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Dubiose Kampfansage

Faesers verbissener Kampf gegen „Hasskriminalität“ – losgelöst von Recht und Gesetz

Nancy Faeser instrumentalisiert erneut den Tod von Walther Lübcke für ihre Zwecke - und erfindet spontan das Feindbild „Hasskriminalität“ ohne Rechtsgrundlage. Sie agiert völlig losgelöst von recht und Gesetz.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser wird in ihrem „Kampf gegen Rechts“ immer enthemmter. In der Pressekonferenz zu der Vorstellung ihres 13-Maßnahmen-Plans erklärte sie, dass all jene „die den Staat verhöhnen“ es „mit einem starken Staat zu tun bekommen“ sollen. Trotz scharfer Kritik denkt Faeser gar nicht daran, zurückzurudern. Im Gegenteil.

In einem Artikel der BILD wurden Faeser von Staatsrechtlern Pläne vorgeworfen, welche an DDR-Zeiten erinnern würden. Dies ließ Faeser nicht einfach so stehen. Via X (ehemals Twitter) erklärte sie: „Der Versuch, den Kampf gegen Rechtsextremismus als Eingriff in die Meinungsfreiheit zu diskreditieren, ist eine Verdrehung der Tatsachen. Wir bekämpfen Hasskriminalität, weil sie zu mörderischer Gewalt wie dem Attentat auf Dr. Walter Lübcke geführt hat.“

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Um ihre Agenda zu rechtfertigen, instrumentalisiert sie einmal mehr den Tod Walter Lübckes. Faeser will das Netz de facto zu einem widerspruchsfreien Raum umgestalten. Kritik an der Regierung wird zur Kritik am Staat als solchen umgemünzt.

Faeser beruft sich hier wiederholt auf die Bekämpfung der sogenannten Hasskriminalität. Dabei ist „Hasskriminalität“ gar kein eigener Straftatbestand. Das Innenministerium fasst hierunter vielmehr alles, was im digitalen Raum eine Beleidigung, eine Beleidigung gegen eine Person des politischen Lebens oder eine Volksverhetzung darstellen soll. Das BKA hat hierzu eigens eine Stelle eingerichtet.

Verfahren wegen angeblicher Hasskriminalität können in Zusammenarbeit mit zahlreichen (oftmals staatlich finanzierten) Meldestellen extrem niedrigschwellig eröffnet werden. Schon durch die Masse an Strafanzeigen, die so gestellt werden, können kommt es zu zahlreichen Verfahren. Hinzu kommt noch, dass man auf einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft innerhalb einer Frist von nur zwei Wochen Einspruch einlegen kann. Wenn in diesem Zeitraum nicht reagiert wird (zum Beispiel, weil man gerade im Urlaub ist), wirkt der Strafbefehl wie ein Urteil. Die verhängte Strafe kann nun vollstreckt werden. Das Problem der Hasskriminalität wird so selbst kreiert.

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