Dubiose Kampfansage
Faesers verbissener Kampf gegen „Hasskriminalität“ – losgelöst von Recht und Gesetz
Nancy Faeser instrumentalisiert erneut den Tod von Walther Lübcke für ihre Zwecke - und erfindet spontan das Feindbild „Hasskriminalität“ ohne Rechtsgrundlage. Sie agiert völlig losgelöst von recht und Gesetz.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser wird in ihrem „Kampf gegen Rechts“ immer enthemmter. In der Pressekonferenz zu der Vorstellung ihres 13-Maßnahmen-Plans erklärte sie, dass all jene „die den Staat verhöhnen“ es „mit einem starken Staat zu tun bekommen“ sollen. Trotz scharfer Kritik denkt Faeser gar nicht daran, zurückzurudern. Im Gegenteil.
In einem Artikel der BILD wurden Faeser von Staatsrechtlern Pläne vorgeworfen, welche an DDR-Zeiten erinnern würden. Dies ließ Faeser nicht einfach so stehen. Via X (ehemals Twitter) erklärte sie: „Der Versuch, den Kampf gegen Rechtsextremismus als Eingriff in die Meinungsfreiheit zu diskreditieren, ist eine Verdrehung der Tatsachen. Wir bekämpfen Hasskriminalität, weil sie zu mörderischer Gewalt wie dem Attentat auf Dr. Walter Lübcke geführt hat.“
Um ihre Agenda zu rechtfertigen, instrumentalisiert sie einmal mehr den Tod Walter Lübckes. Faeser will das Netz de facto zu einem widerspruchsfreien Raum umgestalten. Kritik an der Regierung wird zur Kritik am Staat als solchen umgemünzt.
Faeser beruft sich hier wiederholt auf die Bekämpfung der sogenannten Hasskriminalität. Dabei ist „Hasskriminalität“ gar kein eigener Straftatbestand. Das Innenministerium fasst hierunter vielmehr alles, was im digitalen Raum eine Beleidigung, eine Beleidigung gegen eine Person des politischen Lebens oder eine Volksverhetzung darstellen soll. Das BKA hat hierzu eigens eine Stelle eingerichtet.
Verfahren wegen angeblicher Hasskriminalität können in Zusammenarbeit mit zahlreichen (oftmals staatlich finanzierten) Meldestellen extrem niedrigschwellig eröffnet werden. Schon durch die Masse an Strafanzeigen, die so gestellt werden, können kommt es zu zahlreichen Verfahren. Hinzu kommt noch, dass man auf einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft innerhalb einer Frist von nur zwei Wochen Einspruch einlegen kann. Wenn in diesem Zeitraum nicht reagiert wird (zum Beispiel, weil man gerade im Urlaub ist), wirkt der Strafbefehl wie ein Urteil. Die verhängte Strafe kann nun vollstreckt werden. Das Problem der Hasskriminalität wird so selbst kreiert.
ich hab mir überlegt ob es nicht sinnvoll ist jedes Meme was man teilen will erstmal an die Polizei zu schicken für eine Unbedenklichkeitsbetrachtung. Man will ja nicht am nächsten Tag aufwachen und der Hausflur steht voll mit SEK Beamten nur weil man das falsche Meme lustig findet.
Ich frage mich, ob vor ca. 90 Jahren nicht viele Menschen, denen das kritische Hinterfragen und selbständige Denken noch nicht abhanden gekommen war, genauso fassungs- und hilflos dem, was sich ihnen da an Wahnsinn bot und Desastern für die Zukunft abzeichnete gegenüber standen, wie ich es derzeit tue.
Das Alles kann doch nicht verfassungsgemäß sein?!
Ich halte die auf dem linken Auge blinde Faeser für sehr gefährlich für unsere Demokratie, der man dringend Einhalt gebieten und zurückpfeifen muß.
Verfassungsschutz, BKA und Meldestellen instrumentalisiert sie für sich als Munitionssammler, die belastendes Material über politische Gegner sammeln sollen.
Eine Machtmaschine, die in einer Demokratie so keinen Platz haben darf.
Der größte Hass im Land geht von der Regierung aus und hat Millionen Menschen gegen Ungeimpfte, Migrationskritische, Klimawahngegner und AfD-Wähler aufgebracht.
Na dann mal ran an den Speck, Frau Faeser. Es wird höchste Zeit dass diese Hasskriminalität verfolgt wird.
Ich wünsche mir von Herzen, dass die AfD in die Regierung gewählt wird.
Und noch mehr wünsche ich mir, dass sie dann Leute wie Faeser und Co. nicht vergessen!
Nun ja, Nancy Faeser hat sich durch den Artikel von BILD eben verletzt gefühlt.
Und da endet neuerdings nun mal bereits die Meinungsfreiheit:
„Wir haben Meinungsfreiheit, die an den Grenzen endet, wo andere beleidigt werden, betroffen sind, verletzt werden.“ – Nancy Faeser (SPD) am 10.11.2022
Eine Frau die so mit Recht und Gesetz umgeht gehört ..Erstens -Entlassen und Zweitens der Entzug ihrer Zulassung als Anwältin.
„Hasskriminalität“ – diese Wortschöpfung ist bereits peinlich. Wer aus niederen Beweggründen oder aus Hass tötet, der ist ein Mörder. Nur zu „hassen“ als kriminell einstufen zu wollen, kann nur jmd. einfallen, der a) einen an der Klatsche hat oder b) Gründe konstruieren will, um unliebsame Personen wegsperren zu können.
kanada machts schon gut.
frankreich kanns noch besser:
https://zuerst.de/2024/03/18/spitzelrepublik-frankreich-neues-gesetz-will-nichtoeffentliche-aeusserungen-unter-strafe-stellen/
…Am 6. März hat die Nationalversammlung, das französische Parlament, in erster Lesung über ein Gesetz zur Kriminalisierung privater (!) Äußerungen abgestimmt. Das neue Gesetz soll es erleichtern, „rassistische, antisemitische oder diskriminierende Straftaten“ auch im privaten Umfeld zu ahnden.
Noch ist unklar, was unter „nichtöffentliche Äußerungen“ fallen soll – neben privaten Gesprächen sind auch Diskussionen am Arbeitsplatz oder die Kommunikation in der Familie ein weites Feld…
die endgueltige abstimmung steht noch aus.
Eine Regierung die solche Maßnahmen braucht ist am Ende. Die Regierung und Bürger verachten sich gegenseitig. Täglich wird der Bürger mit Fakenews verarscht und mit neuen demokratiefördernen Maßnahmen beglückt. Der Bürger bestätigt jede Woche, dass man die Regierung nicht mehr wählen wird.
Faeser ist nur eine normale Frau, die mit ihrer sog. Macht nicht klarkommt, sie missbraucht und sich aufführt wie eine Mutti, die alles und jeden erzieht mit drakonischen Strafen. Wenig flexibel im Kopf, magere Skills, Quotenjob etc.
Für historisch Interessierte empfiehlt sich ein Blick in das Heimtückegesetz vom 20.12.1934.
Mich würde interessieren , ob Regierungsmitglieder schon mal eine Studienreise nach China, Nordkorea oder Russland gemacht haben (oder Urlaub).
Bevor womöglich Zweifel an der Geeignetheit der ersten Frau in diesem Amt aufkommen – 1996 schloss sie ein Studium mit dem Ersten Staatsexamen ab und 2000 ihr Zweites Staatsexamen!
Außerdem besitzt sie mit ihrem Ehemann einen bewährten juristischen Ratgeber; den Rechtsanwalt und SPD-Kommunalpolitiker Eyke Grüning (gem. WIKI). Die Bundesbürger sollten sich dessen bewusst sein und voll und ganz auf das juristischen Talent dieser Frau vertrauen.
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Na, dann!
„Wenn in diesem Zeitraum nicht reagiert wird (zum Beispiel, weil man gerade im Urlaub ist), wirkt der Strafbefehl wie ein Urteil. Die verhängte Strafe kann nun vollstreckt werden. “
Nö, sorry, Apollo-News, nö! Und das wisst ihr auch besser. Fangt bitte nicht so an. Da muss ich euch nett aber bestimmt auf die (Schreib-)Finger klopfen.
Wer im Urlaub/Krankenhaus/Geschäftsreise war (und das natürlich auch nachweisen kann mit Hotelrechnungen, Flug- oder Bahntickets, Arztbriefe etc.) kann die sogenannte „Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand“ beantragen und dann Widerspruch einlegen. Vielleicht zählt das dann in der Zwischenzeit als Statistikfall, aber jedenfalls nicht dauerhaft und endgültig.
Was macht man heutzutage mit solchen Aussagen:
https://www.rnd.de/politik/cdu-innenminister-ueber-anstieg-von-straftaten-besonders-auslaender-verantwortlich-RA6Z4CODCJL7ZEZW6GIDYMF6QU.html
Sollte er einen Schlumpf auf dem Schreibtisch stehen haben, wäre es eindeutig.