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Belgien

Europäischer Staatsanwaltschaft sollen Ermittlungen gegen von der Leyen wieder entzogen werden

Im Zusammenhang mit dem „Pfizer-Deal“ hat die Europäische Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen Ursula von der Leyen aufgenommen. Nun könnte ihr die Ermittlungsbefugnis jedoch wieder entzogen werden. Das mit dem Zuständigkeitsstreit befasste Gericht tendiert wohl dazu, den Fall wieder den belgischen Behörden zuzuweisen.

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Im April 2021 berichtete die New York Times über die dubiosen Vertragsverhandlungen zwischen Ursula von der Leyen und dem Pfizer-Chef Albert Bourla über die Beschaffung von Impfstoff. Rund 1,8 Milliarden Impfdosen bestellte die Europäische Kommission unter dubiosen Umständen bei Pfizer. Abgewickelt wurde der Vertrag teils mittels Textnachrichten zwischen von der Leyen und Bourla, die bis heute nicht veröffentlicht wurden

Nach den Enthüllungen dauerte es zwei weitere Jahre, bis der belgische Lobbyist Frédéric Baldan im April 2023 Klage bei einem Lütticher Gericht gegen von der Leyen einreichte. Der EU-Kommissionspräsidentin wirft er „Anmaßung von Ämtern und Titeln“, die „Vernichtung öffentlicher Dokumente“ sowie „unrechtmäßige Bereicherung und Korruption“ vor. Inzwischen haben sich Ungarn und Polen sowie zahlreiche Organisationen und Einzelpersonen der Klage angeschlossen. Nachdem zunächst belgische Behörden Ermittlungen eingeleitet hatten, wurden die strafrechtlichen Untersuchungen inzwischen von der Europäischen Staatsanwaltschaft (EPPO) übernommen. Nun könnte in dem Verfahren jedoch eine weitere abrupte Kehrtwende bevorstehen.

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Die belgischen Behörden wollen die Untersuchungen nun wieder an sich heranziehen und die Ermittlungsbefugnis könnte der Europäischen Staatsanwaltschaft wieder entzogen werden. Mitte Mai die Europäische Staatsanwaltschaft im Rahmen eines Zuständigkeitsstreits vor einem Lütticher Gericht begründen müssen, warum sie Ermittlungen in dem Sachverhalt aufgenommen hat. Die EPPO übernimmt Sachverhalte, die den EU-Haushalt schädigen, länderübergreifend sind oder das Ansehen der EU-Institutionen und das Vertrauen der Bürger beschädigen. Die EPPO ist rechtlich befugt ist, Telefone, Datenträger und weiteres relevantes Material aus den Räumlichkeiten der Kommission europaweit zu beschlagnahmen und auszuwerten.

Dass der EPPO die Übernahme des Sachverhalts gestattet wird, galt bisher als reine Formsache. Mit Berufung auf vertraute Quellen berichtet Euractiv nun jedoch, dass der belgische Ermittlungsrichter der Fallübernahme äußerst kritisch gegenüberstehe. Demnach sei durchaus denkbar, dass die Ermittlungen nun doch wieder in die Zuständigkeit der belgischen Staatsanwaltschaft fallen könnte. Ob dies den Ermittlungen zuträglich ist, ist jedoch überaus fraglich. Insbesondere, da sich auch zahlreiche Stellen der EU-Kommission in Luxemburg befinden. Strafrechtliche Untersuchungen des Falles in Staaten außerhalb von Belgien würden damit ausfallen.

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