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Bankenunion

EU-Ausschuss beschließt gemeinsame Einlagensicherung: die finanzielle Kettung Deutschlands an die EU

Seit langem fordern die südeuropäischen Staaten die Schaffung einer gemeinsamen europäischen Einlagensicherung. Nun erzielten die südeuropäischen Staaten hier einen großen Durchbruch. Eine entsprechende Vorlage wurde vom Ausschuss für wirtschaftliche und monetäre Angelegenheiten angenommen.

Der Ausschuss für wirtschaftliche und monetäre Angelegenheiten des Europäischen Parlaments hat kurz vor Ende der Legislaturperiode eine Vorlage zur Vollendung der Bankenunion durchgewunken. Vorgelegt wurde der Antrag durch den österreichischen EU-Abgeordneten Ottmar Karas (ÖVP). 18 Ausschussmitglieder stimmten gegen den Antrag, 26 dafür. Das EU-Parlament wird sich nun planmäßig nach der Europawahl mit dieser Vorlage befassen. Konkret geht es um die Einführung der „European Deposit Insurance Scheme (EDIS)“.

Geplant ist also eine gemeinschaftliche Absicherung der Banken. Derzeit organisiert jedes europäische Land die Einlagensicherung in eigener Zuständigkeit. Dieses Prinzip soll nun aufgeweicht werden. Die nationale Einlagensicherung soll zu 50 Prozent in die neu zu schaffende europäische Einlagensicherung überführt werden. Dem Antrag zufolge könne damit „die Stabilität der Banken in Europa“ verbessert werden. Für die südeuropäischen Staaten wäre die Schaffung der Einlagensicherung ein großer Erfolg. Seit Jahren drängen Staaten wie Italien, Spanien oder Griechenland auf eine gemeinsame Einlagensicherung.

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Die nördlichen und finanziell verhältnismäßig soliden europäischen Staaten, allen voran Deutschland, standen der gemeinsamen Einlagensicherung traditionell skeptisch gegenüber. Die europäische Einlagensicherung bedeutet im Zweifel, dass sämtliche europäische Banken gemeinschaftlich für Insolvenzen zur Haftung herangezogen werden. Erstmals kam die Diskussion über eine gemeinsame Einlagensicherung 2008 auf, als Spanien mit einer Bankenkrise zu kämpfen hatte. 2014 wurde schließlich die schrittweise Einführung einer Bankenunion beschlossen.

Bereits etabliert wurde ein einheitlicher Aufsichtsmechanismus sowie ein einheitlicher Abwicklungsmechanismus. Die Einführung des wohl bedeutendsten Bestandteils der Bankenunion – die Einlagensicherung – scheiterte bisher immer am Widerstand der nördlichen europäischen Staaten. Aus Sicht Südeuropas wurde hier nun ein Durchbruch erzielt. Deutsche Banken dürften diese Entwicklung mit Sorge betrachten. Insbesondere kleinere Banken hierzulande fürchten bei der Insolvenz größerer südeuropäischer Banken in die Haftung gezogen zu werden.

Sollte die Einlagensicherung tatsächlich verabschiedet werden, dann droht Deutschland noch enger finanziell an die Europäische Union gekettet zu werden. In der Vergangenheit haben insbesondere Banken in Spanien, Griechenland und Italien Schwächen gezeigt. Ordnungspolitisch wäre eine gemeinsame Einlagensicherung fatal. Die Südstaaten müssten für eigene finanzielle Verfehlungen nur noch in einem erheblich verringerten Maße Verantwortung tragen. Die nördlichen Staaten müssten hingegen für die Verfehlungen des Südens aufkommen, ohne aktiv etwas an ihrem Wirtschaften verändern zu können. Durch die Aushöhlung des Verantwortungsprinzips würde der europäische Bankenraum wohl alles andere als stabiler werden.

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