle einer Verurteilung, meines Erachtens aber auch ohne eine solche, werden die Polizisten sich künftig noch weniger trauen die Schusswaffe in gefährlichen Situtationen einzusetzen mit der Folge, dass immer mehr Polizisten übelst verletzt und damit dienstunfähig werden.
Die Botschaft ist: Dein Leib und Leben lieber Polizist ist nichts wert, das der Kriminellen jedoch umso mehr.
Die Polizeikollegen werden das Verfahren beobachten. Und dann?
Seine Kollegen haben keine Zeit, die kümmern sich um die wirklich schwerwiegenden Gefahren: Schwachkopf – Memes im Internet und die ganze andere Schwerkriminalität…
„werden die Polizisten sich künftig noch weniger trauen die Schusswaffe in gefährlichen Situtationen“ einzusetzen , .Die sollen lieber gleich weglaufen oder noch besser erst gar nicht dort hingehen ,wo Goldstücke ihr Unwesen treiben…..
Natürlich kann und muss auch ein Polizist bei offensichtlichem Fehlverhalten vor Gericht gestellt werden.
Aber um solch einen Fall handelt es im konkreten Fall mitnichten.
Das OPFER habe FLIEHEN wollen…es ist nicht zu fassen.
Das „arme Opfer“ drehte völlig durch, hatte ein Messer dabei und es zwischendrin auch mal gezogen, davor wurden die Polizisten auch über Funk gewarnt. Wie kann ein Richter diese Anklage überhaupt zulassen?
Es ekelt mich an wie unser „Rechtsstaat“ immer wieder die Täter mit Migrationshintergrund zu Opfern umdeutet.
Ich hoffe Lorenz brennt in der Hoelle fuer all das Leid das er verbreitet hat.
Es ist ja so:
wenn der Polizist erschossen worden wäre, würden die GrünRotSchwarzen „All policemen are bastards“ grölen und dem Täter eine lebenslange Versorgung im Heim auf unsere Kosten spendieren.
Der Polizist hat alles richtig gemacht!
Vielleicht will der Richter das der Allgemeinheit, dem Staatsanwalt und den restlichen Polizisten in D einfach mal gesittet mitteilen und hat deshalb die Anklage zugelassen. Kommt durchaus des Öffteren vor!
„Mehr dazu in Kürze.“
Ja bitte, es fehlen nämlich einige Details zu dem Vorfall.
Ohne die Situation zu kennen, besteht die Möglichkeit, dass der Beamte im Zuge der durch den Täter generierten, unmittelbar bevorstehenden, erheblichen Gefahr für Leib und Leben Dritter, somit präventiv gefahrenabwehrend und mit verhältnismäßigen Mitteln gehandelt hat?
Ich frage aus Unkenntnis rechtlicher Grundlagen für den Hundesitter meiner Nachbar*in.
Mangels Detailkenntnis des Sachverhalts kann man in der Tat überhaupt nicht beurteilen, ob diese Anklage gerechtfertigt ist oder nicht.
Im Zweifel für den Angeklagten. So wäre es zumindest in einem Rechtsstaat.
Wir kennen die Details! Wir wissen was Lorenz alles getan hat. Nicht nur an diesem Tag sondern auch schon davor!
Die Anklage ist ein Verbrechen! DEr Staatsanwalt selbst gehoert dafuer hinter Gitter.
In dubio pro reo …..gibt es in D und der EU nicht mehr.
Hier heisst es “ im Zweifel für den Täter
Aber nur bei Migranten, sprich Moslems.
Sowas blüht auch jedem anderen, der sich erfolgreich gegen einen solchen Angreifer wehrt oder der andere Menschen in Not verteidigt.
In der Tat: In diesem „Rechtsstaat“ ist jeder NICHT-Kriminelle rechtlos gestellt, im Gegensatz zu den umsorgten Kriminellen.
Allerbesten Dank all den Polizisten, die die einstmalige Zivilisation mit grossem Engagement, oft unter Gefahr für Leib und Leben, weiterhin zu schützen helfen !!!
Dem betroffenen Polizisten selbst wünsche ich vollumfänglichen Erfolg in dieser – offenbar erneut rein ideologiegetriebenen – Angelegenheit!
Da macht jemand seine Arbeit und wird dann bestraft. Am besten er hätte wie Regierung gehandelt, mache nichts dann machst auch keine Fehler.
Justizminister-Darsteller in Niedersachsen ist übrigens Kathrin Wahlmann (SPD).
Nur dass wir mal drüber gesprochen haben.
Verdammt…die Sozen wieder..
Innenministerin von Nds ist Andrea Behrens (SPD)
Zwei Frauen, EIN Wort ! Sozusagen…
Wer wundert sich hier noch über irgendetwas ?
Die Polizei muss sich und die Umgebung auch verteidigen dürfen, bevor der „Aktivist“ seine Waffen komplett eingesetzt hat, denn dann kann es längst zu spät sein, wie zB in Völklingen oder Mannheim ☝️
Ich glaube kaum, dass der Polizist diesen Mann vorsätzlich erschossen hat -nur wegen seiner Hautfarbe?! Ich wollte in diesem – unserem Land kein Polizist sein, das ist in anderen Ländern besser geregelt.
Also mal so ganz allgemein habe ich ein Problem damit, es als „fahrlässige Tötung“ zu bezeichnen, wenn man einer fliehenden Person in den Rücken schießt.
Den Ablauf vorher kann ich natürlich nicht beurteilen.
Ziemlich dumm, aber seit Jahrzehnten übliche Praxis in Deutschland. Deswegen machen auch viel Polizisten nur noch Dienst nach Vorschrift.
Mein Reden. Bald wird es keine Autochthonen mehr im Polizeidienst geben, weil sich niemand mehr dieser ekelhaften Tyrannei und Sklavenhaltung unter Inkaufnahme der Schädigung von Leib und Leben unterwerfen will und wird.
„Dienst nach Vorschrift“
Genau dies führt immer öfter zu einer immer größeren Zahl von zum Teil schwer verletzten Polizisten, weil diese sich nicht mehr trauen, die Schusswaffe in gefährlichen Situationen zu gebrauchen.
Die dafür verantwortlichen Sesselfurzer gehören eingesperrt.
es hat niemand vor der Polizei zu fliegen und obendrein noch die Polizei anzugreifen!!!! Wo ist hier immer das Problem, er hatte ein Messer , hat Menschen verletzt, bedroht, auch die Polizei. Fall erledigt. Sollen die Polizisten sich abstechen lassen oder darauf warten das der in seinem Wahn noch andere Menschen absticht?
„werden die Polizisten sich künftig noch weniger trauen die Schusswaffe in gefährlichen Situtationen anwenden “ genau das ist der Plan.
Der Staatsanwaltschaft zufolge habe keine Notwehrlage vorgelegen, da Lorenz A. das mitgeführte Messer nicht eingesetzt habe. Der Polizist „hätte erkennen können und müssen, dass das Opfer lediglich habe fliehen wollen.“ Das alles passiert in Sekunden. Konnte er das oder hatte er reale Angst, angegriffen zu werden? Weiß man immer, was in einem Täter vorgeht, der vor einem rennt? War klar, dass er „das mitgeführte Messer“ nur so dabei hatte?
Kein Wunder, dass sich die Polizisten in gewisse Stadtgebiete nicht mehr trauen.
Polizeijob ist sowas von undankbar.
Ich finde für den Polizisten muss die Standardausrede auch gelten:
bedauerlicher Einzelfall.
Bitte gehen Sie weiter – hier gibts nichts zu sehen.
Wo ist mein Kommentar geblieben…soviel zur „freien Meinungsäußerung“
Sie müssen unterscheiden zwischen „freier Äußerung“ und nichtfreier Veröffentlichung.
Gibt’s hier bei AN anscheinend auch nicht mehr
In den meisten Bundesländern müssen Beamte zwei bis drei Schießtermine pro Jahr absolvieren. Jeder Termin dauert in der Regel 2–4 Stunden. Daraus ergibt sich eine Pflichtschießzeit von etwa 6–10 Stunden pro Jahr (Pro Jahr🤡). Das Jahr wird mit 8.784 Stunden gerechnet (ausser Schaltjahr). Der Durchschnittspolizist verbringt also 0,09% des Jahres mit Schiessübungen. Zu Zeiten, wo das Strassenbild sich dramatisch verändert, wie selbst dem Kanzler schon aufgefallen ist. Ein Polizist, der wegen dieses Missstandes einmal daneben schiesst, verbringt allerdings sehr schnell 20% seiner Zeit vor internen U-Ausschüssen und vor dem Kadi.
Ach weil er schwarz war? Wie war das mit dem Toten im Neptunbrunnen in Berlin? Ach halt! Der war weiß…
Das „Recht“ folgt im Weltsozialamt bekanntlich seit langem der Hautfarbe. Diese nämlich kann „richtig“ oder „falsch“ sein, was man an den Konsequenzen bei Straftaten schön ablesen kann.
Der Polizist hätte also erst abwarten sollen, bis der Mann zusticht?
Notwehr setzt einen rechtswidrigen und gegenwärtigen Angriff voraus, oder im Falle der Nothilfe eine akute und erhebliche Gefahr für Dritte.
In Ermangelung der SV-Details können wir das hier nicht beurteilen. Ich glaube aber nicht, dass der Polizist grundlos geschossen hat.
Es geht aus dem mitgeteilten SV doch gar nicht hervor, ob der Kriminelle die Polizisten wirklich angegriffen hat. Der SV ist ziemlich lückenhaft zu wichtigen Details.
Völlig krank die Anklage. Unsere Demokratie in Aktion.
Bestrafe einen, erziehe 1.000.
warum haben unsere Polizisten nicht ordentliche Taeser wie in den USA? Der Schusswaffengebrauch sollte das letzte Mittel sein, die Gefahr jemanden zu töten ist einfach zu groß. Nur wenige Polizisten sind wirklich sehr gute Schützen und jemanden in der Bewegung kampfunfähig zu schiessen ist sehr schwierig.
Aber was sollen die Polizisten denn machen? Andere wirklich effektive Mittel haben Sie ja nicht. Der Typ hat Menschen mit Pfefferspray angegriffen und hatte ein Messer, mit gut zureden ist es ja da nicht getan. Hätte der Polizist nicht geschossen, hätte der Mann vielleicht andere getötet, da hätte man Ihm untätigkeit vorgeworfen, Scheiss Politik. Ich Plädiere auf Freispruch!
in den USA im Regelfall nur mit T-shirt bekleidet. Die Spitzen eines Tasers haben keine große Durchdringungstiefe. Mehrere Schichten Baumwollbekleidung werden nicht durchdrungen.
Schon eine Jeansjacke oder ein dicjer Winterwollpulover hilft gegen Teaser. Lederjacke ist wie Panzer.
Vorgeschichte: Der Vorfall ereignete sich, nachdem Lorenz A. nach dem Zugang zu einer Diskothek abgewiesen worden war. Er versprühte Reizgas und verletzte mehrere Menschen, bevor er flüchtete.
Ich drücke dem Polizisten die Daumen das dieses Verfahren eingestellt wird.