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Rechtes Magazin

Faeser ließ Beweismittel aus Compact-Razzia weiter verwenden – und geht im Verbotsverfahren jetzt in die Offensive

Das Innenministerium verwendet im Verbotsverfahren des Magazins Compact Beweismittel, die es aus der Razzia erhielt. Grund für die Razzia war das Verbot des Magazins. Allerdings hob das Bundesverwaltungsgericht Leipzig das Verbot des Magazins vorerst auf, bis es eine Entscheidung im Hauptverfahren gibt.

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Der Innenministerin wurde vorgeworfen, die Pressefreiheit missachtet zu haben, als sie das Magazin Compact über das Vereinsrecht verbieten ließ.

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Im Verbotsverfahren um das Compact-Magazin legte Innenministerin Nancy Faeser dem Bundesverwaltungsgericht neue Beweise vor. Das berichtet der Tagesspiegel. Ein Sprecher des Innenministeriums sagte gegenüber dem Tagesspiegel: „Dabei wurden die Beweismittel, die im Rahmen des Verbotsvollzugs sichergestellt wurden, ausgewertet und daraus gewonnene verfahrensrelevante Erkenntnisse in den Klageerwiderungsschriftsatz aufgenommen.“ Zum Inhalt des Schriftsatzes äußerte sich das Ministerium nicht, weil es sich um ein laufendes Verfahren handelt.

Im Juli hatte die Innenministerin das Magazin durch das Vereinsrecht verbieten lassen. Kritiker warfen ihr vor, damit die Pressefreiheit umgangen zu haben. Auf das Vereinsverbot hin wurden von mehr als 300 Polizisten Speichermedien, Akten und auch Büromöbel beschlagnahmt. Der Herausgeber Jürgen Elsässer stellte einen Eilantrag vor dem Bundesverwaltungsgericht und eine Anfechtungsklage. Das Bundesverwaltungsgericht gab dem Eilantrag statt und entschied Mitte August, dass das Verbot des Magazins vorerst aufgehoben ist, bis es zu einer Entscheidung im Hauptverfahren kommt (Apollo News berichtete). Beschlagnahmte Vermögensgegenstände mussten zurückgegeben werden.

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Allerdings entschied das Verwaltungsgericht auch, dass Beweismaterial, das beim Einsatz sichergestellt wurde, vor der Rückgabe an das Compact-Magazin kopiert und anschließend ausgewertet werden darf. Obwohl also das Verbot, das Grundlage für den Einsatz war, vorerst aufgehoben wurde, durften Beweismittel, die aufgrund des Verbots erlangt wurden, im weiteren Verfahren verwendet werden. Wie der Tagesspiegel m schreibt, könnte es sein, dass im Innenministerium genau so kalkuliert wurde.

Die Einstufung von Compact als Verein sah das Bundesverwaltungsgericht als zulässig an. Das Innenministerium hatte das Verbot damit begründet, dass das Magazin sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten würde. Zur Belegung dieser Behauptung stützte sich das Ministerium hauptsächlich auf im Magazin veröffentlichte Artikel. Das Gericht erkannte zwar an, dass einige Publikationen die Menschenwürde zwar verletzen, aber es sei zweifelhaft, ob diese Artikel den Gesamtauftritt genug prägen, um ein Vereinsverbot als verhältnismäßig erscheinen zu lassen.

Das Hauptverfahren soll im Juni 2025 beginnen. Ursprünglich hatte es im Februar 2025 beginnen sollen und drei mündliche Verhandlungstage umfasst. Wie eine Sprecherin gegenüber dem Tagesspiegel erklärte, seien Baumaßnahmen der Grund für die Verschiebung. Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet in erster und letzter Instanz über ein Verbot des Magazins Compact.

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