Werbung

Trans-Ideologie

„Experimentelle Medizin an Kindern“: Bundesärztekammer stellt sich gegen Selbstbestimmungsgesetz

Die Bundesärztekammer hat einen Antrag angenommen, der starke Einschränkungen beim Einsatz geschlechtsangleichender Maßnahmen bei Kindern fordert. Auch die Änderung des Geschlechtseintrags bei Minderjährigen per Sprechakt lehnt die Bundesärztekammer ab.

Von

Werbung

Pubertätsblocker und geschlechtsangleichende Hormone sind „eine Form experimenteller Medizin an Kindern“ – das stellte der 128. Deutschen Ärztetag, der vom 7. bis 10 Mai in Mainz stattfand, in einem Beschlussantrag fest. Die Hauptversammlung der Bundesärztekammer fordert darin eine Änderung der Behandlungsleitlinien hin zu strengeren Vorgaben in Bezug auf geschlechtsangleichende Maßnahmen. Doch das ist nicht das einzige Beschluss der Konferenz: In einem zweiten Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, das Selbstbestimmungsgesetz zu ändern.

Das Selbstbestimmungsgesetz, das am 12. April vom Bundestag verabschiedet wurde, sieht vor, dass jeder ab dem Alter von 14 Jahren sein Geschlecht einmal im Jahr amtlich ändern lassen kann – und das im Zweifelsfall auch gegen den Willen der Eltern. Die Bundesärztekammer sieht dieses Vorgehen jedoch kritisch. In ihrem Beschlussantrag fordert sie, das Minderjährige nicht „ohne vorherige fachärztliche kinder- und jugendpsychiatrische Diagnostik und Beratung Angaben zu ihrem Geschlecht und Personenstand im Personenregister“ vornehmen lassen dürfen.

...
...

In dem Beschlussantrag mit dem Titel „Änderung der Geschlechtsidentität bei Minderjährigen“ wird zunächst festgestellt, dass das Geschlecht „biologisch binär“ und von dem Begriff der Geschlechtsidentität zu trennen ist – „Aus medizinischer, sexualwissenschaftlicher wie auch aus biologischer Perspektive ist das Geschlecht eines Menschen eine am Körper feststellbare und in den allermeisten Fällen eindeutig zu bestimmende, keineswegs frei verfügbare, sondern unveränderbare Realität“, heißt es in dem Schreiben. Laut den Medizinern gebe es „in seltenen Fällen“ eine Abweichung von der „subjektiv empfundene[n] Geschlechtsidentität“. Und die damit verbundenen Probleme versuche die Bundesregierung mit dem Selbstbestimmungesetz zu lösen – doch unzureichend.

Die Mediziner kritisieren unter anderem die „Gleichsetzung von geschlechtsbezogenem Identitätsempfinden und personenstandsrechtlicher Zuordnung im amtlichen Geburtsregister“ sowie die „fehlende Differenzierung zwischen subjektivem Zugehörigkeitsgefühl inklusive der daraus abgeleiteten Selbstkategorisierung einer Person und ihrem faktisch gegebenen körperlich-biologischen Geschlecht“. Am Ende stellt der Beschlussantrag fest, dass das Personenstandsrecht aus „ärztlich-/psychotherapeutischer und sexualwissenschaftlicher Sicht nicht das richtige Instrument“ sei, um die „Selbstbestimmung der von Geschlechtsinkongruenz betroffenen Menschen zu gewährleisten, deren egalitäre Behandlung zu befördern und sie vor Diskriminierung im Alltag zu schützen“.

Der zweite, vom Bundesärztetag angenommene, Beschlussantrag trägt den Titel „Behandlung einer Geschlechtsdysphorie bei Minderjährigen“. Darin wird angeführt, dass es sich bei diesen Eingriffen um „irreversible Eingriffe in den menschlichen Körper bei physiologisch primär gesunden Minderjährigen“ handelt“ – und die können „bei fehlender Evidenz für derartige Maßnahmen kein informiertes Einverständnis geben“. Pubertätsblocker und Hormongabe an Minderjährige werden als „eine Form experimenteller Medizin an Kindern“ beschrieben, die in eine „Amputation von Brust oder Penis, und die den Verlust der Fortpflanzungsfähigkeit und die Verminderung der sexuellen Erlebensfähigkeit bis hin zur Anorgasmie zur Folge haben“ können.

Die Ärztekammer verweist außerdem darauf, dass eine Geschlechtsunzufriedenheit am häufigsten im Alter von elf Jahren auftritt und dann mit steigendem Alter abnimmt. Deswegen fordert die Ärztekammer, dass nicht der Wille des Kindes, sondern das Kindeswohl bei der Entscheidung der Gabe von Pubertätsblockern, Hormonen oder gar der Entscheidung für eine geschlechtsangleichenden Operation überwiegen muss – „Die eindeutige Mehrheit der Minderjährigen zeigt im Verlauf keine fortbestehende Gender- bzw. Geschlechtsunzufriedenheit.“

Der Beschlussantrag fordert deshalb ganz explizit, dass „Pubertätsblocker, geschlechtsumwandelnde Hormontherapien oder ebensolche Operationen bei unter 18-Jährigen mit Geschlechtsinkongruenz (GI) bzw. Geschlechtsdysphorie (GD) nur im Rahmen kontrollierter wissenschaftlicher Studien“ gegeben beziehungsweise vorgenommen werden dürften. Es müsste außerdem ein „multidisziplinäres Team“ und eine „klinische Ethikkommission“ hinzugezogen werden. Und auch dann kommen die Eingriffe erst „nach abgeschlossener medizinischer und insbesondere psychiatrischer Diagnostik und Behandlung eventueller psychischer Störungen“ in Frage.

Werbung