Europäischer Gerichtshof urteilt: Zurückweisung von Flüchtlingen an Binnengrenzen rechtswidrig
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Zurückweisung von Flüchtlingen an EU-Binnengrenzen nicht rechtmäßig ist. Auch Personen, die eine Gefahr darstellen, dürfen nicht abgewiesen werden. Lediglich an den EU-Außengrenzen ist die Zurückweisung von Drittstaatsangehörigen möglich.
Die Zurückweisung von Flüchtlingen an Binnengrenzen in der Europäischen Union ist rechtswidrig – das urteilte der Europäische Gerichtshof am Donnerstag. Die aktuelle Entscheidung des EuGH resultiert aus einer Klage, die von verschiedenen französischen Organisationen, darunter Asylrechts-Anwälte, eingereicht wurde. Diese haben sich gegen eine französische Verordnung gewandt, welche vorsieht, dass Drittstaatsangehörigen bereits an der Binnengrenze (insbesondere an der Grenze zu Italien) die Einreise nach Frankreich verweigert werden kann. Die Kläger argumentierten, dass dies im Widerspruch zur Rückführungsrichtlinie stehe. Diese Richtlinie findet Anwendung, wenn ein Drittstaatsangehöriger illegal in einen EU-Mitgliedstaat einreist und sich dort ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung aufhält.
Dr. Constantin Hruschka, Senior Researcher am Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik in München, erklärt gegenüber Legal Tribute Online (LTO): „Im Falle von eingereisten Drittstaatsangehörigen muss zunächst eine Rückkehrentscheidung getroffen werden, was eine Abschiebungsandrohung mit einer Frist zur freiwilligen Ausreise bedeutet. Für Deutschland und alle anderen Mitgliedstaaten bedeutet das, dass direkte Zurückweisungen an der Binnengrenze auch dann illegal sind, wenn die Personen kein Asylgesuch stellen.“ Hruschka weiter: „Die in der öffentlichen Diskussion immer als Haupteffekt von Binnengrenzkontrollen geschilderte Folge der geringeren Anzahl von Einreisen können also mit diesen Kontrollen nicht rechtmäßig erreicht werden.“
Abweisungen nur noch an EU-Außengrenzen rechtmäßig
Personen dürfen an EU-Binnengrenzen folglich nicht zurückgewiesen werden. Selbst wenn die betreffende Person als Gefahr angesehen wird, darf sie die Grenze überqueren. In diesem Fall kommt lediglich eine Inhaftierung infrage. Die Zurückweisung von Drittstaatsangehörigen ist damit ausschließlich an den EU-Außengrenzen rechtmäßig. Grundlage für dieses Grenzregime ist der Schengener Grenzkodex.
Für Mitgliedsstaaten der Europäischen Union abseits der Außengrenzen dürfte dieses Urteil erhebliche Tragweite haben. Einer Steuerung der Migration schiebt der EuGH mit seinem Urteil einen Riegel vor. Da Frontex seit Jahrzehnten versagt, wird der Grenzschutz de facto zur alleinigen Aufgabe von Staaten wie Griechenland oder Italien erklärt. Die Szenen aus Lampedusa zeigen, dass Italien aktuell nicht in der Lage ist, dem Ansturm von Zuwanderern Herr zu werden. Als Hauptleidtragender des Urteils dürfte sich Deutschland erweisen, da die in Südeuropa ankommenden Migranten bekanntlich größtenteils in das sozialstaatlich gut ausgebaute Deutschland weitergeleitet werden.
Es ist auch nur ein Grund mehr, aus der EU auszutreten, wenn die Länder noch nicht mal mehr selbst entscheiden dürfen, wer ihr Staatsgebiet betritt und wer nicht. Zudem dürfte dieses Urteil gegen so manche nationale Verfassung verstoßen, die im Gegensatz zum EU-Recht demokratisch zustande gekommen sind.
Was bedeutet das jetzt eigentlich? Die Länder müssten jetzt alle viel mehr Gefängnisse bauen, damit die Migranten erstmal alle inhaftiert werden? Gut, das ist in Ländern wie den USA oder Australien sogar gängige Praxis. Vielleicht probieren wir das einfach mal aus – vielleicht werfen dann weniger Migranten ihre Pässe weg.
An M. Eyquem: Kein Problem. Die Wähler sind dumm, besonders die deutschen und wählen solche Leute/Parteien immer wieder. Für den Durchschnittsdeutschen reichen Fußball, Bier, Germany’s next Top-Model etc.. mehr interessiert ihn nicht.
Unglaublich, dieses Urteil. Dazu noch die Urteile deutscher Gerichte, die verbieten, bereits in Griechenland anerkannte Asylbewerber dorthin zurückzuschicken, da dort geringere Sozialstandards gelten als z.B. in Deutschland!! Weltfremde und dem jeweiligen Land schadende Urteile. Es dauerte Jahre, bis ein mutmaßlicher Bin Laden – Leibwächter, ein Islamist und Sozialhilfe-Bezieher schließlich nach Tunesien abgeschoben werden konnte – und das auch erst, nachdem tunesische Behörden erklärt hatten, der Mann werde nicht gefoltert. Für deutsche Gerichte ist das Wohl von Gefährdern wichtiger als die Sicherheit der Bürger hier!!
Die nächsten 10.000 dann zu den Richtern zum Wohnen schicken. Die Außengrenzen können nicht funktionieren, wenn man Boote wieder zurückschickt , fallen die Medien und grün-links über die Leute her. Frontex wird, wenn die mal was machen, auch kritisiert – illegale push backs sind böse, illegale Migranten immer perse gut.
Dann sollten einige Staaten, auch Deutschland, sich die Frage stellen, ob diese EU noch Sinn macht.
Damit haben bis auf Deutschland und Schweden alle EU-Staaten ihr Migrantenproblem gelöst: Bus-Shuttleservice an die deutsche bzw. deutschlandseitige Grenze und „Da geht’s lang, Jungs…“
Na denn immer mal rein mit den Fachkräften. Je schneller hier alles voll ist, je früher ein paar Anschläge verübt werden, je höher die Morde und Vergewaltigungszahlen noch steigen, je dramatischer das Bildungsniveau sinkt, je mehr Firmen aufhören zu produzieren (insolvent sind sie dann ja bekanntlich nicht), je eher der Staat pleite ist, desto kürzer die Zeit, bis Deutschland implodiert und die Menschen endlich aufwachen. Dann wird dieses Land sich heftig verändern – und ich freu mich drauf!
Ein weiterer Beleg dafür, dass die EU nur noch ein Haufen Irrer ist, denen die Sorgen und Nöte der Bürger völlig gleich sind. Es muss nationales Recht werden, dass die Bewegungsfreiheit von Personen mit nicht legitimen Aufenthalt (die haben dann nur EU-Bürger, explizit priviligierte Staaten und Personen, die ein Visum erhalten haben) bis zur Entscheidung ihres Bleiberechtes einschränkt.
Im Falle eines negativen Bescheids hat die Person binnen 3 Tagen das Land zu verlassen, ansonsten ist das illegaler Aufenthalt, der mit einer Haftstrafe von 5 Jahren ohne Bewährung zu bestrafen ist. Vorzeitige Entlassung ist möglich im Falle einer Ausreise. Das Management der Inhaftierung sollte privatwirtschaftlich organisiert werden.
Eine Demokratie wird durch diesen Satz beschrieben: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“
Was haben irgendwelche Gerichte damit zu schaffen?
“ Auch Personen, die eine Gefahr darstellen, dürfen nicht abgewiesen werden.“
also auch bewaffnete Horden dürfen nicht abgewiesen werden,sondern sind freundlich zu empfangen.
Die EU hat fertig,gut nicht mehr in Kleinafrika zu sein.
Aufgrund des Artikels: Warum findet auf Lampedusa keine Zurückweisung per Schiff nach Afrika statt? Ist doch eine Außengrenze.
Gut so! Ein Urteil, welches dafür sorgen kann dass man endlich arbeiten kann! Klar und deutlich!
Jetzt kommts auf die Akteure an! Jetzt werden wir sehen, ob sie für oder gegen uns arbeiten!!!