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EU-Außengrenze

EU berät verschärfte Bekämpfung von Schleuserkriminalität

Das EU-Parlament berät am Montag über eine Richtlinie der EU-Kommission, die ein verschärftes Vorgehen gegen Schlepper und illegale Migration ermöglichen würde. Kritik gibt es von „Seenotrettern“.

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Ankommende Flüchtlinge auf den Kanaren: Die EU möchte zukünftig illegale Migration und Schlepperkriminalität stärker ins Visier nehmen.

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Die Europäische Union will stärker gegen die Schleuserkriminalität und die illegale Migration an den EU-Außengrenzen vorgehen. Das EU-Parlament wird demnach am Montag eine Richtlinie beraten, die jede Beihilfe zur unerlaubten Einreise in die Union unter Strafe stellen soll. Die Europäische Kommission hatte diese Richtlinie im November 2023 vorgeschlagen. Sie sieht die Festlegung von Mindestvorschriften zur Verhinderung und Bekämpfung der unerlaubten Ein- und Durchreise sowie des unerlaubten Aufenthalts vor. Die Kommission ist bereit, die gesetzgebenden Organe zu unterstützen, bei den Verhandlungen so bald wie möglich zu einer Einigung zu gelangen. Laut der Kommission würden mehr als 90 Prozent der irregulären Migranten auf ihrem Weg an die EU-Grenze Schleuser bezahlen, um Europa zu erreichen. Diese Zahl stammt von den Polizeibehörden Europol und Interpol. Für kriminelle Netze sei das Schleusergeschäft seit der Flüchtlingskrise 2015 zu einem lukrativen Geschäft verkommen. So würden etwaige Netzwerke laut Schätzungen der EU-Kommission weltweit jedes Jahr bis zu sechs Milliarden Euro Gewinne verzeichnen.

Bislang ist die Verfolgung dieser Schleusernetzwerke für die Mitgliedstaaten und die EU sehr schwierig. Das Risiko, gefangen zu werden, beschrieb die Kommission bislang als „gering“ – obwohl man in den vergangenen Jahren durch die Europäische multidisziplinäre Plattform gegen kriminelle Bedrohungen (EMPACT) die Bekämpfung der Beihilfe zur illegalen Migration (so der Fachbegriff) als eine der Prioritäten für den Zeitraum 2022–2025 genannt hatte. Im Jahr 2022 führte das koordinierte Vorgehen der Mitgliedstaaten zu 3.646 Festnahmen.

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Ausbau der Befugnisse, um Schlepperbanden zu zerschlagen

Diese Zahl soll zukünftig ausgebaut werden. So sieht die Richtlinie der Kommission vor, eine wirksamere Verfolgung von Schleusernetzen durch eine präzisere Definition der Schleusung als Straftat und die Harmonisierung von Strafvorschriften zu gewährleisten. Gleichzeitig sollen die Befugnisse von Europol ausgebaut und der Datenaustausch zwischen den EU-Mitgliedsstaaten verbessert werden.

Am besten schnell: Ungarn, das bis Ende dieses Jahres noch die Ratspräsidentschaft innehat, plädiert dabei vehement dafür, möglichst schnell noch eine einheitliche Position der Mitgliedsländer zu schaffen und eine möglichst harte Definition der sogenannten „Beihilfe zur illegalen Einreise“ anzunehmen. Die Beratungen beginnen am Montag im EU-Parlament, damit im Januar dann die Trilog-Verhandlungen, also die informelle interinstitutionelle Verhandlung, an der Vertreter des Europäischen Parlaments, des Rates der Europäischen Union und der Europäischen Kommission teilnehmen, starten können.

Kritik von „Seawatch“ und den Grünen

Kritik hagelt es vonseiten der Grünen und den sogenannten „Seenotrettern“. Der grüne Europaparlamentarier Erik Marquardt spricht von einer „Abschreckungsstrategie“. Durch die Richtlinie sehe er die humanitäre Hilfe an Land und auf See laut weiter eingeschränkt. So würden laut ihm „dann Staatsanwältinnen und -anwälte, teilweise mit politischer Motivation offenbar, aktiv werden und versuchen, diese humanitäre Hilfe zu kriminalisieren“, berichtet die ARDTagesschau.

In eine ähnliche Richtung schlägt auch der Sprecher des Seenotrettungsnetzwerks „Seawatch“, Oliver Kulikowski. Er befürchtet, dass „Fluchthilfe aus humanitären Gründen dieselbe Strafe“ drohe „wie anderen, die das aus Profitinteresse machen“. Im Entwurf des Kommissionsvorschlags sei, so Kulikowski, der Tatbestand der Beihilfe zur illegalen Einreise so auslegbar, dass damit jeder zu langen Haftstrafen verurteilt werden könne, der vermeintlich ein Boot nach Europa gefahren habe.

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